<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Personenschadensrecht | Kanzlei Lattorf</title>
	<atom:link href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Artikel/personenschadensrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de</link>
	<description>Rechtsanwälte für Patienten und Unfallopfer</description>
	<lastBuildDate>Mon, 19 May 2025 09:08:59 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.3</generator>

<image>
	<url>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/wp-content/uploads/2018/02/cropped-fav-2-32x32.png</url>
	<title>Personenschadensrecht | Kanzlei Lattorf</title>
	<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld für Angehörige</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Feb 2024 12:37:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geburtsschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2666</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;&#38;lt;span style=&#38;quot;font-family: Century Gothic;&#38;quot;&#38;gt;Schmerzensgeld kann jeder beanspruchen, der am K&#246;rper, am Leib, oder an der Gesundheit(...)&#38;lt;/span&#38;gt;&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/schmerzensgeld/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Schmerzensgeld</a> f&#252;r Angeh&#246;rige dar, die sonst keine Anspr&#252;che gegen den Sch&#228;diger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich f&#252;r das Leiden der Angeh&#246;rigen f&#252;r den Tod eines geliebten Menschen darstellen. Die Voraussetzungen f&#252;r einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angeh&#246;rigen durch einen ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/#more-2666" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld für Angehörige dar, die sonst keine Ansprüche gegen den Schädiger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich für das Leiden der Angehörigen für den Tod eines geliebten Menschen darstellen.</p>
<p>Die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angehörigen durch einen fremdverschuldeten Unfall verloren hat, hat Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld. Wenn ein enges Verwandtschaftsverhältnis als Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner besteht, ist es völlig ohne Bedeutung, ob zuletzt ein intensiver persönlicher Kontakt oder überhaupt kein Kontakt mit dem Verstorbenen vorhanden war. Bei übrigen Verwandtschaftsverhältnissen wie Geschwistern, Großeltern, Enkelkinder oder gar besonders enge Freundschaften muss das besondere persönliche Näheverhältnis dargelegt und bewiesen werden. Das geschieht in der Regel über Zeugen.</p>
<p>Bezüglich der Höhe des Hinterbliebenengeldes haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Im Mittel und aufgrund Vorgaben des Bundestags bei der Schaffung des Gesetzes geht man von einem Hinterbliebenengeld von 10.000,00 Euro pro Angehörigen aus. Allerdings wurden auch mal 5.000,00 Euro ausgeurteilt, wenn der Kontakt zueinander nur ganz geringfügig oder schon jahrelang überhaupt nicht mehr bestanden hat. Bei einer besonders engen Beziehung wurden auch schon 20.000,00 Euro bezahlt. Hier geht es in der Regel um Eltern, die ein Kind verloren haben. Dabei ist das Hinterbliebenengeld aber vom Schockschaden der Eltern abzugrenzen.</p>
<p>Bei dem Schockschaden handelt es sich nicht um ein Hinterbliebenengeld, sondern um einen eigenen Schmerzensgeldanspruch. Häufig sind es Eltern, die bei Miterleben des Todes des eigenen Kindes oder gar nur bei der Todesnachricht einen Schock erleiden. Hier hat die Rechtsprechung anerkannt, dass es sich um einen eigenen Schaden handelt, der einen Direktanspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB) gewährt. Der Schockschaden besteht neben dem Hinterbliebenengeld, so dass man zum Hinterbliebenengeld zusätzlich das Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens verlangen kann.</p>
<p>Im Extremfall kann es sein, dass man als Angehöriger dreimal einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen kann:</p>
<ol>
<li>Der Getötete hat noch einige Zeit gelebt, bis dass er verstorben ist, so dass ihm für die Zeit zwischen Unfall und Tod ein Schmerzensgeldanspruch entstanden ist. Dieser Anspruch geht auf die Erben über und können von diesen verlangt werden.</li>
<li>Der nahe Angehörige hat durch den Gesetzgeber ein eigenes Schmerzensgeld, das sogenannte Hinterbliebenengeld erhalten, dass er gegenüber dem Schädiger geltend machen kann.</li>
<li>Hat er den Tod des nahen Angehörigen miterlebt, kann er einen Schockschaden geltend machen, der ebenfalls als Schmerzensgeld bezeichnet werden kann.</li>
</ol>
<p>In solchen Konstellationen besteht die Gefahr, dass man als Betroffener den einen oder anderen Anspruch nicht geltend macht &#8211; insbesondere dann, wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat, der nicht auf Personenschäden spezialisiert ist.</p>
<p>Personenschadensrecht gehört daher in die Hände eines Fachanwaltes, der sich auf Seiten der Opfer spezialisiert hat.</p>
<p>Kommen Sie zu uns.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf</p>
<p>0221 &#8211; 888 999 75</p>
<p>&nbsp;</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Jan 2024 11:13:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2636</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Anw&#228;lte der Kanzlei Lattorf sind auf das Personenschadensrecht hoch spezialisiert. Sie f&#252;hren ausschlie&#223;lich Verfahren durch mit hohen Schmerzensgeldanspr&#252;chen: Schwere Verkehrsunf&#228;lle <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein&#160; Arztfehler liegt vor, wenn entweder vor der Behandlung die Aufkl&#228;rung fehlerhaft ,(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/arztfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Arztfehler</a> (<a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn der Arzt gegen den medizinischen Standard(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/behandlungsfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Behandlungsfehler</a>/ <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Aufkl&#228;rungsfehler liegt dann vor, wenn vor einem medizinischen Eingriff der Patient nicht(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/aufklaerungsfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Aufkl&#228;rungsfehler</a>) mit Dauersch&#228;den Hundebisse und sonstige Tierunf&#228;lle Grillunf&#228;lle mit schweren Verbrennungen Gl&#228;tteunf&#228;lle und sonstige Stolperf&#228;lle strafbare K&#246;rperverletzungen mit erheblichen Gesundheitssch&#228;den Die Rechtsanw&#228;lte der Kanzlei sind ausschlie&#223;lich auf Seiten der Opfer t&#228;tig. Andere ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/#more-2636" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/">Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Rechtsanwalt Aachen</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anwälte der Kanzlei Lattorf sind auf das Personenschadensrecht hoch spezialisiert. Sie führen ausschließlich Verfahren durch mit hohen Schmerzensgeldansprüchen:</p>
<ul>
<li>Schwere Verkehrsunfälle</li>
<li>Arztfehler (Behandlungsfehler/ Aufklärungsfehler) mit Dauerschäden</li>
<li>Hundebisse und sonstige Tierunfälle</li>
<li>Grillunfälle mit schweren Verbrennungen</li>
<li>Glätteunfälle und sonstige Stolperfälle</li>
<li>strafbare Körperverletzungen mit erheblichen Gesundheitsschäden</li>
</ul>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind ausschließlich auf Seiten der Opfer tätig.</p>
<p>Andere Rechtsgebiete werden konsequent abgelehnt. Der Spezialist hat eine viel größere Kompetenz auf seinem Gebiet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Wesentlichen ermitteln die Rechtsanwälte der Kanzlei Lattorf die Höhe des Schmerzensgeldes und der sonstigen Ansprüche und setzen diese für Sie durch. Das <strong>Schmerzensgeld nach Unfällen</strong> oder Behandlungsfehler ist immer individuell zu ermitteln. Dies ist  nicht leicht, weil die Verletzungen nach einem Unfall oder einem Arztfehler sehr unterschiedlich sind. Dann muss man ein Urteil finden, bei dem die Gesundheitsschäden vergleichbar sind. Hierzu gibt es eine <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a>. In dieser können Sie selbst ermitteln, wie hoch Ihr Schmerzensgeld ist. Sie können aber auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lattorf mit der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldermittlung/">Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes beauftragen</a>. Diese Schmerzensgeldermittlung ist für Sie <strong>kostenlos</strong>.</p>
<p>Insbesondere nach Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer kommt es oft zu schweren Verletzungen, bei dem keine <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> mehr hilft. Dann benötigen Sie einen Fachmann, der Ihnen die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt.</p>
<p>Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Behandlungsfehlern und anderen Arztfehlern kommen Sie nicht umhin, die Höhe des Schmerzensgeldes zu ermitteln. <strong>Der größte Fehler</strong> ist es, der gegnerischen Versicherung die Ermittlung des Schmerzensgeldes zu überlassen. Viele Rechtsanwälte bitten den Mandanten darum, mitzuteilen wieviel Schmerzensgeld sie verlangen wollen. Hier wären Zweifel an der Kompetenz des Anwaltes angebracht. Ein Anwalt, der sich mit Verkehrsunfällen und Schmerzensgeldangelegenheiten beschäftigt, sollte wenigstens das Schmerzensgeld ermitteln können.</p>
<p>Der Hauptsitz der Kanzlei Lattorf befindet sich in Köln. Eine <strong>Zweigstelle befindet sich in Aachen:</strong></p>
<p>Kanzlei Lattorf<br />
Waldstraße 82<br />
52080 Aachen</p>
