Verkehrsunfall – Schmerzensgeld ohne Anwalt

Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob es ratsam ist, ohne Anwalt einen Personenschaden und Schmerzensgeld geltend zu machen.

Eigentlich benötigt man alleine für die Ermittlung des richtigen Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall immer einen Rechtsanwalt. Aber bei geringen Verletzungen wie Prellungen, Abschürfungen, oberflächliche Bisswunden oder blaue Flecken wird das Schmerzensgeld nur wenige hundert Euro betragen und bei multiplen Prellungen allenfalls 1.500,00 Euro betragen. Bei einer einzigen Prellung oder Abschürfung wird es eher nicht mehr als 150,00 Euro sein.

Wenn Sie als hierdurch oder durch die Ermittlung des Schmerzensgeld in unserer Schmerzensgeldtabelle die Höhe annähernd herausgefunden haben, benötigen Sie keinen Rechtsanwalt mehr. Bei der Verhandlung mit der Versicherung sollten Sie die Verletzungen dramatisieren, da die Gegenseite diese verharmlosen wird. Dann kann man sich besser auf das angemessene Schmerzensgeld einigen. Entscheiden Sie sich hierfür, dann lesen Sie: Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt.

Sie brauchen sicher einen Anwalt, wenn Sie Vorerkrankungen haben und auch dann, wenn Sie etwas älter sind und normale körperliche Degenerationen vorliegen. Denn dann wird die Versicherung behaupten, dass die wesentliche Beeinträchtigung durch die Vorerkrankung oder ohnehin durch das Alter entstanden und nicht unfallbedingt seien. Sie benötigen auf jeden Fall einen Rechtsanwalt, wenn es sich um einen erheblichen Personenschaden handelt. Wenn der Unfall also schwere Körperverletzungen wie Amputationen, Lähmungen oder Gehirnschäden verursacht hat. Auch wenn psychische Schäden im Vordergrund stehen und die körperlichen Verletzungen eher von leichter Natur waren, benötigen Sie einen Anwalt. Denn häufig nimmt schon der eigene Anwalt Sie nicht ernst oder fragt noch nicht einmal die psychische Seite des Unfalls ab, obwohl das PTBS, Schlafstörungen und Depressionen typische Unfallfolgen sind. Die Versicherung bietet dann nur einen geringfügigen Betrag an oder lässt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen.

In den meisten Verfahren mit Verkehrsunfällen kommen wir aber ohne ein gerichtliches Verfahren aus.  Schon an unserer Vorgehensweise erkennen die Versicherungen, dass wir auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts Experten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts sind. In einem einzigen Forderungsschreiben fordern wir vollständig alle möglichen Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz. Damit vermeiden wir die übliche Salamitaktik der Haftpflichtversicherungen, die immer wieder Teilbeträge auf den Schadensersatz zahlen und versuchen, das Verfahren hinauszuzögern, ohne aber den Schaden voll zu regulieren.

Aufgrund unserer verhandlungssicheren Strategie erzielen wir den höchstmöglichen Erfolg für unsere Mandanten.

Weil wir ausschließlich auf dem Gebiet des Personenschadensrecht, also dem Schmerzensgeld- und Schadensersatzrecht tätig sind, haben wir eine extrem hohe Spezialisierung erreicht. Durch unser Expertenwissen ist die bestmögliche Betreuung unserer Mandanten gewährleistet. Wir lehnen strikt Mandate ab, die nichts mit unserer Spezialisierung zu tun haben und haben hierdurch auf mehr Zeit für den Mandanten.

Nach einem Verkehrsunfall und einem Personenschaden rufen Sie uns an (0221 / 888999-75) oder schreiben Sie uns eine Email (Info@Rechtsanwalt-Lattorf). Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf einen Besuch.

Für nähere Informationen klicken Sie sich durch unsere Webseite!

Ihr Rechtsanwalts-Team

 

KANZLEI LATTORF

Christian Lattorf (Inhaber)
Fachanwalt für Medizinrecht

Ulrike Wadewitz (Angestellte)
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Venloer Str. 308a
50823 Köln

Tel.:       (0221) 888 999 75
Fax:       (0221) 888 999 76

Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de

www.Rechtsanwalt-Lattorf.de