Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Rechtsanwalt Aachen

Die Anwälte der Kanzlei Lattorf sind auf das Personenschadensrecht hoch spezialisiert. Sie führen ausschließlich Verfahren durch mit hohen Schmerzensgeldansprüchen:

  • Schwere Verkehrsunfälle
  • Arztfehler (Behandlungsfehler/ Aufklärungsfehler) mit Dauerschäden
  • Hundebisse und sonstige Tierunfälle
  • Grillunfälle mit schweren Verbrennungen
  • Glätteunfälle und sonstige Stolperfälle
  • strafbare Körperverletzungen mit erheblichen Gesundheitsschäden

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind ausschließlich auf Seiten der Opfer tätig.

Andere Rechtsgebiete werden konsequent abgelehnt. Der Spezialist hat eine viel größere Kompetenz auf seinem Gebiet.

 

Im Wesentlichen ermitteln die Rechtsanwälte der Kanzlei Lattorf die Höhe des Schmerzensgeldes und der sonstigen Ansprüche und setzen diese für Sie durch. Das Schmerzensgeld nach Unfällen oder Behandlungsfehler ist immer individuell zu ermitteln. Dies ist  nicht leicht, weil die Verletzungen nach einem Unfall oder einem Arztfehler sehr unterschiedlich sind. Dann muss man ein Urteil finden, bei dem die Gesundheitsschäden vergleichbar sind. Hierzu gibt es eine Schmerzensgeldtabelle. In dieser können Sie selbst ermitteln, wie hoch Ihr Schmerzensgeld ist. Sie können aber auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lattorf mit der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes beauftragen. Diese Schmerzensgeldermittlung ist für Sie kostenlos.

Insbesondere nach Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer kommt es oft zu schweren Verletzungen, bei dem keine Schmerzensgeldtabelle mehr hilft. Dann benötigen Sie einen Fachmann, der Ihnen die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt.

Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Behandlungsfehlern und anderen Arztfehlern kommen Sie nicht umhin, die Höhe des Schmerzensgeldes zu ermitteln. Der größte Fehler ist es, der gegnerischen Versicherung die Ermittlung des Schmerzensgeldes zu überlassen. Viele Rechtsanwälte bitten den Mandanten darum, mitzuteilen wieviel Schmerzensgeld sie verlangen wollen. Hier wären Zweifel an der Kompetenz des Anwaltes angebracht. Ein Anwalt, der sich mit Verkehrsunfällen und Schmerzensgeldangelegenheiten beschäftigt, sollte wenigstens das Schmerzensgeld ermitteln können.

Der Hauptsitz der Kanzlei Lattorf befindet sich in Köln. Eine Zweigstelle befindet sich in Aachen:

Kanzlei Lattorf
Waldstraße 82
52080 Aachen

Tel. 02405 – 40 66 266/ 0221 – 888 999 75

Email: info@rechtsanwalt-lattorf.de