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	<title>Kanzlei Lattorf</title>
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	<description>Rechtsanwälte für Patienten und Unfallopfer</description>
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	<title>Kanzlei Lattorf</title>
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		<title>Die häufigsten Fragen zum Thema Schmerzensgeld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Feb 2024 12:40:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Ein Schmerzensgeldanspruch liegt dann vor, wenn ein anderer Sie körperlich oder psychisch verletzt hat. Es darf keine Entschuldigungsgründe (z. B. Ärzte, die fehlerfrei operieren) oder ein Rechtfertigungsgrund (z. B. jemand schlägt in Notwehr zurück) vorhanden sein. Außerdem kann es sein, dass man selbst (Mit-)Schuld an der Verletzung hat (z. B. aus Unachtsamkeit im Verkehr) und der Anspruch sich dann verringert oder ganz wegfällt. Ausnahme ist eine Verletzung bei einem Arbeitsunfall.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Gibt es Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Nach einem Arbeitsunfall tritt die Berufsgenossenschaft (BG) für alle materiellen Folgeschäden ein. Das heißt, Sie bekommen dort die Heilbehandlungskosten, den Entgeltausfall und bedingt den Haushaltsführungsschaden sowie sonstige Kosten bezahlt. Allerdings zahlt die BG kein Schmerzensgeld. Auch der Schädiger muss üblicherweise kein Schmerzensgeld zahlen, wenn der Unfall im Betrieb des eigenen Arbeitgebers stattfand. Etwas anderes gilt, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist. Dann muss Schmerzensgeld bezahlt werden. Also für Unfälle die nicht nur fahrlässig herbeigeführt wurden und Unfälle in Fremdbetrieben kann Schmerzensgeld beansprucht werden.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Habe ich nach einem Verkehrsunfall einen Schmerzensgeldanspruch?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Einen Schmerzensgeldanspruch haben Sie nur dann, wenn ein anderer den Unfall schuldhaft verursacht hat und Sie dabei verletzt wurden. Wenn man selbst Schuld am Unfall war, gibt es keinen Anspruch. Wenn man eine Teilschuld hatte, wird der Anspruch gekürzt. Ein Verschulden geht üblicherweise aus dem Polizeiprotokoll bzw. der polizeilichen Ermittlungsakte hervor. Als verletzter Beifahrer steht Ihnen immer ein Schmerzensgeldanspruch zu.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Ich wurde von einem Hund gebissen – Habe ich einen Schmerzensgeldanspruch?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Ja, aber nur dann, wenn es nicht der eigene Hund war. Außerdem sollte man keine Mitschuld am Hundebiss haben, beispielsweise, wenn man den Hund provoziert oder eindeutige Drohgebärden missachtet hat. Dann würde der Schmerzensgeldanspruch gekürzt werden. Das ist fast immer dann der Fall, wenn man in eine aktive Hundebeißerei eingreift, um seinen Hund zu schützen. Wird man dann vom gegnerischen Hund gebissen, hat man eine Mitschuld von 20 %-50 %, sodass auch das Schmerzensgeld um diesen Anteil gekürzt wird.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Ich wurde nicht gebissen, sondern nur vom Hund umgeworfen und habe mich dabei verletzt – Was ist dann mit Schmerzensgeld?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Es ist unerheblich wie man durch einen Hund verletzt wird. In der Regel kann man sich weder auf Beißen noch Anspringen vorher einstellen und hat dann auch kein Mitverschulden. Ähnliches gilt bei Pferden, die einen abwerfen, treten oder umrennen können. Hier kommt selbst eine geringe Mitschuld nicht zum Tragen, sodass man das Schmerzensgeld ungekürzt bekommen sollte.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Wie bemisst sich die Höhe des Schmerzensgeldes?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nach den konkreten Auswirkungen.  Man berücksichtigt Art, Intensität und Dauer der Gesundheitsschäden. Je größer die Schmerzen und Beeinträchtigungen sind und je länger sie andauern, desto höher ist das Schmerzensgeld. Bei Mehrfachverletzungen, die bei Verkehrsunfällen häufig vorkommen, ist die Bemessung nicht leicht. Es gibt Urteilssammlungen, die als Schmerzensgeldtabellen bezeichnet werden. Hier gilt es mehrere ähnliche Fälle zu finden, um die ungefähre Höhe feststellen zu können. Je ähnlicher ein Fall ist, desto besser bestimmt man das Schmerzensgeld. Oft muss man Besonderheiten berücksichtigen, so dass man das Schmerzensgeld nach oben oder unten anpassen muss. Leider kann man bei schweren Unfällen mit Mehrfachverletzungen meistens keine passende Gerichtsentscheidung finden, sodass man dann doch einen Anwalt fragen sollte.