Nachsorge

Die Pflicht zur Nachsorge beginnt unmittelbar mit Ende der eigentlichen Behandlung durch den Arzt. Der Arzt hat den Patienten darüber zu informieren, wie der Patient durch eigenes Verhalten den Behandlungserfolg begünstigen kann. Insbesondere muss er die richtigen Medikamente verschreiben und Anweisung zur ordnungsgemäßen Einnahme erteilen. Er muss darauf hinweisen, welches Verhalten zu unterlassen ist. Können zum Beispiel verschriebene Herzmittel als Nebenwirkung zur Bewusstlosigkeit führen, hat er unbedingt darauf hinzuweisen, dass Fahrradfahren oder das Führen von Fahrzeugen zu unterbleiben hat. Er hat auf Nebenwirkungen hinzuweisen, die im Zusammenhang mit der Medikamenteneinnahme und Rauchen auftreten können.
Die fehlende oder falsche Information zur Nachsorge stellt einen Behandlungsfehler dar. Es handelt sich rechtlich nicht um einen Aufklärungsfehler.