Schlaganfall

Ein Schlaganfall wird ausgelöst durch eine Unterversorgung des Gehirns mit Blut, was zum Untergang von Gehirnzellen führt. Zwei Arten unterscheiden sich. Die Gehirnblutung führt einerseits zu einer Blutunterversorgung und andererseits zu Verdrängung oder Einklemmung von Gehirnmasse . Dagegen stellt der ischämische Infarkt eine Minderdurchblutung durch eine Einengung oder Verschluss einer Arterie dar. Ohne Blutversorgung geht das Gehirngewebe innerhalb von Stunden dauerhaft unter und es können neurologisch Ausfallerscheinungen, körperlicher oder psychischer Art entstehen.

Haftungsrechtlich relevant ist die Verkennung eines Schlaganfalls, trotz Vorliegens neurologischer Ausfallerscheinungen. Typisch sind Halbseitenlähmung oder Vorstufen hierzu, einseitige Blickwendung, Sprechprobleme, Bewusstlosigkeit, Schwindel, Gehstörungen sowie heftigste Kopfschmerzen. Werden solche Befunde von einem Arzt nicht ernst genommen und werden keine zielführenden Untersuchungen durchgeführt, handelt es sich um einen Arztfehler. Auf einem einfachen Computertomographie (CT) ist in den ersten Stunden nach Auftreten der Ausfälle oft kein Anzeichen für ein Schlaganfall zu erkennen. Hier ist daher zwingend ein Neurologe hinzuzuziehen.

Je schneller dem Patienten geholfen wird, desto eher ist eine vollständige Genesung wahrscheinlich. Rechtlich bedeutet das, dass bereits Verzögerungen von wenigen Stunden zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können und der Arzt hierfür voll haftet.

Der Schlaganfall ist weltweit die zweithäufigste Todesursache. Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz sind vererbbar.

vgl.: https://www.tk.de/techniker/service/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/herz-kreislauf-erkrankungen/was-ist-ein-schlaganfall-2015826