Patientenakte

Der Arzt hat die Pflicht, Untersuchungen, Therapien und Eingriffe in der Patientenakte zu dokumentieren. Wichtige Dokumente sind die Anamnese, das Aufklärungsformular mit der Einwilligungserklärung, Arztbriefe, OP-Berichte, das Pflegeprotokoll und sonstige medizinische Berichte. Ferner sind alle Bilddokumente für eine Bewertung, ob ein Arztfehler vorliegt heranzuziehen. Fehlen wichtige Dokumente kommt es zur Beweiserleichterung für den Patienten (vgl. Beweislast).