Vergleich

Ein Vergleich bedeutet im juristischen Sinne, dass sich die beiden in einem Streit befindlichen Parteien gütlich durch gegenseitiges Nachgeben einigen. Dieser Vergleich stellt einen Vertrag dar, der das streitige Rechtsverhältnis auf Dauer beendet. Häufig wird im Rahmen eines Vergleichs die Hälfte von dem ursprünglich Verlangten gezahlt und im Gegenzug auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Hierdurch vermeiden beide Seiten die Durchführung eines langwierigen Gerichtsprozesses mit hohen Kosten, dessen Ausgang in der Regel offen ist.
In Arzthaftungsfällen kommen außergerichtliche Vergleiche nur dann zustande, wenn bereits ein Gutachten vorliegt, das den Arztfehler klar und deutlich bescheinigt. Jedoch ist die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses regelmäßig bereit, nur ein Bruchteil des angemessenen Schmerzensgeld zu bezahlen, so dass es häufig anzuraten ist, ein Arzthaftungsprozess durchzuführen.