Patientenverfügung

Aufgrund der modernen Apparatemedizin und die Möglichkeit der lebensverlängernden Maßnahmen besteht das Bedürfnis vieler Menschen, ihr Recht auf Selbstbestimmung durch Verfügungen zu regeln.
Ein Weg ist eine Patientenverfügung, die häufig auch Patiententestament genannt wird. In der Patientenverfügung können zu Fragen der Organspende, Schmerzbehandlungen, künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Dialyse und sonstige lebensverlängernden Maßnahmen Entscheidungen vorab getroffen werden (vgl. Vorsorgevollmacht).
Auch Patienten mit psychischen Problemen kann eine Patientenverfügung helfen, den eigenen Willen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung voraus zu verfügen.
Darüber hinaus können Sie in der Verfügung Angelegenheiten zu den Personen regeln, die Einsicht in die Patientenakte haben dürfen, die über eine Verlegung oder sonstige Entscheidungen anstatt Ihrer treffen darf.