Therapiewahl

Die Wahl der Therapie ist Sache des behandelnden Arztes. Unter mehreren gleichwertigen Methoden darf er diejenige anwenden, in der er am geübtesten ist.
Wenn jedoch die Methoden nicht gleichwertig sind, sondern unterschiedliche Eingriffsbelastungen oder Risiken haben, muss der Arzt den Patienten über die Alternativen aufklären. Beispielsweise ist der Heilungserfolg durch eine konservative Behandlung (zB. Gipsverband) nicht so sicher wie bei einer Operation. Die Heilungschancen und die Eingriffsbelastung sind in diesem Fall sehr unterschiedlich. Dem Patient muss dann die Entscheidung überlassen werden, welche Belastungen und welche Risiken er in Kauf nimmt. Setzt der Arzt, ohne den Patienten über die verschiedenen nicht gleichwertigen Methoden nicht in Kenntnis, handelt es sich um einen Aufklärungsfehler. Kommt es hiernach zu gesundheitlichen Problemen beim Patienten, haftet der Arzt.