Die Berufsgenossenschaft (BG) haftet bei Gesundheitsschäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind soweit eine Versicherungspflicht besteht oder eine freiwillige Versicherung vorliegt. Alle Angestellten sind versichert. Selbstständige können sich freiwillig versichern.
Haftungsgrund ist ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder ein Wegeunfall.
Die BG haftet für die Folgen bei Eintritt eines Personenschadens. Darunter fallen Verletztengeld, Heilbehandlungskosten, Betreuungskosten, Kosten der Widereingliederung, Kosten der Pflege sowie alle Sachschäden, die durch den Versicherungsfall entstanden sind.
Die Berufsgenossenschaft zahlt kein Schmerzensgeld.