Komplikationen

Jede Operation trägt das Risiko in sich, dass Komplikationen auftreten. Der Arzt ist verpflichtet, über die typischen, vorhersehbaren Risiken der jeweiligen Behandlung aufzuklären (siehe Aufklärungsfehler). Treten während einer Operation solche Komplikationen auf, die dazu führen, dass von dem ursprünglich geplanten OP-Verlauf abgewichen werden muss und ist hierüber nicht aufgeklärt worden, macht sich der Arzt haftbar für den eintretenden Gesundheitsschaden. Er hat dann Schmerzensgeld und Schadensersatz zu leisten.

Das Eintreten einer Komplikation ist kein Arztfehler. Oft ist die Abgrenzung zwischen schuldhaftem Arztfehler und nicht zu verhindernde Komplikation schwierig. Dann wird ein Gutachten notwendig.