Arzthaftung

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Ein Arzt haftet, wenn ihm ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler unterläuft. Der Arzt haftet für alle zugefügten Schmerzen, materiellen Schäden, den Haushaltsführungsschaden, sonstige Vermögenseinbußen und für alle noch entstehenden Folgen des fehlerbehafteten medizinischen Eingriffs. 

Liegt ein Arztfehler vor und hat dieser kausal einen Gesundheitsschaden hervorgerufen, so hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.