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Wie funktioniert die Geltendmachung von Schmerzensgeld?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Wenn man die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt hat, meldet man seinen Anspruch bei dem Verursacher an. Das ist der Hundehalter, der Unfallverursacher oder der Arzt, wo der Arztfehler passiert ist. Diese sollten ihre Haftpflichtversicherung informieren, die den Schaden regulieren sollte. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen gibt es ein Register, in dem man anhand des Nummernschildes die richtige Haftpflichtversicherung herausbekommt. Der Gegenseite schildert man den Sachverhalt und verlangt das angemessene Schmerzensgeld und den sonstigen Schadensersatz. Die Versicherung zahlt entweder oder eben nicht.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Worauf muss ich achten, wenn ich das Schmerzensgeld selbst bei der Versicherung geltend mache?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Das ist nur ratsam, wenn es um eine einfache Verletzung geht. Besser sollte man einen Anwalt einschalten. Es ist ratsam, die Verletzungen zu dramatisieren und bei der Höhe des Schmerzensgeldes im oberen Bereich anzusetzen. Wer zu wenig verlangt, bekommt auch zu wenig. Man sollte auch auf die psychischen Folgen hinweisen sowie auf die bleibenden Dauerschäden und zukünftig noch nicht absehbaren Folgen. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, das Schmerzensgeld gering zu halten und entsprechende Urteile zitieren. Wenn ein Abfindungsvergleich angeboten wird, sollte man auf jeden Fall ein Gegenangebot machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist am Ende Verhandlungssache und bedarf bei komplexen Fällen einen erfahrenen Verhandler.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Die Versicherung bietet mir einen Vergleich an. Was würde es bedeuten, wenn ich diesen annehme?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Jeder Vergleich kann einen anderen Inhalt haben. Deswegen kommt es darauf an, welche Schäden der Vergleich abdecken soll. In der Regel versuchen die Versicherungen alle vergangenen und zukünftigen Schäden damit auszugleichen, sodass mit der Einmalzahlung alle Forderungen für immer abgedeckt sein sollen. Dann wäre die Sache endgültig erledigt. Das ist besonders problematisch, wenn die Verletzung noch gar nicht ausgeheilt ist. Denn dann ist eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes möglich, ggf. mit Operationen oder anderen Behandlungen, die zu noch schlimmeren Beeinträchtigungen führen. Daher sollte man nicht zu früh einen Vergleich abschließen, insbesondere wenn noch weitere Gesundheitsprobleme folgen können. Dann sollte es ausreichend sein, auf Vorschüsse zu drängen. Vor Abschluss eines endgültigen Vergleichs ist es ratsam diesen einem Anwalt zu zeigen, damit keine Ansprüche vergessen werden .</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Die Versicherung bietet mir eine Vergleichssumme für das Schmerzensgeld an. Soll ich den Vergleich annehmen?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Das kommt darauf an, ob das Schmerzensgeld angemessen ist und ob eine zukünftige gesundheitliche Verschlimmerung eintreten kann. Gerade bei schweren Verletzungen versuchen die Versicherungen schnell die Sache abzufinden. Hier können sich üblicherweise noch weit in der Zukunft negative gesundheitliche Folgen einstellen – ein sogenannter Verschlimmerungsschaden. Wenn also der Heilungsverlauf noch nicht abgeschlossen ist, solltest man sehr vorsichtig mit einem abschließenden Abfindungsvergleich sein.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Mein Anwalt verlangt zu wenig Schmerzensgeld – Was soll ich tun?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Erst müsste man einmal feststellen, ob er wirklich zu wenig verlangt. Möglicherweise wurden bei einem Polytrauma die einzelnen Verletzungen in einer Schmerzensgeldtabelle ermittelt und addiert. Dies wäre nicht sachgerecht. Hier wäre eine Zweitmeinung durch einen anderen Rechtsanwalt notwendig. Stellt sich dann heraus, dass der Anwalt tatsächlich zu wenig verlangt, sollte man erst mit ihm reden . Erst wann das nicht fruchtet, sollte man das Mandat auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen. Dabei entstehen meist doppelte Rechtsanwaltskosten. Aber wenn es wenigstens um 10.000,00 Euro mehr an Schmerzensgeld ginge, läge der Gewinn weit über den Kosten einer doppelten Beauftragung, sodass sich der Wechsel dann schon lohnen kann. Das sollte man sich ausrechnen lassen.