<p>Tel. 02405 &#8211; 40 66 266/ 0221 &#8211; 888 999 75</p>
<p>Email: info@rechtsanwalt-lattorf.de</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/">Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Rechtsanwalt Aachen</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld für Angehörige</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Nov 2023 10:21:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2571</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige dar, die sonst keine Anspr&#252;che gegen den Sch&#228;diger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich f&#252;r das Leiden der Angeh&#246;rigen f&#252;r den Tod eines geliebten Menschen darstellen. Die Voraussetzungen f&#252;r einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angeh&#246;rigen durch einen ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/#more-2571" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld für Angehörige dar, die sonst keine Ansprüche gegen den Schädiger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich für das Leiden der Angehörigen für den Tod eines geliebten Menschen darstellen.</p>
<p>Die <strong>Voraussetzungen</strong> für einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angehörigen durch einen fremdverschuldeten Unfall verloren hat, hat Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld. Wenn ein enges Verwandtschaftsverhältnis als Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner besteht, ist es völlig ohne Bedeutung, ob zuletzt ein intensiver persönlicher Kontakt oder überhaupt kein Kontakt mit dem Verstorbenen vorhanden war. Bei übrigen Verwandtschaftsverhältnissen wie Geschwistern, Großeltern, Enkelkinder oder gar besonders enge Freundschaften muss das <strong>besondere persönliche Näheverhältnis</strong> dargelegt und bewiesen werden. Das geschieht in der Regel über Zeugen.</p>
<p>Bezüglich der Höhe des Hinterbliebenengeldes haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Im Mittel und aufgrund Vorgaben des Bundestags bei der Schaffung des Gesetzes geht man von einem Hinterbliebenengeld von <strong>10.000,00 Euro pro Angehörigen</strong> aus. Allerdings wurden auch mal 5.000,00 Euro ausgeurteilt, wenn der Kontakt zueinander nur ganz geringfügig oder schon jahrelang überhaupt nicht mehr bestanden hat. Bei einer besonders engen Beziehung wurden auch schon 20.000,00 Euro bezahlt. Hier geht es in der Regel um Eltern, die ein Kind verloren haben. Dabei ist das Hinterbliebenengeld aber vom Schockschaden der Eltern abzugrenzen.</p>
<p>Bei dem Schockschaden handelt es sich nicht um ein Hinterbliebenengeld, sondern um einen eigenen Schmerzensgeldanspruch. Häufig sind es Eltern, die bei Miterleben des Todes des eigenen Kindes oder gar nur bei der Todesnachricht einen Schock erleiden. Hier hat die Rechtsprechung anerkannt, dass es sich um einen eigenen Schaden handelt, der einen Direktanspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB) gewährt. Der Schockschaden besteht neben dem Hinterbliebenengeld, so dass man zum Hinterbliebenengeld zusätzlich das Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens verlangen kann.</p>
<p>Im Extremfall kann es sein, dass man als Angehöriger <strong>dreimal einen Schmerzensgeldanspruch</strong> geltend machen kann:</p>
<ol>
<li>Der Getötete hat noch einige Zeit gelebt, bis dass er verstorben ist, so dass ihm für die Zeit zwischen Unfall und Tod ein Schmerzensgeldanspruch entstanden ist. Dieser Anspruch geht auf die Erben über und können von diesen verlangt werden.</li>
<li>Der nahe Angehörige hat durch den Gesetzgeber ein eigenes Schmerzensgeld, das sogenannte Hinterbliebenengeld erhalten, dass er gegenüber dem Schädiger geltend machen kann.</li>
<li>Hat er den Tod des nahen Angehörigen miterlebt, kann er einen Schockschaden geltend machen, der ebenfalls als Schmerzensgeld bezeichnet werden kann.</li>
</ol>
<p>In solchen Konstellationen besteht die Gefahr, dass man als Betroffener den einen oder anderen Anspruch nicht geltend macht &#8211; insbesondere dann, wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat, der nicht auf Personenschäden spezialisiert ist.</p>
<p>Personenschadensrecht gehört daher in die Hände eines Fachanwaltes, der sich auf Seiten der Opfer spezialisiert hat.</p>
<p>Kommen Sie zu uns.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf</p>
<p>0221 &#8211; 888 999 75</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schwere und Schwerste Unfälle und die besonderen rechtlichen Folgen</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mirror]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Sep 2021 08:25:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/law0018/?p=434</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Artikel beschreibt das Verhalten der Haftpflichtversicherungen nach schweren und schwersten Verkehrsunf&#228;llen, bei denen die Opfer ein Leben lang unter erheblichen Folgen leiden. Verl&#228;ufe werden dargestellt, wie sie oft vorkommen. Er gibt Hilfestellung, wie man diesem Verhalten der Haftpflichtversicherungen begegnen muss, wie man bei einer besonders langen Dauer des Verfahrens vorgehen sollte, welche Anspr&#252;che man ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Schwere und Schwerste Unf&#228;lle und die besonderen rechtlichen Folgen" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld2/#more-434" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Schwere und Schwerste Unf&#228;lle und die besonderen rechtlichen Folgen">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld2/">Schwere und Schwerste Unfälle und die besonderen rechtlichen Folgen</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a id="schmerzensgeld2"></a>Der Artikel beschreibt das Verhalten der Haftpflichtversicherungen nach schweren und schwersten Verkehrsunfällen, bei denen die Opfer ein Leben lang unter erheblichen Folgen leiden. Verläufe werden dargestellt, wie sie oft vorkommen. Er gibt Hilfestellung, wie man diesem Verhalten der Haftpflichtversicherungen begegnen muss, wie man bei einer besonders langen Dauer des Verfahrens vorgehen sollte, welche Ansprüche man als Schwerverletzter üblicherweise hat und wie diese durchzusetzen sind.</p>
<hr />
<h3>1. Die Zeit nach dem Unfall</h3>
<p>Der Unfall! Er beendet schlagartig das bisher geführte Leben. Er führt zu einem Neuanfang in einem negativen Sinne, den sich Dritte kaum vorstellen können. Nach dem Überlebenskampf auf der Intensivstation, zwischendurch auf der Isolierstation wegen eines MRSA-Infekts folgt die Zeit auf der normalen Station und der mühsame Weg, die Muskeln und die Beweglichkeit wieder aufzubauen. Die Reha-Maßnahmen werden monatelang durchgeführt, erst stationär, dann ambulant bis die Ärzte irgendwann sagen: „Wir können nichts mehr für Sie tun. Sie sind austherapiert. Mit den jetzt bestehenden körperlichen Beeinträchtigungen müssen Sie leben lernen.“</p>
<h3>2. Das übliche Verhalten der Haftpflichtversicherung</h3>
<p>Dann beginnt der Kampf mit der Versicherung. Ein Verwandter oder der Partner hat bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, der sich um die finanziellen Dinge kümmern soll. Vorschüsse werden zunächst problemlos bezahlt. Da eine behindertengerechte Wohnung und ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig werden, zahlt die Versicherung auch hierfür „Vorschüsse zur selbstständigen Verrechnung“. Jedoch kommen keine regelmäßigen Zahlungen und nicht nur der Job ist wegen des Unfalls weg, sondern die gesamte Arbeitsfähigkeit. Einen Grad der Behinderung von 60% bedeutet schließlich schon was. Später werden die Zahlungen immer zögerlicher und dann ganz eingestellt. Die Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt und der Versicherung nimmt einen unüberschaubaren Umfang an. Dann einigt man sich auf eine regelmäßige Zahlung von 1.500,00 Euro. Damit sind die laufenden Kosten gerade mal abgedeckt. Aber trotz der Einigung kommen mit ständiger Verspätung nur Teilbeträge an. Die Versicherung verrechnet die Hälfte der Beträge mit den zuvor gezahlten Vorschüssen. Dies ist ein finanzielles Desaster für das Unfallopfer. Der Rechtsanwalt müht sich und schindet immer wieder kleinere Beträge raus. Die Versicherung meint, der Verletzte müsse sich bemühen, wieder in Arbeit zu kommen. Immerhin sei er ja noch zu 40% arbeitsfähig. Die finanzielle Not könne ja nicht vorliegen, denn man hätte schließlich 80.000,00 Euro an Vorschüssen zur selbstständigen Verrechnung bezahlt. Dass dies auf 8 Jahre verteilt nur etwa 830,00 Euro monatlich waren, verschweigt die Versicherung.</p>
<h3>3. Langzeitfolgen des Unfalls</h3>
<p>Dann stellen sich die Langzeitfolgen ein. Psychisch landet der Verletzte auf dem Tiefpunkt. Mit suizidalen Depressionen begibt sich der Verletze in psychiatrischer Behandlung. Es wird festgestellt, dass Alpträume, Schlaflosigkeit, Depressionen und immer wieder die flashbacks vom Unfall dazu führen, dass der Verletzte keine berufliche Perspektive mehr hat. Ferner werden Konzentrationsstörungen, Denkstörungen und ein auf den Unfall beruhende geringe Intelligenz festgestellt. Die erstellten Gutachten führen jedoch bei der Versicherung zu keiner Verhaltensänderung. Der eigene Rechtsanwalt will schließlich einen Vergleich abschließen, der nur eine minimale Abfindungssumme für den Verletzten vorsieht.</p>
<h3>4. Wechsel des Rechtsanwaltes</h3>
