Sterilisation

Die Frau ist über die Bedeutung und die Folgen der Sterilisation eingehend aufzuklären. Kommt es
infolge eines Behandlungsfehlers trotzdem zu einer Schwangerschaft oder fehlt es an einer Aufklärung über das Versagerrisiko der Behandlung kann der Arzt für die Belastung mit der Schwangerschaft ersatzpflichtig sein, auch wenn diese ohne pathologische Begleitumstände verläuft (vgl. Geburtsschadensrecht). 

Nach dem BGH kann sogar unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz für die Belastung mit dem Unterhalt des Kindes verlangt werden. Das Gericht hat ausdrücklich klargestellt, dass es sich verbietet, das Kind selbst als Schaden zu begreifen (vgl. wrongful life).