Diagnoseirrtum

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Wenn der Arzt eine Krankheit diagnostiziert, die tatsächlich nicht vorliegt, handelt es sich um einen Diagnoseirrtum. Es stellt einen Behandlungsfehler dar, der aber nur zur Haftung führt, wenn die Diagnose völlig unbrauchbar ist, oder wenn sicher feststeht, dass die aufgrund des Diagnoseirrtums angeordnete Therapie einen pathologischen Zustand herbeigeführt hat.