<p>Endlich kündigt der Mandant dem bisherigen Rechtsanwalt das Mandat. Es muss ein Fachmann her, der sich mit solchen schweren Fällen auskennt. Der neue <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwalt-lattorf-zur-person/">Rechtsanwalt und Fachanwalt</a> beschäftigt sich ausschließlich mit Schmerzensgeldansprüchen und Folgeansprüchen aus Arztfehlern und Verkehrsunfällen. Sofort ermittelt er die Höhe des Schmerzensgeldes, das bislang noch nicht einmal beziffert, geschweige den verlangt worden war. Zudem sind auch der Entgeltausfall, der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/haushaltsfuehrungsschaden/">Haushaltsführungsschaden</a> und noch einige andere schwierig zu bemessene Schäden nicht beziffert worden. Ein Schadensersatz für die privat geleisteten Pflegekosten wurde völlig vergessen. Da ohne Bezifferung die Ansprüche rechtlich noch nicht einmal geltend gemacht wurden, durfte die Versicherung mit den „Vorschüssen zur selbstständigen Verrechnung“ aufrechnen und die später gezahlten Beträge kürzen.</p>
<p>Verständlich ist, dass die Bezifferung dieser Schäden nicht sofort vorgenommen wird, da die gesundheitlichen Folgen und damit der Gesamtbetrag noch nicht feststehen. Wenn jedoch über 10 Jahre hinweg nicht einmal eine Zusammenfassung aller zu fordernden Beträge erfolgte, dann handelt es sich um einen Anwaltsfehler, der direkt zu Vermögensverlusten für das Unfallopfer führen kann. Kurios ist, dass dieser Fehler auch manchen Fachanwälten für Verkehrsrecht passiert.</p>
<h3>5. Der Rechtsstreit</h3>
<p>Der neue Rechtsanwalt verhandelt nicht lange. Zum ersten Mal wird eine vollständige Liste aller Ansprüche erstellt. Das <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeld</a> beziffert er auf mindestens 180.000,00 Euro. Dies beruht auf den erheblichen dauerhaften Körperschäden, aber auch auf die psychischen Schäden, die durch den traumatischen Unfall besonders erheblich sind und ein normales Leben mit einer beruflichen Tätigkeit unmöglich machen. Zudem wird ein angemessenes laufendes Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 Euro geltend gemacht. Darüber hinaus wird der Tariflohn verlangt, den der Mandant ohne Unfall verdient hätte. Die Kosten der Pflege und des Haushaltsführungsschadens werden rückwirkend ergänzt.</p>
<p>Zunächst zahlt die Versicherung einen Teil der geforderten Summe. Ihr Interesse ist es, den Fall abzuschließen und einen Einmalbetrag zu bezahlen. Da der geforderte Betrag deren Vorstellungen weit übersteigt, muss die Klage erhoben werden.</p>
<p>Insgesamt kann dem Unfallopfer gut geholfen werden. Seine finanzielle Lage stabilisiert sich, und sein psychischer Zustand ebenfalls. Mit den körperlichen Folgen kann der Mandant, nachdem die finanzielle Situation abgesichert ist, nun leben lernen.</p>
<hr />
<h2>Die Rechtliche Beurteilung</h2>
<h3>a) Zahlung von Vorschüssen</h3>
<p>Für das Unfallopfer ist es erst einmal vorteilhaft, Vorschüsse am Anfang des Verfahrens zu erhalten. Aber jeder Zahlung muss eine konkrete Forderung gegenübergestellt werden, die beziffert und geltend gemacht werden muss. Wenn die Versicherung also einen Vorschuss auf das Schmerzensgeld zahlt, ein solches aber nie geltend gemacht wird, kann sie den Vorschuss später zurückverlangen oder mit sonstigen Ansprüchen verrechnen.</p>
<p><strong>Tipp 1: Verlangen Sie Vorschüsse aufgrund eines konkret berechneten Schadens!</strong></p>
<h3>b) Durchführen von Begutachtungen</h3>
<p>Die Versicherungen regen oft selbst an, ein Gutachten zum gesundheitlichen Zustand erstellen zu lassen. Diese lassen üblicherweise von den berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG-Klinik) Gutachten erstellen. Oft wird allerdings nur der orthopädische Zustand überprüft und der psychische und neurologische Zustand außer Acht gelassen. Das liegt daran, dass sich jeder Mensch davor scheut, von sich aus auf psychische Probleme hinzuweisen. Daher ist es besonders wichtig, den Mandanten einfühlsam aber zielgerichtet zu befragen, damit er seine traumatischen psychischen Folgen erläutert. Die psychischen Beeinträchtigungen können leicht zu einem sehr hohen Grad der Behinderung (GdB) führen und das Schmerzensgeld stark erhöhen.</p>
<p><strong>Tipp 2: Berichten Sie selbstständig von den psychischen Problemen, unter denen Sie leiden!</strong></p>
<h3>c) Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt</h3>
<p>Sehr wichtig ist, dass der Rechtsanwalt sich mit dem Schadensersatzrecht gut auskennt und alle möglichen Forderungen auch geltend macht. Es kann nicht sein, dass sich der Rechtsanwalt auf das Goodwill der gegnerischen Versicherung verlässt. Gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum die Versicherung einen Schaden nicht ausgleichen will, muss der Weg über das Gericht gesucht werden. Allerdings ist es bei geringeren Unfallfolgen sehr häufig so, dass Anwalt sich mit der Versicherung einigt und arrangiert. Es bedeutet einen geringeren Arbeitsaufwand und damit ein höheres Einkommen für den Rechtsanwalt. Daher ist die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt sehr wichtig. Schauen Sie ihm auf die Finger, verlangen Sie konkrete Zahlen bezüglich des Schmerzensgeldes und der sonst zu fordernden Schäden.</p>
<p>Lassen Sie sich nicht beeinflussen durch die vermeintlich freundlichen Vorschusszahlungen und der Argumentation der Versicherungen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, ob die Versicherung mit der geäußerten Rechtsansicht richtig liegt. Und wechseln Sie den Rechtsanwalt, wenn dieser nach jahrelanger außergerichtlicher Auseinandersetzung keine Strategie hat, wie der Rechtsstreit zum Ende geführt werden kann.</p>
<p><strong>Tipp 3: Schauen Sie dem Rechtsanwalt auf die Finger!</strong></p>
<h3>d) Ermittlung des Schmerzensgeldes</h3>
<p>Rechtsanwälte tun sich oft schwer mit der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldermittlung/">Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe</a>, insbesondere bei schweren Unfällen mit Polytrauma, wiederholten Krankenhausaufenthalten oder mehreren Operationen. Je mehr Verletzungen auftreten, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Fall gibt, der genau mit diesem Fall vergleichbar ist. Dabei spielen die unmittelbaren Verletzungen wie Knochenbrüche und Fleischwunden bei hohen Schmerzensgeldern über 80.000,00 Euro kaum noch eine Rolle. Wesentlich sind vielmehr die Spätfolgen und welche Auswirkungen diese auf den Alltag, das Berufsleben und auf die gesamte Lebensqualität haben. Hier sind Schmerzensgeldtabellen in der Regel unbrauchbar. Daher kann es schnell zu einer falsch ermittelten Schmerzensgeldhöhe kommen.</p>
<p>Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt drei entscheidende Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt lässt.</p>
<p>aa) Die Gerichte tendieren dazu, bei hohen Schmerzensgeldern von den Beträgen aus der Vergangenheit bedeutend nach oben hin abzuweichen. Wer also auf die auf glatten in Euro umgerechneten DM-Beträge abstellt, setzt ein viel zu geringes Schmerzensgeld an. In den 90er Jahren wurde für eine <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle-hals/">Querschnittlähmung</a> teilweise nur 100.000,00 DM beziffert. Heute hat sich der Betrag mehr als verdoppelt.</p>
<p>bb) Es ist die individuelle Lage des Unfallopfers zu ermitteln. Wenn z.B. der erlernte Beruf durch körperliche oder psychische Probleme nach einem Unfall aufgegeben werden muss, dann sind bei jungen Menschen bereits Schmerzensgelder in sechsstelliger Höhe als angemessen zu beurteilen.</p>
<p>cc) Schmerzensgeld ist nicht mathematisch zu berechnen. Wenn für einen gebrochenen Unterarmknochen 5.000,00 Euro angemessen wären, dann bedeuten zwei Brüche nicht 10.000,00 Euro. Wenn die Leidenszeit bei einer vergleichbaren Entscheidung 3 Monate dauerte, ist für eine tatsächliche Leidenszeit von 12 Monaten das Schmerzensgeld nicht einfach mit vier zu multiplizieren. Es kommt im Wesentlichen nicht auf die Verletzungsart an, sondern auf die Auswirkungen der Verletzungen. Entsprechend groß ist die Spannbreite bei <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle-hals/">Halswirbelsäulenverletzungen</a> (HWS) von 50,00 Euro (kaum Auswirkungen) bis 400.000,00 Euro + 250,00 Euro Schmerzensgeldrente (völlige Pflegebedürftigkeit).</p>
<p><strong>Tipp 4: Lassen Sie die Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs individuell ermitteln!</strong></p>
<h3>e) Die übrigen materiellen Schäden</h3>
<p>Unproblematisch sind solche Fälle, in denen die Versicherung auf jedes anwaltliche Forderungsschreiben genau den verlangten Betrag bezahlt. Das ist meistens bei einfachen Sachschäden der Fall. Solche Sachschäden werden hier außer Acht gelassen. Hier kann auf mein Artikel &#8222;<a href=" https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld3/">Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt</a>&#8220; verwiesen werden.</p>
<p>Bei erheblichen Körperschäden, die mehrfache Krankenhausaufenthalte mit mehreren Operationen nach sich ziehen, können diverse materielle Schäden anfallen. Wenn dann die Versicherung die geforderten Beträge nur teilweise bezahlt und zusätzlich sonst gezahlte Beträge als „zur selbstständigen Verrechnung“ bezeichnet, wird es kompliziert. Wichtig ist, dass jedem gezahlten Betrag irgendwann eine Forderung gegenüber gestellt wird. Wenn dies über Jahre nicht geschehen ist, hat die Versicherung leichtes Spiel, irgendwann eine Gesamtabfindung anzubieten, die nur ein Bruchteil dessen beträgt, was angemessen wäre. Es handelt sich dann bei Abschluss eines solchen schlechten Vergleichs um ein Anwaltsversäumnis. Erkennt das Unfallopfer dies nicht rechtzeitig, erleidet es einen unwiederbringlichen Rechtsverlust.</p>
<h3>aa) Haushaltsführungsschaden</h3>
