Fortbildungspflicht

Jeder Arzt ist rechtlich verpflichtet, sich auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten. Das bedeutet, dass er sich regelmäßig fortbilden muss. Der Grund hierfür ist, dass jeder Arzt bei der Anwendung einer Therapie, den medizinischen Standard einzuhalten und den Patienten z.B. über neue alternative Verfahren aufzuklären hat. Dies verhindert, dass er einen veralteten Standard anwendet. Übernimmt er eine medizinische Behandlung, obwohl ihm hierzu die ausreichenden medizinischen Fachkenntnisse fehlen handelt es sich um ein Übernahmeverschulden

Ein Vertragsarzt hat alle 5 Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass er in dem zurückliegenden 5-Jahres-Zeitraum seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Erbringt ein Arzt diesen Nachweis nicht, wird ihm zunächst 10% des Honorars gekürzt; nach Ablauf eines Jahres ohne Nachweis werden ihm 25% gekürzt. Nach zwei Jahren nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes ohne diesen Nachweis droht dem Arzt der Entzug der ärztlichen Zulassung. Er kann die Fortbildung und damit den Nachweis nachholen.