Medikation

Medikation ist das Verschreiben von Medikamenten zur Linderung und Heilung von Krankheiten. 

Ein Arzt ist verpflichtet, dasjenige Medikament zu verschreiben, das den Behandlungserfolg am besten gewährleistet. Ein Patient hat Anspruch auf notwendige und ausreichende Versorgung. Allerdings muß der Arzt das Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit beachten. Außerdem beschränkt sich der Anspruch auf die in der „Liste verordnungsfähiger Arzneimittel“ angeführten Produkte. 

Er muss über besondere Risiken und Nebenwirkungen der Medikamente aufklären auch wenn diese im Beipackzettel genannt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um schwerwiegende Folgen handelt und der Arzt erkennen konnte, dass der Patient zu einer Risikogruppe (z.B. Raucher) gehört (vgl. Nachsorge).