<p>Ein <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Artikel/verkehrsunfallrecht/page/2/">Haushaltsführungsschaden</a> kann in voller Höhe auch dann verlangt werden, wenn Familienangehörige den Haushalt für das Unfallopfer freiwillig und kostenlos übernehmen. Je nach Größe des Haushaltes kann eine Wochenstundenzahl bis zu 40 Stunden (für einen 2-Pesonenhaushalt) angenommen werden. Der Stundenlohn wird durch die aktuellen Vergütungstabellen des Tarifvertrages der Dienstleistungsbranche (§ 22 BAT/BAT-O bzw. TVöD) ermittelt. Es handelt sich bei der Ermittlung dieses Haushaltsführungsschadens um schwierige Berechnungen, die eher eine buchhalterische als eine rechtsanwaltliche Tätigkeit darstellt. Spätestens vor Gericht ist eine schlüssige und sehr detaillierte Aufstellung notwendig. Ihr Anwalt &#8211; jedenfalls der Fachanwalt für Verkehrsrecht &#8211; muss in der Lage sein, Ihnen den Haushaltsführungsschaden konkret zu berechnen.</p>
<p><strong>Tipp 5: Lassen Sie sich den Haushaltsführungsschaden schlüssig und detailliert berechnen!</strong></p>
<h3>bb) Pflege- und Betreuungskosten</h3>
<p>Häufig werden die Aufwendungen für Pflege und Betreuung vergessen, da diese regelmäßig freiwillig und kostenlos von Familienangehörigen übernommen werden. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass nur die medizinisch notwendige Pflege ausgeglichen werden kann. Bei Alleinerziehenden, aber auch bei Elternteilen, die die eigenen Kinder betreuen, fallen Betreuungskosten an, wenn der Betreuende im Krankenhaus oder bei Ärzten ist. Diese Kosten können voll erstattet werden. Gleiches gilt, wenn die Eltern betreut und gepflegt werden und dies durch den Unfall nicht mehr möglich ist.</p>
<p>Die Darlegung der Pflege- und Betreuungskosten ist mitunter sehr schwierig, da im Gegensatz zu einer beruflichen Pflege- und Betreuungskraft keine Rechnungen oder Stundennachweise erstellt werden. Hilfreich wäre ein Pflegetagebuch.</p>
<p><strong>Tipp 6: Führen Sie ein Pflegetagebuch!</strong></p>
<h3>cc) Kosten für barrierefreies Wohnen und behindertengerechtes Fahrzeug</h3>
<p>Häufig ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig und ein behindertengerechtes Fahrzeug. Die Unfallversicherung hat auch die Umbaukosten zu übernehmen. Übernimmt sie stattdessen die Mietdifferenz für eine andere, aber teurere barrierefreie Wohnung, so hat sie diese dauerhaft zu bezahlen.</p>
<h3>dd) Entgeltausfall bei Arbeitnehmern</h3>
<p>Die Berechnung des Entgeltausfalls bei Arbeitnehmern ist meistens relativ unproblematisch. Entweder man entnimmt die Höhe des Arbeitsentgeltes aus der letzten Lohnabrechnung oder wenn nach Tarif bezahlt wird aus dem Tarifvertrag. Davon zieht man die Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld u.ä.) ab und lässt sich diesen Betrag überweisen. Häufig ziehen die Versicherungen 5-10% pauschal vom Netto ab. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da mit den Fahrtkosten zur Arbeit und der Außerhausverpflegung ein hoher Kostenpunkt eines Arbeitnehmers anfällt, der ohne tatsächliche Arbeit gar nicht entsteht. Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass häufig Fahrtkosten zu den Ärzten und Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmittel ebenfalls mit 5-10% pauschal zu berücksichtigen sein können.</p>
<h3>ee) Entgeltausfall bei Unternehmern</h3>
<p>Extrem anspruchsvoll ist die Berechnung des Entgeltausfalls des Unternehmers. Weil dies den Rahmen dieses Artikels sprengen würde, werden die einzelnen Problemfelder nur angerissen und gebeten, sich direkt mit einem Spezialisten auf diesem Gebiet in Verbindung zu setzen. Das Entgelt des Unternehmers ist sein Gewinn. Dieses variiert von Monat zu Monat und von Jahr zu Jahr, daher handelt es sich bei der Ermittlung des unterbliebenen Gewinns nur um eine fiktive Berechnung. Mancher Unternehmer erleidet nur geringe Einbrüche des Gewinns, da der Betrieb auch ohne ihn reibungslos läuft. Die meisten Kleinbetriebe brechen völlig zusammen, wenn der Unternehmer dauerhaft erkrankt ist. Viele können den Gewinn durch buchhalterische Maßnahmen steuern und keinen Gewinn ausweisen, obwohl das Geschäftsjahr hoch profitabel war. Andere haben hohe Gewinne zu verzeichnen, weil sie aufgrund eines verlustreichen Jahrs gerade große Geschäftsanteile verkaufen mussten. Im Prinzip muss der Gewinn von diesen nicht auf eine Arbeitsleistung bezogene Positionen bereinigt werden. Dies erfordert ebenfalls tiefgehende buchhalterische Kenntnisse. Fraglich ist auch, ob der Entgeltausfall vor oder nach Steuern berechnet wird und schließlich auch, ob der entstandene unfallbedingte Verlust ebenfalls zu erstatten ist oder ob das Unfallopfer verpflichtet war, den Betrieb zu verkaufen, um seiner Schadensminderungspflicht gerecht zu werden. Für eine sachgerechte Ermittlung sind entsprechende tiefgehende Kenntnisse und Erfahrung notwendig.</p>
<p><strong>Tipp 7: Wenden Sie sich an einen Spezialisten für Schadensersatzrecht!</strong></p>
<hr />
<h2>Abschließende Hinweise zur Verfahrenserleichterung</h2>
<h3>1. Überblick behalten</h3>
<p>Der Rechtsanwalt oder der Mandant selbst muss Buch über die geforderten und die bezahlten Positionen führen, so dass zu jeder Zeit ersichtlich ist, welcher Betrag noch offen steht. Hierzu müssen die zu bezahlenden Rechnungen bei der Versicherung vorgelegt werden. Sie behalten die Übersicht, wenn Sie nur quartalsweise die Rechnungen – also nur vier im Jahr – einreichen.</p>
<p><strong>Tipp 8: Führen Sie Buch!</strong></p>
<h3>2. Monatliche Zahlungen</h3>
<p>Oft Zahlen die Versicherung mehrmals pauschal Vorschüsse, die in der Höhe und der Begründung unterschiedlich sind.  Bei gleich bleibenden regelmäßig anfallenden Positionen (z.B. Entgeltschaden) ist es wichtig, so früh wie möglich eine Vereinbarung zu treffen, die eine laufende, gleich bleibende monatliche Überweisung direkt auf das Konto des Geschädigten vorsieht. Das vereinfacht die spätere Ermittlung der offenen Beträge.</p>
<p><strong>Tipp 9: Vereinbaren Sie einen laufenden Betrag!</strong></p>
<h3>3. Statusberichte</h3>
<p>Bei Verfahren die Jahre andauern, ist regelmäßig – am besten zum Ende des Jahres ein Statusbericht anzufertigen. Dieser enthält die Summe der Forderungen und die Summe der Zahlungen sowie eine Summe der noch offenen Beträge. Der Rechtsanwalt muss dann jeweils über das weitere Vorgehen entscheiden – je nach Verhalten der Versicherung.</p>
<p><strong>Tipp 10: Erstellen Sie jährliche Statusberichte!</strong></p>
<h3>4. Wechsel des Rechtsanwaltes</h3>
<p>Wenn Sie für eine Rechtsangelegenheit zwei verschiedene Anwälte einschalten, entstehen auch in der Regel doppelte Rechtsanwaltskosten. Das lässt sich vermeiden.</p>
<p>Viele Anwälte lassen sich darauf ein, die Schlussrechnung nur auf den für den Mandanten erzielten Betrag zu beziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zu einem monatelangen Stillstand des Verfahrens gekommen ist und der Rechtsanwalt keine endgültige Lösung anbieten kann. Dies bedeutet, dass der neue Rechtsanwalt für seine Rechnung nur den noch offenen Betrag zugrunde legt und der erste Anwalt für seine Rechnung nur den erzielten Betrag zugrunde legt. Hierdurch entstehen nur minimale bis gar keine zusätzlichen Kosten für den Mandanten. Grundsätzlich erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung alle notwendigen Rechtsverfolgungskosten. Wenn darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, ist das einmalige Wechseln unproblematisch. Soll noch mal gewechselt werden, ist anzuraten, mit dem bisherigen Anwalt eine pauschale Abgeltung seiner Tätigkeit zu vereinbaren. Wichtig ist, ihm dann auch die Gründe für den Wechsel darzulegen.</p>
<p>Wenn der bisherige Rechtsanwalt nicht mit sich reden lässt und voll abrechnet, kann sich der Wechsel dennoch lohnen. Wenn der neue Anwalt nur 5% mehr für Sie erzielt, wären die zusätzlichen Anwaltskosten damit in den meisten Fällen schon abgedeckt. Das müsste man mit Hilfe des neuen Anwaltes durchrechnen.</p>
<p><strong>Tipp 11: Verhandeln Sie mit Ihrem bisherigen Rechtsanwalt über die Gebühren!</strong></p>
<h3>5. Berechnung der Forderungen und Ermittlung der anwaltlichen Kosten</h3>
<p>Die Höhe der anwaltlichen Kosten richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der geforderten Summe. Verschätzt sich der Anwalt bezüglich des Schmerzensgeldes nach oben und reicht damit eine Klage ein, die der Geschädigte sicher zum Teil verlieren würde, kann es passieren, dass er trotz Teilerfolg im Urteil im Ergebnis leer ausgeht oder sogar noch draufzahlt. Wenn z.B. 15.000,00 Euro verlangt wird und im Urteil oder im gerichtlichen Vergleich eine Zahlung von weniger als 7.500,00 Euro zugesprochen wird, können die gesamten Kosten des Verfahrens höher liegen, als dieser Betrag. Achten Sie also darauf, dass Ihr Anwalt die richtige Schmerzensgeldhöhe ermittelt. Dies gilt im Übrigen auch für die anderen Forderungen, welche aber in der Regel objektiv zu berechnen sind.</p>
<p><strong>Tipp 12: Lassen Sie sich vom Rechtsanwalt berechnen, was einem bleibt, wenn man sich vor Gericht auf die Hälfte des geforderten Betrags einigt!</strong></p>
<blockquote><p>Fazit</p>
<p>Alles in allem handelt es sich bei der Erledigung der Rechtsprobleme von schwer verletzten Unfallopfern um eine hoch anspruchsvolle Tätigkeit für den Rechtsanwalt. Üblicherweise sind die meisten Rechtsanwälte mit einfachen Fällen betraut, in denen nur Sachschaden verlangt wird. Bei schweren Unfällen mit extremen Körperschäden steht und fällt der Erfolg des Verfahrens mit dem Engagement und der Einsatzfreude Ihres Rechtsanwaltes.</p></blockquote>
<p>Abschließend verweise ich auf meine Kanzlei, die auf das Personenschadensrecht (insbesondere: Verkehrsunfälle und Arzthaftung) hoch spezialisiert ist. Die Angelegenheiten aus dem Verkehrsunfallrecht erledigt der Spezialist für Verkehrsunfälle Herr Alexander Ley. Die Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrecht erledigt Herr Lattorf selbst als Fachanwalt für Medizinrecht.</p>
<pre>Fachanwalt für Medizinrecht 
Christian Lattorf

