Häufig werden im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen Privatgutachten erstellt, um die grundsätzliche Anerkennung von Schmerzensgeld oder die Höhe des Anspruches zu ermitteln . Im Rahmen von Unfällen, bei denen eine Kfz-Haftpflichtversicherung involviert ist, ist dies auch sehr sinnvoll. In der Regel zahlen diese auch die Gutachterkosten. Im Arzthaftungsrecht dagegen macht ein Privatgutachten wenig Sinn, da diese kostenintensiv und zeitraubend sind. Selbst bei Vorliegen eines für den Patienten positiven Gutachtens weigern sich viele Haftpflichtversicherungen ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen, so dass die Gerichte doch noch bemüht werden müssen. Im Gerichtsverfahren bewertet das Gericht die Privatgutachten als Parteivortrag, der einfach bestritten werden kann. Hiernach muss das Gericht ein gerichtliches Gutachten erstellen lassen. Das Privatgutachten ist dann für das Gericht nicht entscheidend und damit regelmäßig überflüssig.
Wer Prozesskostenhilfe beantragen will, läuft außerdem Gefahr aufgrund eines für ihn negativen Privatgutachtens, diese wegen der vermeintlichen Aussichtslosigkeit nicht bewilligt zu bekommen.
Privatgutachten
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