Das OLG Köln hatte bislang für den fiktiven Haushaltsführungsschaden einen Stundensatz von 10,00 Euro zugrunde gelegt. Dabei betont es, dass es sich hierbei um den Nettobetrag handelt. In der mündlichen Verhandlung in einem Arzthaftungsverfahren am 16.03.2020 gab es an, für die Zeit ab dem 01.01.2020 den Stundensatz auf 11,00 Euro anzuheben.
Da das Verfahren wahrscheinlich durch Vergleich abgeschlossen wird, wird es diesbezüglich noch kein Urteil geben. Aber für alle, die eine Klage im Landgerichtsbezirk Köln einreichen, gilt: Ab 01.01.2020 sind für den fiktiven Haushaltsführungsschaden 11,00 Euro pro Stunde zu bezahlen. Allerdings gilt für Berechnungen des Schadens für die Zeit vor dem Jahr 2020, dass weiterhin 10,00 Euro anzusetzen sind.