Venloer Straße 308A
50823 Köln 

Tel.: (0221) 888 999 75 
Fax: (0221) 888 999 76

<a href="mailto:Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>
<a href="http://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de">www.Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>

</pre>
&nbsp;The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld2/">Schwere und Schwerste Unfälle und die besonderen rechtlichen Folgen</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wann Kinder haften</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/wann-kinder-haften/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mirror]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2021 10:57:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/law0018/?p=529</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kinder raufen gerne, machen Unfug, sind wild und manchmal geht auch etwas zu Bruch oder jemand wird verletzt. Der Artikel beantwortet die Frage, ob Kinder f&#252;r den Schaden, den sie anrichten &#252;berhaupt haften oder ob stattdessen die Eltern haften. Er kl&#228;rt, warum man sich lieber einigen sollte als ein Gerichtsverfahren durchzuf&#252;hren. Kinder unter 7 Jahren ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Wann Kinder haften" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/wann-kinder-haften/#more-529" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Wann Kinder haften">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/wann-kinder-haften/">Wann Kinder haften</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kinder raufen gerne, machen Unfug, sind wild und manchmal geht auch etwas zu Bruch oder jemand wird verletzt. Der Artikel beantwortet die Frage, ob Kinder für den Schaden, den sie anrichten überhaupt haften oder ob stattdessen die Eltern haften. Er klärt, warum man sich lieber einigen sollte als ein Gerichtsverfahren durchzuführen.</p>
<h3>Kinder unter 7 Jahren</h3>
<p>Die gesetzliche Regelung für Kinder unter 7 Jahren ist eindeutig. In § 828, Absatz 1 BGB heißt es „Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“</p>
<p>Kinder haften also unter keinen Umständen selbst, wenn sie noch keine 7 Jahre alt sind. In der Regel haften stattdessen die Eltern oder Betreuungseinrichtungen wegen einer Aufsichtspflichtverletzung. Allerdings muss diese Pflichtverletzung erst bewiesen werden. Denn wenn die Aufsichtsperson alles getan hat, um jegliche Schäden auszuschließen, dann gibt es keinen Grund, diese Person haften zu lassen.</p>
<h3>Kinder im Alter von 7 bis 18 Jahren</h3>
<p>Bei Kindern ab 7 Jahren ist die Haftung nicht so eindeutig. Hier gilt § 828, Absatz 3 BGB, wonach ein Kind in diesem Alter für den Schaden, den es einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist, wenn es bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.</p>
<p>Hier kommt es im Wesentlichen auf die Persönlichkeit und die Einsichtsfähigkeit des Kindes an. Bei der Einsichtsfähigkeit wird grundsätzlich angenommen, dass je älter das Kind, desto größer ist die Einsichtsfähigkeit. Dies gilt aber nicht pauschal und muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn zum Beispiel eine Kampfsportart ausgeübt wird, wird in der Regel auch ein Verhaltenskodex vermittelt und die Einsicht, wie man sich verteidigt und wie man andere verletzt. In solchen Fällen kann bereits ein 7-Jähriger eine ausreichende Einsichtsfähigkeit besitzen. Im anderen Extremfall haftet dagegen ein 17-Jähriger nicht, wenn er die geistige Reife und damit die Einsichtsfähigkeit nicht hat.</p>
<p>Wenn eine Haftung an der fehlenden Einsichtsfähigkeit scheitert, könnte eine Haftung des Aufsichtspflichtigen bestehen. Sei es in der Schule durch den Träger oder im Privaten durch die Eltern. Je jünger das Kind bzw. je verhaltensauffälliger es sich vorher gezeigt hat, desto größer sind die Aufsichtspflichten. Wenn also ein 11-Jähriger grundlos auf fremde Sachen einschlägt und die Eltern beobachten dies, haben diese eine Pflicht einzugreifen.</p>
<p>Eine Besonderheit besteht im Straßenverkehr. Kinder von 8 bis 9 haften auch im Straßenverkehr nicht, es sei denn, sie handeln vorsätzlich (vgl. § 828 Abs. 2 BGB).</p>
<h3>Durchsetzbarkeit gegenüber Kindern</h3>
<p>Bei Minderjährigen steht häufig die Frage im Raum, ob sich ein Rechtsstreit gegen ein Kind überhaupt Sinn macht, da in der Regel Kinder über kein bzw. nur wenig Geld verfügen und es an der sofortigen Durchsetzbarkeit mangeln könnte. Hier besteht nicht die Möglichkeit, den Anspruch von den Eltern zu fordern, auch wenn in der Praxis die Eltern häufig solche Schäden ausgleichen. Möglicherweise verfügen die Eltern über eine Haftpflichtversicherung, die auch Schäden durch ein Kind abdecken. Auf jeden Fall sollte man mit allen Beteiligten über eine gütliche Einigung sprechen, bevor ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Einigt man sich nicht, kann man ein Gerichtsverfahren anstrengen und einen durchsetzbaren Titel erwirken. Zwar mag der Schädiger als Kind über kein Geld verfügen, allerdings kann aus einem Urteil noch innerhalb von 30 Jahren vollstreckt werden. In der Regel werden auch Zinsansprüche tituliert, so dass der Betrag zuzüglich Zinsen zu bezahlen wäre.</p>
<p>Auf der anderen Seite besteht auch für Kinder die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden, so dass ohne irgendeine Zahlung nach 7 Jahren alle Schulden gelöscht würden. Schufa-Einträge werden drei Jahre nach Ende des Verfahrens gelöscht. Daher kann es passieren, dass auch ein Gerichtsurteil nicht zu einer Ausgleichszahlung führt. Entsprechend sollten alle Beteiligten ein Interesse daran haben, sich gütlich zu einigen.</p>
<pre>Wir helfen Ihnen gerne.

Wir unterstützen Sie in vielfältiger Hinsicht.

Kanzlei Christian Lattorf
Spezialist für Personenschäden und 
Fachanwalt für Medizinrecht 

Venloer Straße 308a
50823 Köln 

Tel.: <a class="tel" href="tel:+4922188899975">(0221) 888 999 75</a>
Fax: (0221) 888 999 76