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Ich bin durch einen Unfall schwerbehindert. Das Schmerzensgeld ist viel zu gering, um mein Leben zu finanzieren. Wieso bekommt man in Deutschland nur so wenig Schmerzensgeld?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>In den USA zum Beispiel werden alle Schäden – auch der zukünftige Entgeltschaden durch das Schmerzensgeld abgedeckt. Es wird quasi die entfallende Wirtschaftsleistung des Verletzten zum Schmerzensgeld hinzugezählt. Bei uns ist das eigentlich nicht so viel anders. Denn in Deutschland haben Schwerverletzte neben dem Schmerzensgeld üblicherweise noch weitere Ansprüche, die auch weit über das Schmerzensgeld hinausgehen können. Hier könnte möglicherweise versäumt worden sein, weitere Ansprüche geltend zu machen. Wichtige Ansprüche sind der Entgeltschaden und der Haushaltsführungsschaden. Das Schmerzensgeld soll ja auch nur ein Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen sein und dient nicht der Finanzierung des Lebens. Dafür wäre dann der Entgeltschaden und der Haushaltsführungsschaden heranzuziehen.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Welche Ansprüche habe ich außer dem Schmerzensgeldanspruch?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Bei Angestellten und Arbeitnehmern, kommt der Entgeltschaden hinzu, wenn die Zeit der Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen dauerte. Bei Schwerverletzten entstehen meist Ansprüche aus vermehrten Bedürfnissen, welche in Form von Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden, behindertengerechte Umbaukosten, Kosten einer Begleitung, Fahrtkosten, Zuzahlungen und weiteres anfallen. Bei einer rund um die Uhr zu betreuenden pflegebedürftigen Person können hohe Ansprüche, oft über eine Million Euro zusammenkommen. Bei Selbstständigen heißt der Entgeltschaden „der entgangene Gewinn“, der oft nur mit hohen Aufwand nachzuweisen ist.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Kann ich eine Schmerzensgeldrente verlangen?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Eine Schmerzensgeldrente wird von den Gerichten eher selten zugesprochen. Voraussetzung wäre ein erheblicher Dauerschaden, unter dem man bis zum Lebensende leidet. Allerdings sind die monatlichen Beträge nicht so hoch und liegen zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro, je nachdem wie schwerwiegend der Dauerschaden ist. Beträge darüber hinaus sind selten. Außergerichtlich wird eine Schmerzensgeldrente von den Versicherungen freiwillig nicht bezahlt. Diese streben immer eine Abfindungssumme an. Nicht zu verwechseln ist die Schmerzensgeldrente mit dem Ersatz von Entgeltschaden oder dem Haushaltsführungsschaden. Diese werden üblicherweise auch monatlich in Form einer Rentenzahlung geltend gemacht.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Muss ich das Schmerzensgeld versteuern oder Angst haben, dass es auf meine Leistungen nach dem SGB angerechnet wird?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Nein. Schmerzensgeld dient ausschließlich dem Ausgleich der Verletzungen, so dass es nicht versteuert wird. Auch wird das Schmerzensgeld nicht bei Sozialhilfeansprüchen angerechnet.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Was passiert, wenn die Versicherung das Schmerzensgeld nicht bezahlen will?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Dann muss man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass eine Klage erstellt werden muss, die man beim zuständigen Gericht einzureichen hat. Der vollständige Sachverhalt muss aufgearbeitet und Urteile zur Höhe des Schmerzensgelds zitiert werden. Ferner müssen die übrigen Ansprüche geltend gemacht werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre ein Anwalt hilfreich.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Wie lange würde so ein Gerichtsverfahren dauern?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Das ist sehr unterschiedlich. Üblich sind ein bis zwei Jahre. Unter Umständen auch länger oder kürzer. Muss ein Gutachten erstellt werden, dauern die Verfahren in der Regel über einem Jahr. Sind viele Tatsachen streitig, führt die Klärung derselben zur Verlängerung des Verfahrens. Ist der Sachverhalt einfach gestrickt und nur noch die Höhe strittig, sind die Verfahren eher kürzer.</p>
</div></div>
<div class="su-spoiler su-spoiler-style-fancy su-spoiler-icon-plus su-spoiler-closed" data-scroll-offset="0" data-anchor-in-url="no"><div class="su-spoiler-title" tabindex="0" role="button"><span class="su-spoiler-icon"></span>Wie finde ich einen guten Rechtsanwalt in Schmerzensgeldsachen?</div><div class="su-spoiler-content su-u-clearfix su-u-trim">
