Arzthaftungsprozess

Der Arzthaftungsprozess findet beim Amtsgericht und bei einem Streitwert ab 5.000 Euro beim Landgericht statt. Er ist i.d.R. auf Zahlung von Schmerzensgeld gerichtet. Weitere Ansprüche sind Kosten für Haushaltsführung, materielle Schäden und sonstige Vermögenseinbußen. Ganz wichtig ist die Feststellung, dass auch zukünftige noch entstehende Ansprüche gezahlt werden müssen. Denn häufig kommt es zu Spätfolgen und Folgeerkrankungen, die später ein erhöhtes Schmerzensgeld rechtfertigen.

Weil fast immer ein medizinisches Fachgutachten erstellt werden muss, dauern diese Gerichtsprozesse leicht über zwei Jahre.