<a href="mailto:Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>
<a href="https://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de">www.Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>
</pre>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/wann-kinder-haften/">Wann Kinder haften</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Hinterbliebenengeld bei Tötung eines nahen Angehörigen und das Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/2049-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 15:54:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2049</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer einen nahen Verwandten durch einen Verkehrsunfall oder einen Arztfehler verliert, &#160;leidet oft erheblich darunter. Der Artikel befasst sich mit den Anspr&#252;chen, die sich daraus ergeben, wenn der Tod schuldhaft durch einen Dritten hervorgerufen wurde. Dabei kann es sein, dass eine Person Anspruch auf drei unterschiedliche Schmerzensgeldbetr&#228;ge haben kann. &#160; Das Hinterbliebenengeld nach Verkehrsunfall u.a. ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Das Hinterbliebenengeld bei T&#246;tung eines nahen Angeh&#246;rigen und das Schmerzensgeld" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/2049-2/#more-2049" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Das Hinterbliebenengeld bei T&#246;tung eines nahen Angeh&#246;rigen und das Schmerzensgeld">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/2049-2/">Das Hinterbliebenengeld bei Tötung eines nahen Angehörigen und das Schmerzensgeld</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row us_custom_e11ab399 height_medium for_blogpost">
<div class="l-section-h i-cf">
<div class="g-cols vc_row type_default valign_top">
<div class="vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container">
<div class="vc_column-inner">
<div class="wpb_wrapper">
<p class="w-post-elm post_title us_custom_e2aee182 entry-title color_link_inherit">Wer einen nahen Verwandten durch einen Verkehrsunfall oder einen Arztfehler verliert,  leidet oft erheblich darunter. Der Artikel befasst sich mit den Ansprüchen, die sich daraus ergeben, wenn der Tod schuldhaft durch einen Dritten hervorgerufen wurde. Dabei kann es sein, dass eine Person Anspruch auf drei unterschiedliche Schmerzensgeldbeträge haben kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</section>
<section class="l-section height_medium">
<div class="l-section-h i-cf">
<ol>
<li><strong>Das Hinterbliebenengeld nach Verkehrsunfall u.a.</strong></li>
</ol>
<p>Seit dem 01.07.2017 hat der Gesetzgeber in § 844 BGB festgelegt, dass nach einem Verkehrsunfall oder Behandlungsfehler die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld haben.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass ein besonderes Näheverhältnis zum Verstorbenen vorlag. Dies gilt für nahe Verwandte aber auch für Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Verlobte, Stief- und Pflegekinder sowie Geschwister des Getöteten. Dabei muss der Verlust die Person emotional noch nicht einmal besonders treffen. Notwendig ist also nicht, dass ein besonderes Leiden oder gar psychische Beeinträchtigungen hierdurch entstanden sind. Mithin handelt es sich nicht um Schmerzensgeld im engeren Sinne.  Allerdings muss der Tod durch einen Dritten <strong>schuldhaft</strong> hervorgerufen worden sein. Das heißt, dass mindestens leichte Fahrlässigkeit bei dem Handelnden vorgelegen haben muss.</p>
</div>
<p>Zur <em>Höhe des Hinterbliebenengeldes</em> gibt es gegenwärtig kaum Rechtsprechung. Die juristische Literatur geht davon aus, dass die konkrete Höhe im Wesentlichen vom Näheverhältnis abhängig ist. Dort hat man angenommen, dass der Anspruch zwischen 10.000 € und 20.000 € pro nahestehendem Angehörigen liegen wird.</p>
<p>Nunmehr sind mehrere Urteile bekannt geworden:</p>
<p>Das LG München hat am 17.5.2019 für den Sohn eines tödlich verunglückten Unfallopfers einen Wert von 5.000,- Euro für angemessen erachtet (12 O 4540/18).</p>
<p>Das OLG Koblenz hat in seinem Beschluss vom 31.08.2020 &#8211; 12 U 870/20 ein Hinterbliebenengeld einem Vater für den Tod des erwachsenen Sohns nach Verkehrsunfall 10.000,00 Euro angenommen. Dabei hat es ausgeführt, dass das Angehörigenschmerzensgeld niedriger sein müsse als das Schmerzensgeld durch einen Schockschaden.</p>
<p>Das Landgericht Tübingen (Urteil vom 17.05.2019, Gz. 3 O 108/18) hat entschieden: Witwe 12.000,00 Euro; Kinder je 7.500,00 Euro, Bruder 5.000,00 Euro.</p>
<p>Allerdings sind das lediglich erste Entscheidungen, die noch nicht obergerichtliche überprüft worden sind. Hier ist zu erwarten, dass weitere Entscheidungen ergehen werden, die auch über diese Beträge bis zu 25.000,00 Euro hinausgehen aber auch darunter bis zu 2.500,00 Euro liegen können. Wesentlich dabei ist immer wie der eigene Anwalt jeweils argumentiert. Es wird dabei darauf ankommen, wie nah das Näheverhältnis war. Der Tod eines frisch verheirateten Ehepartners wird anders zu beurteilen sein, als der Unfalltod der Schwester, mit der man 30 Jahre keinen Kontakt mehr hatte.</p>
<p><strong>2. Eigenes Schmerzensgeld  wegen Schockschadens</strong></p>
<p>Besonders zu beachten ist, dass neben dem Hinterbliebenengeld auch ein eigenes Schmerzensgeld wegen eines sogenannten Schockschadens in Betracht kommt. Der Schockschaden kann dann geltend gemacht werden, wenn der Betroffene den Tod des nahen Angehörigen unmittelbar an der Unfallstelle miterlebt hat oder später durch die Nachricht über den Tod des Unfallopfers einen Schock erleidet.</p>
<div class="l-section-h i-cf">
<p>Die durch den Unfalltod der Tochter schwer psychisch erkrankte Mutter hat im Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.07.2012 (1 U 32/12) in der zweiten Instanz 15.000,00 Euro an Schmerzensgeld (= Schockschaden) erhalten. Die erste Instanz ist noch von 35.000,00 Euro ausgegangen.</p>
<p>Im Urteil des OLG Frankfurt vom 11.03.2004 (Gz. 26 U 28/98) ging es um eine US-Bürgerin, die aus einem fahrenden Zug ausgestiegen ist und dabei ums Leben kam. Dem Ehemann wurden 15.000,00 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen. Hier wurde ein hälftiges Mitverschulden angenommen, so dass das Schmerzensgeld eigentlich bei 30.000,00 Euro gelegen hätte.</p>
<p>Im Urteil des OLG Nürnberg vom 01.08.1995 (Gz. 3 U 468/95) wurden den Klägern ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 DM (Ehegatte) und von 20.000,00 DM (Kind) zugesprochen. Heute würden Schmerzensgeldbeträge von 25.000,00 Euro und 18.000,00 Euro ausgeurteilt werden.</p>
<p>Das OLG Köln hat in seinem Urteil v. 12.09.2005, Gz. 16 U 25/05 für einen solchen Schockschaden 20.000,00 Euro als angemessen angesehen (bestätigt durch den Bundesgerichtshof, BGH, Urteil vom 18.07.2006, Az. X ZR 142/05).</p>
<p>Das LG Düsseldorf hat diesbezüglich auch schon 25.000,00 Euro ausgeurteilt. (Urteil vom 26. Juli 2018 – 3 O 250/15).</p>
<p>Im Ergebnis ist hier festzustellen, dass das Schmerzensgeld wegen Schockschaden fast schon regelhaft bei maximal 25.000,00 Euro liegt, auch wenn Ausreißer nach oben durchaus immer möglich sind (siehe oben). Aufgrund eines zu berücksichtigen Inflationsausgleichs (auch Indexanpassung genannt) wird es in Zukunft auch Beträge darüber hinaus geben.</p>
<p><strong>3. Vererbtes Schmerzensgeld</strong></p>
<p>Der Verstorbene kann in vielen Fällen auch einen eigenen Schmerzensgeldanspruch gehabt haben. Denn bis zu seinem Tod wird er erhebliche Schmerzen, Todesängste und eben gravierende Verletzungen erlitten haben. Selbst wenn er sofort verstorben ist, können Schmerzensgeldbeträge in Betracht kommen. Je geringer die Überlebenszeit ist, desto restriktiver sind die Gericht und erkennen eher kein oder nur ein geringes Schmerzensgeld an. Das OLG Hamm hat für eine Schädelverletzung mit Bewusstlosigkeit und Tod nach 30 Minuten ein Schmerzensgeld von 2.500,00 Euro bemessen (v. 22.02.2001, NVZ 2002, 234). Das OLG Düsseldorf hat aufgrund der Todesangst für eine 10 Sekunden dauernde Absturzphase eines Flugzeugs ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro als angemessen bezeichnet (OLG Düsseldorf v. 12.10.11, Gz. 18 U 216/10).</p>
<p>Wesentlich ist, dass das Schmerzensgeld ein vererbbarer Anspruch darstellt, so dass der nahe Angehörige beim Miterleben des Todes das Hinterbliebenengeld, ein eigenes Schmerzensgeld sowie das vererbte Schmerzensgeld geltend machen könnte.</p>
<p><strong>4. Sonstige Ansprüche nach Tod eines nahen Angehörigen</strong></p>
<p>Nicht zu vergessen sind die Beerdigungskosten, die der Schädiger zu erstatten hat (§ 844 Abs. 1) sowie Unterhaltsansprüche (§ 844 Abs. 2 BGB). Dabei kommen letztere in Betracht bei Minderjährigen, die ein Elternteil  oder bei Ehegatten, die den Hauptverdiener verloren haben. Nicht zu vergessen ist, dass auch Erwachsene gegenüber ihren hilfsbedürftigen Eltern unterhaltspflichtig sind. Wenn also die unterhaltspflichtige Tochter bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt und ein Elternteil finanziell unterstützt oder gesetzlich unterstützen müsste (§ 1601 BGB), so bestünde hier ebenfalls ein Ersatzanspruch gegenüber dem Unfallverursacher.</p>
<p>Nach meinen Erfahrungen aus der Praxis sind die Angehörigen der Opfer oft froh, wenn überhaupt ein Schmerzensgeld gezahlt wird. Dabei sollte man aber Art und Höhe der Ansprüche nicht unterschätzen und einen versierten Anwalt einschalten. Hierzu empfehle ich meine Kanzlei.</p>
<p>24.11.2023</p>
<p>Rechtsanwalt Christian Lattorf</p>
</div>
