Sachverständige

In Arzthaftungsangelegenheiten werden häufig Sachverständige beauftragt, ein Gutachten bezüglich des Vorliegens eines Arztfehlers und des Zusammenhangs zum Gesundheitsschaden anzufertigen. Dies kann außergerichtlich durch ein Privatgutachten geschehen, wobei der Auftraggeber die Kosten trägt. Im Gerichtsverfahren werden Sachverständige vom Gericht bestellt. Hier trägt die Partei, die das Verfahren verliert am Ende die Kosten des Sachverständigen. Der Vorteil eines gerichtlichen Sachverständigen ist, dass offene Fragen schriftlich bzw. auf Antrag auch in einer mündlichen Verhandlung vom Sachverständigen zu beantworten sind. Ist der Patient rechtsschutzversichert werden nur die Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens von dieser bezahlt. Privatgutachten bezahlt die Rechtsschutzversicherung dagegen nicht.
Der Sachverständige ist in der Regel ein Facharzt auf dem Gebiet, auf dem der Fehler geschehen ist. Kommt es zu Fragestellungen, die nur von einem anderen Facharzt beantwortet werden können, kann es zu einem ergänzenden Gutachten durch einen anderen Sachverständigen kommen.