Assistenzarzt

Führt der Assistenzarzt teilweise eine Operation durch und unterläuft ihm ein Behandlungsfehler, so haftet er grundsätzlich nicht selbst, sondern der Oberarzt, der die Operation leitet. Dieser muss jederzeit in die Operationswunde einsehen können, damit er sofort eingreifen kann, falls dem Assistenzarzt ein Fehler unterläuft. Ist der Oberarzt abwesend und geschieht eine Komplikation liegt grundsätzlich ein Anfängerfehler (vgl. Anfängeroperation) vor.