</section>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/2049-2/">Das Hinterbliebenengeld bei Tötung eines nahen Angehörigen und das Schmerzensgeld</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verkehrsunfall &#8211; Schmerzensgeld ohne Anwalt</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-in-koeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Apr 2020 11:17:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=1898</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob es ratsam ist, ohne Anwalt einen Personenschaden und Schmerzensgeld geltend zu machen. Eigentlich ben&#246;tigt man alleine f&#252;r die Ermittlung des richtigen Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall immer einen Rechtsanwalt. Aber bei geringen Verletzungen wie Prellungen, Absch&#252;rfungen, oberfl&#228;chliche Bisswunden oder blaue Flecken wird das Schmerzensgeld nur wenige hundert Euro ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Verkehrsunfall &#8211; Schmerzensgeld ohne Anwalt" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-in-koeln/#more-1898" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Verkehrsunfall &#8211; Schmerzensgeld ohne Anwalt">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-in-koeln/">Verkehrsunfall – Schmerzensgeld ohne Anwalt</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob es ratsam ist, ohne Anwalt einen Personenschaden und Schmerzensgeld geltend zu machen.</p>
<p>Eigentlich benötigt man alleine für die <strong>Ermittlung des richtigen Schmerzensgeldes</strong> nach einem Verkehrsunfall immer einen Rechtsanwalt. Aber bei geringen Verletzungen wie <strong>Prellungen, Abschürfungen, oberflächliche Bisswunden</strong> oder blaue Flecken wird das Schmerzensgeld nur wenige hundert Euro betragen und bei multiplen Prellungen allenfalls 1.500,00 Euro betragen. Bei einer einzigen Prellung oder Abschürfung wird es eher nicht mehr als 150,00 Euro sein.</p>
<p>Wenn Sie als hierdurch oder durch die Ermittlung des Schmerzensgeld in unserer Schmerzensgeldtabelle die Höhe annähernd herausgefunden haben, <strong>benötigen Sie keinen Rechtsanwalt mehr</strong>. Bei der Verhandlung mit der Versicherung sollten Sie die Verletzungen dramatisieren, da die Gegenseite diese verharmlosen wird. Dann kann man sich besser auf das angemessene Schmerzensgeld einigen. Entscheiden Sie sich hierfür, dann lesen Sie: <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld3/">Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt</a>.</p>
<p><strong>Sie brauchen sicher einen Anwalt</strong>, wenn Sie <strong>Vorerkrankungen</strong> haben und auch dann, wenn Sie etwas älter sind und <strong>normale körperliche Degenerationen</strong> vorliegen. Denn dann wird die Versicherung behaupten, dass die wesentliche Beeinträchtigung durch die Vorerkrankung oder ohnehin durch das Alter entstanden und nicht unfallbedingt seien. Sie benötigen auf jeden Fall einen Rechtsanwalt, wenn es sich um einen <strong>erheblichen Personenschaden</strong> handelt. Wenn der Unfall also schwere Körperverletzungen wie Amputationen, Lähmungen oder Gehirnschäden verursacht hat. Auch wenn psychische Schäden im Vordergrund stehen und die körperlichen Verletzungen eher von leichter Natur waren, benötigen Sie einen Anwalt. Denn häufig nimmt schon der eigene Anwalt Sie nicht ernst oder fragt noch nicht einmal <strong>die psychische Seite des Unfalls</strong> ab, obwohl das PTBS, Schlafstörungen und Depressionen typische Unfallfolgen sind. Die Versicherung bietet dann nur einen geringfügigen Betrag an oder lässt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen.</p>
<p>In den meisten Verfahren mit Verkehrsunfällen kommen wir aber <strong>ohne ein gerichtliches Verfahren</strong> aus.  Schon an unserer Vorgehensweise erkennen die Versicherungen, dass wir auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts <strong>Experten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts</strong> sind. In einem einzigen Forderungsschreiben fordern wir vollständig alle möglichen Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz. Damit vermeiden wir die übliche Salamitaktik der Haftpflichtversicherungen, die immer wieder Teilbeträge auf den Schadensersatz zahlen und versuchen, das Verfahren hinauszuzögern, ohne aber den Schaden voll zu regulieren.</p>
<p>Aufgrund unserer <strong>verhandlungssicheren Strategie</strong> erzielen wir den höchstmöglichen <strong>Erfolg</strong> für unsere Mandanten.</p>
<p>Weil wir ausschließlich auf dem Gebiet des Personenschadensrecht, also dem Schmerzensgeld- und Schadensersatzrecht tätig sind, haben wir eine extrem <strong>hohe Spezialisierung</strong> erreicht. Durch unser Expertenwissen ist die bestmögliche Betreuung unserer Mandanten gewährleistet. Wir lehnen strikt Mandate ab, die nichts mit unserer Spezialisierung zu tun haben und haben hierdurch auf mehr Zeit für den Mandanten.</p>
<p>Nach einem Verkehrsunfall und einem Personenschaden rufen Sie uns an (0221 / 888999-75) oder schreiben Sie uns eine Email (<a href="mailto:info@rechtsanwalt-lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf</a>). Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf einen Besuch.</p>
<p>Für nähere Informationen klicken Sie sich durch unsere <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/">Webseite</a>!</p>
<p>Ihr Rechtsanwalts-Team</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>KANZLEI LATTORF</p>
<p>Christian Lattorf (Inhaber)<br />
Fachanwalt für Medizinrecht</p>
<p>Alexander Ley (Angestellter)<br />
Spezialist für das Verkehrsunfallrecht</p>
<p>Venloer Str. 308a<br />
50823 Köln</p>
<p>Tel.:       (0221) 888 999 75<br />
Fax:       (0221) 888 999 76</p>
<p><a href="mailto:Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de</a></p>
<p><a href="http://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de">www.Rechtsanwalt-Lattorf.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-in-koeln/">Verkehrsunfall – Schmerzensgeld ohne Anwalt</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Haushaltsführungsschaden auf 11,00 Euro angehoben</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/haushaltsfuehrungsschaden-auf-1100-euro-angehoben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 12:19:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=1873</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das OLG K&#246;ln hatte bislang f&#252;r den fiktiven <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Der Haushaltsf&#252;hrungsschaden kann immer dann geltend gemacht werden, wenn durch die(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/haushaltsfuehrungsschaden/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Haushaltsf&#252;hrungsschaden</a> einen Stundensatz von 10,00 Euro zugrunde gelegt. Dabei betont es, dass es sich hierbei um den Nettobetrag handelt. In der m&#252;ndlichen Verhandlung in einem Arzthaftungsverfahren am 16.03.2020 gab es an, f&#252;r die Zeit ab dem 01.01.2020 den Stundensatz auf 11,00 Euro anzuheben. Da das Verfahren wahrscheinlich ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Haushaltsf&#252;hrungsschaden auf 11,00 Euro angehoben" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/haushaltsfuehrungsschaden-auf-1100-euro-angehoben/#more-1873" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Haushaltsf&#252;hrungsschaden auf 11,00 Euro angehoben">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/haushaltsfuehrungsschaden-auf-1100-euro-angehoben/">Haushaltsführungsschaden auf 11,00 Euro angehoben</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Köln hatte bislang für den fiktiven Haushaltsführungsschaden einen Stundensatz von 10,00 Euro zugrunde gelegt. Dabei betont es, dass es sich hierbei um den Nettobetrag handelt. In der mündlichen Verhandlung in einem Arzthaftungsverfahren am 16.03.2020 gab es an, für die Zeit ab dem 01.01.2020 den Stundensatz auf 11,00 Euro anzuheben.</p>
<p>Da das Verfahren wahrscheinlich durch Vergleich abgeschlossen wird, wird es diesbezüglich noch kein Urteil geben. Aber für alle, die eine Klage im Landgerichtsbezirk Köln einreichen, gilt: Ab 01.01.2020 sind für den fiktiven Haushaltsführungsschaden 11,00 Euro pro Stunde zu bezahlen. Allerdings gilt für Berechnungen des Schadens für die Zeit vor dem Jahr 2020, dass weiterhin 10,00 Euro anzusetzen sind.</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/haushaltsfuehrungsschaden-auf-1100-euro-angehoben/">Haushaltsführungsschaden auf 11,00 Euro angehoben</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Hundebiss und seine Rechtsfolgen</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/hundebiss-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mirror]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2018 12:08:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/law0018/?p=533</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verletzungen durch einen Hundebiss kommen oft vor und bereiten dann nicht nur medizinische Probleme sondern auch juristische. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Folgen eines solchen Bisses auf, welche Anspr&#252;che das Opfer hat und wie hoch das Schmerzensgeld sein kann. Kleinere Hundebisse sind sehr h&#228;ufig, bei denen ein bis zwei Wundmale, mal tiefer und mal weniger ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Der Hundebiss und seine Rechtsfolgen" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/hundebiss-schmerzensgeld/#more-533" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Der Hundebiss und seine Rechtsfolgen">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Der Hundebiss und seine Rechtsfolgen</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verletzungen durch einen Hundebiss kommen oft vor und bereiten dann nicht nur medizinische Probleme sondern auch juristische. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Folgen eines solchen Bisses auf, welche Ansprüche das Opfer hat und wie hoch das Schmerzensgeld sein kann.</p>
<hr />
<p>Kleinere Hundebisse sind sehr häufig, bei denen ein bis zwei Wundmale, mal tiefer und mal weniger tiefer vorliegen. Aber auch diese können zu erheblichen Komplikationen führen, insbesondere wenn diese sich entzünden. Dann kann auch bei geringer Verletzung ein höheres Schmerzensgeld geltend gemacht werden.</p>
<p>Vor einiger Zeit habe ich zwei ähnliche Fälle von Paketzustellern behandelt. Beide wurden durch einen Hund erheblich am Arm verletzt. Der eine Hund war der Wachhund einer Gärtnerei und Kleinbauenhof, der an einer langen Leine angekettet war. Der Zusteller hatte diesen nicht gesehen, weil dieser wohl in der Hundehütte schlief, und statt vorne zu klingeln verirrte er sich auf den Hof. Als der Hund ihn bemerkte, konnte er nicht schnell genug zurückweichen und wurde gebissen. Bei dem anderen Zusteller befand sich der Hund im Haus. Zusteller und Herrchen befanden sich draußen im Gespräch. Dann hörte man wie der Hund kratzte und mit einem Sprung an die Türklinke die Tür öffnete und sofort den Zusteller biss.</p>
