Psychiatrische Behandlung

Die psychiatrische Behandlung hat im Vergleich zu anderen medizinischen Behandlungen verschiedene Unterschiede. Insbesondere kann auf diesem Bereich massiv in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen werden, z.B. durch Einweisung in die geschlossene Abteilung. Um sich gegen eine völlige Rechtlosstellung zu wehren, ist es ratsam eine Patientenverfügung zu erstellen, in der das Arzt-Patientenverhältnis grundsätzlich geregelt werden kann, insbesondere auch Maßnahmen, die zu unterlassen sind. Für die sonstigen privaten Angelegenheiten empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen.
Rechtlich gibt es außerdem die Ausnahme, dass der Patient nicht in vollen Umfang Einsicht in seine Patientenakte erhält, sondern nur bezüglich den objektivierbaren Daten. Diese Einschränkung gilt allerdings auch nur für die Fälle, bei denen Gefahr für die Gesundheit des Patienten oder des Arztes droht.