Selbstständiges Beweisverfahren

Das Selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem, ohne dass die Klage erhoben sein muss, ein gerichtlich bestellter Sachverständige beauftragt wird, ein Gutachten bezüglich der Beweisfrage zu erstellen. In Arzthaftungsfällen spielt dies eine große Rolle, da hierdurch die prozessualen Kosten gering gehalten werden können. Regelmäßig wird in diesen Fällen ein Gutachten bezüglich der Frage, ob ein Arztfehler vorgelegen hat, erstellt. Wird in diesem Verfahren der Arztfehler nicht bestätigt, fallen in der Regel nur die Verfahrensgebühren der Rechtsanwälte und die Gutachterkosten an. Es entsteht grundsätzlich keine Terminsgebühr und die Kosten für die außergerichtliche Geschäftsgebühr des Gegners muss nicht übernommen werden.
Ferner kann die Beweisaufnahme sofort stattfinden. Das ist in Arzthaftungsfällen besonders wichtig, da sich häufig die Beweislage mit dem veränderlichen Gesundheitszustand des Klägers gravierend verändern kann und der Patient im Wesentlichen die Beweislast trägt. Vielfach sind medizinische Behandlungen dringend erforderlich, so dass nach der Behandlung der Beweis völlig verloren geht. Paradebeispiel ist der fehlerhafte Zahnersatz, der kariöse Stellen provoziert. Hier sollte so schnell wie möglich der Zahnersatz erneuert werden, jedoch wird dadurch auch die Beweislage vernichtet.