<p>Beide Fälle waren rechtlich unterschiedlich und führten zu unterschiedlichen Ergebnissen.</p>
<p>Beide betroffenen Hundebissopfer litten nicht nur unter den körperlichen Folgen, sondern auch psychisch. Es entstanden Ängste gegen alle Arten von Hunden, Alpträume und sogar Panikattacken bei Auftreten ähnlicher, aber harmloser Situationen.  Ferner hatten beide Angst wieder an den Ort des Geschehens zu gehen. Bei schlimmeren Fällen kommen Depressionen und Rückzug aus dem Sozialleben hinzu, was hier aber nicht der Fall war.</p>
<p>Die Haftung des Hundehalters ergibt sich aus § 833 BGB, wonach bei Verletzung oder Tötung eines Menschen sowie bei Beschädigung von Sachen der Halter Ersatz dafür leisten muss. Das gilt unabhängig davon, ob dem Halter ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist oder nicht. Sobald der Hund beißt, haftet der Halter unabhängig vom Verschulden. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Im ersten beschriebenen Fall handelte es sich um einen Nutzhund, der dem Unterhalt und der Erwerbstätigkeit des Halters diente. Jeder Wachhund auf einem Bauernhof oder einer Gärtnerei stellt so ein Nutzhund dar. Gemäß § 833 Satz 2 BGB haftet dann ein Halter nicht, es sei denn er hat dies absichtlich oder fahrlässig verschuldet.</p>
<p>Entsprechend haftete der Hundehalter der Gärtnerei und Bauernhof nicht gegenüber dem Zusteller. Die Haftung des anderen Hundehalters lag vor. Selbst das Wegsperren des Hundes half der Halterin nicht, weil es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung handelt.</p>
<hr />
<h3><strong>Die Ansprüche</strong></h3>
<h2>1. Schmerzensgeld</h2>
<p>Die konkrete Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes richtet sich nach der Art, Intensität und Dauer der Verletzungen und deren Einfluss auf den Alltag und das Berufsleben und ist im Einzelfall zu ermitteln. Die folgenden Angaben sind der geltenden Rechtsprechung entnommen. Bei vergleichbaren Fällen können, ähnliche Schmerzensgelder verlangt werden.</p>
<p>Gemäß der Rechtsprechung ergeben sich folgende Schmerzensgeldbeträge.</p>
<blockquote><p><em>100-400 Euro</em><br />
Harmloser Hundebiss mit geringfügigen Verletzungen, bei denen es zu keiner Infektion kommt und die ohne Folgeschäden verheilen. Eine Arbeitsunfähigkeit bestand bis zu 3 Tagen.</p></blockquote>
<blockquote><p><em>400-800 Euro</em><br />
Mehrere Bisswunden, die allesamt geringfügig waren, folgenlos abheilten und eine Arbeitsunfähigkeit bis 7 Tage nach sich zogen.</p></blockquote>
<blockquote><p><em>800-1.200 Euro</em><br />
Bisswunde mit sichtbarer Narbenbildung, kurzer Krankenhausaufenthalt, aber AU bis zu 2 Wochen.</p></blockquote>
<blockquote><p><em>1.200-1.500 Euro</em><br />
Hundebiss, der ein Bewegungsdefizit, Taubheitsgefühle oder sonstige längerfristige Beeinträchtigungen nach sich zog.</p>
<p>Hundebiss, der eine Operation notwendig machte.</p></blockquote>
<blockquote><p><em>1.500–2.000 Euro</em><br />
Bisswunde, die sich infiziert und längere Behandlungen notwendig macht. Behandlungsdauer bis zu 6 Wochen.</p>
<p>Bisswunde mit deutlich sichtbarer Narbenbildung und psychischer Beeinträchtigung, die sich über Jahre auswirkt.</p>
<p>Oberflächliche, aber besonders schmerzhafte Bisswunde im Genitalbereich. Psychische Folgen.</p></blockquote>
<blockquote><p><em>2.000 Euro-3.000 Euro</em><br />
Mehrere erhebliche Bisswunden mit Krankenhausaufenthalt. Hässliche Narben an Armen oder Beinen.</p>
<p>Bisswunden mit Sehnenabriss. Längere Arbeitsunfähigkeit (6 Wochen).</p>
<p>Langwieriger Heilungsprozess, entstellende Narbe/n</p></blockquote>
<blockquote><p><em>3.000 – 5.000 Euro</em><br />
Bisswunden, die lebensbedrohlich sind.</p>
<p>Erhebliche psychische Beeinträchtigungen.</p></blockquote>
<blockquote><p><em>5.000 Euro – 10.000 Euro</em><br />
Herausbeißen eines Stück Muskelfleisches, Dauerhafte Beeinträchtigungen</p>
<p>Entstellung im Gesicht</p></blockquote>
<blockquote><p><em>Über 10.000 Euro</em><br />
Bei schweren Hundebissfällen mit multiplen Verletzungen, insbesondere bei Kindern ist die gerichtsfeste Ermittlung des Schmerzensgeldes besonders schwierig. Hier muss auf den Einzelfall abgestellt werden. Die körperlichen und seelischen Verletzungen sind meist so individuell, dass Angaben in Schmerzensgeldtabellen nicht weiter helfen.</p></blockquote>
<h3>2. Entgeltschaden</h3>
<p>Bei einer verletzungsbedingten Arbeitsunfähigkeit , die länger als 6 Wochen andauert, kann vom Hundehalter ein Entgeltschaden verlangt werden. Die Höhe ist die Differenz zwischen dem üblicherweise verdienten Nettolohn und dem erhaltenen Krankengeld, das üblicherweise von der Krankenkasse bezahlt wird.</p>
<h3>3. Haushaltsführungsschaden</h3>
<p>Neben dem Entgeltschaden kommt ein Haushaltsführungsschaden in Betracht, wenn der eigene Haushalt verletzungsbedingt nicht mehr selbst durchgeführt werden kann. Die tatsächlichen Kosten für eine Haushaltshilfe können  als Schaden geltend gemacht werden. Wenn der Haushalt von Familienmitglieder oder Freunden übernommen wird, dann soll das der Versicherung nicht zugute kommen. Auch dann hat der Halter bzw. dessen Versicherung  die fiktiven Kosten zu erstatten.</p>
<h3>4. Pflegeschaden</h3>
<p>In seltenen Fällen sind die Verletzungen so schlimm , dass das Opfer eines Hundebisses sich nicht mehr selbst versorgen kann und Hilfe beim Anziehen, Essen oder der Körperpflege benötigt. Dann entsteht ein Pflegeschaden, der wie der Haushaltsführungsschaden nach den tatsächlichen Kosten oder fiktiv berechnet werden kann.</p>
<h3>5. Sonstiger Schadensersatz</h3>
<p>Ferner muss der Halter alle sonstigen Schäden ersetzen, die auf den Hundebiss zurückzuführen sind. Das sind in der Regel Sachschäden (meist Kleidung), Kosten für Heil- und Hilfsmittel (Medikamente, Unterarmstützen) bzw. Zuzahlungen hierzu. Ferner müssen alle Fahrtkosten zu den Behandlern und Krankenhäusern erstattet werden. Beim längeren Krankenhausaufenthalt auch die Fahrtkosten einer Besuchsperson. Im Falle von Bisswunden am eigenen Hunde können auch dessen Heilbehandlungskosten verlangt werden.</p>
<h3>6. Rechtsanwaltskosten</h3>
<p>Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung auch von dem Halter bezahlt werden müssen. Damit sind die Kosten eines Rechtsanwaltes gemeint, die vom Schädiger zurückverlangt werden können.  Hier sollte man darauf achten, dass der Rechtsanwalt nicht viel zu viel Schmerzensgeld verlangt, den dann verbleiben Kosten für den Mandanten. Deswegen sollte das Schmerzensgeld konkret beziffert werden und ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der sich mit der Ermittlung von angemessenen Schmerzensgeldern auskennt und auch die weiteren Schadensersatzansprüche berücksichtigt.</p>
<hr />
<h3>Das Mitverschulden</h3>
<p>In vielen Fällen meint der Hundehalter, dass das Opfer selbst Schuld am Hundebiss gewesen sei. Dies muss in folgenden Fällen auf jeden Fall beachtet werden. Greift jemand in eine Hundebeißerei ein, um seinen Hund zu schützen, liegt in der Regel ein Mitverschulden zwischen 25% und 50% vor. Provoziert jemand bewusst den Hund, kann das Mitverschulden bis auf 100% anwachsen. Auch aggressives Verhalten kann ein Mitverschulden begründen. Beachtet jemand die Warnung nicht, dass es sich um einen bissigen oder gefährlichen Hund handelt, kommt es üblicherweise ebenfalls zu einem Mitverschulden.</p>
<p>Das Mitverschulden führt zur Minderung aller Ansprüche im Umfang des Mitverschuldens. Wenn das Schmerzensgeld 1.000,00 Euro beträgt und liegt ein Mitverschulden von 25% vor, erhält der Geschädigte nur 750,00 Euro. Das Mitverschulden kann die grundlegende Haftung des Halters so weit überwiegen, dass keine Haftung mehr besteht und der Gebissene leer ausgeht.</p>
<hr />
<h3><strong>Nach einem Hundebiss sollte man also wie folgt vorgehen.</strong></h3>
<ol>
<li> Damit der Vorfall aktenkundig wird und Ermittlungen zum Geschehen, zu den Zeugen und zum Hundehalter eingeleitet werden, sollte man bereits die Polizei eingeschaltet haben.</li>
<li>Selbstverständlich und kaum erwähnenswert ist das sofortige Aufsuchen eines Arztes.</li>
<li>Bei leichten Verletzungen und Folgen kann man auch ohne Anwalt die o.g. Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Hundehalters anmelden.</li>
<li>Bei erheblichen Verletzungen mit besonderen Folgen sollte man einen Anwalt einschalten, der schwerpunktmäßig Personenschäden bearbeitet. Der Anwalt sollte die einzelnen Schadenspositionen berechnen und den Anspruch durchsetzen.</li>
<li>Falls der Anwalt die Ansprüche nicht beziffern kann oder sonst überfordert erscheint, sollte man zunächst in einem Gespräch die Gründe klären. Wenn keine Klärung zu erzielen ist, sollte man einen Wechsel des Anwaltes in Betracht ziehen. Dabei sollte man vor einem Wechsel Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung, dem bisherigen und dem zukünftigen Rechtsanwalt halten, weil sonst doppelte Kosten entstehen.</li>
<li>Weigert sich die Gegenseite die Forderungen auszugleichen und kann kein Vergleich abgeschlossen werden, muss die Klage erhoben werden. Leider muss dann der Hundehalter und nicht die Versicherung verklagt werden.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<h3>Informationen zum Autor:</h3>
<p>Rechtsanwalt Lattorf (<a href=" https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">www.Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>) ist hoch spezialisiert auf alle Arten von Personenschäden. In Angelegenheiten nach einem Hundebiss ist er genau der richtige Anwalt.</p>
<pre>Wir helfen Ihnen gerne.

Wir unterstützen Sie in vielfältiger Hinsicht.

Kanzlei Christian Lattorf
Spezialist für Personenschäden und 
Fachanwalt für Medizinrecht 

Venloer Straße 308a
50823 Köln 

Tel.: <a class="tel" href="tel:+4922188899975">(0221) 888 999 75</a>
Fax: (0221) 888 999 76

<a href="mailto:Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>
<a href="https://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de">www.Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>
</pre>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Der Hundebiss und seine Rechtsfolgen</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