<p>Über das Internet erhält man einen guten Überblick. Er sollte Spezialist sein auf diesem Gebiet, am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht und/oder Fachanwalt für Medizinrecht. Der Fachanwalt bedeutet , dass er schon Erfahrung auf dem Gebiet hat. Bei Großkanzleien sollte man vorsichtig sein, dass man nicht durchgereicht wird an den unerfahrenen Neuling. Um einen Interessenskonflikt auszuschließen, sollte der Rechtsanwalt nur Patienten und Opfer vertreten und keine Ärzte und Versicherungen. Wenn noch weitere Rechtsgebiete angeboten werden, die mit Personenschäden überhaupt nichts zu tun haben, dann eher weitersuchen. Je höher die Spezialisierung desto besser.</p>
<p>Da Sie diesen Text auf meiner Webseite lesen, haben Sie bereits den richtigen Anwalt gefunden. Wir sind gerne für Sie da.</p>
</div></div>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/die-haeufigsten-fragen-zum-thema-schmerzensgeld/">Die häufigsten Fragen zum Thema Schmerzensgeld</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld für Angehörige</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Feb 2024 12:37:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geburtsschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;&#38;lt;span style=&#38;quot;font-family: Century Gothic;&#38;quot;&#38;gt;Schmerzensgeld kann jeder beanspruchen, der am K&#246;rper, am Leib, oder an der Gesundheit(...)&#38;lt;/span&#38;gt;&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/schmerzensgeld/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Schmerzensgeld</a> f&#252;r Angeh&#246;rige dar, die sonst keine Anspr&#252;che gegen den Sch&#228;diger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich f&#252;r das Leiden der Angeh&#246;rigen f&#252;r den Tod eines geliebten Menschen darstellen. Die Voraussetzungen f&#252;r einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angeh&#246;rigen durch einen ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/#more-2666" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld für Angehörige dar, die sonst keine Ansprüche gegen den Schädiger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich für das Leiden der Angehörigen für den Tod eines geliebten Menschen darstellen.</p>
<p>Die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angehörigen durch einen fremdverschuldeten Unfall verloren hat, hat Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld. Wenn ein enges Verwandtschaftsverhältnis als Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner besteht, ist es völlig ohne Bedeutung, ob zuletzt ein intensiver persönlicher Kontakt oder überhaupt kein Kontakt mit dem Verstorbenen vorhanden war. Bei übrigen Verwandtschaftsverhältnissen wie Geschwistern, Großeltern, Enkelkinder oder gar besonders enge Freundschaften muss das besondere persönliche Näheverhältnis dargelegt und bewiesen werden. Das geschieht in der Regel über Zeugen.</p>
<p>Bezüglich der Höhe des Hinterbliebenengeldes haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Im Mittel und aufgrund Vorgaben des Bundestags bei der Schaffung des Gesetzes geht man von einem Hinterbliebenengeld von 10.000,00 Euro pro Angehörigen aus. Allerdings wurden auch mal 5.000,00 Euro ausgeurteilt, wenn der Kontakt zueinander nur ganz geringfügig oder schon jahrelang überhaupt nicht mehr bestanden hat. Bei einer besonders engen Beziehung wurden auch schon 20.000,00 Euro bezahlt. Hier geht es in der Regel um Eltern, die ein Kind verloren haben. Dabei ist das Hinterbliebenengeld aber vom Schockschaden der Eltern abzugrenzen.</p>
<p>Bei dem Schockschaden handelt es sich nicht um ein Hinterbliebenengeld, sondern um einen eigenen Schmerzensgeldanspruch. Häufig sind es Eltern, die bei Miterleben des Todes des eigenen Kindes oder gar nur bei der Todesnachricht einen Schock erleiden. Hier hat die Rechtsprechung anerkannt, dass es sich um einen eigenen Schaden handelt, der einen Direktanspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB) gewährt. Der Schockschaden besteht neben dem Hinterbliebenengeld, so dass man zum Hinterbliebenengeld zusätzlich das Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens verlangen kann.</p>
<p>Im Extremfall kann es sein, dass man als Angehöriger dreimal einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen kann:</p>
<ol>
<li>Der Getötete hat noch einige Zeit gelebt, bis dass er verstorben ist, so dass ihm für die Zeit zwischen Unfall und Tod ein Schmerzensgeldanspruch entstanden ist. Dieser Anspruch geht auf die Erben über und können von diesen verlangt werden.</li>
<li>Der nahe Angehörige hat durch den Gesetzgeber ein eigenes Schmerzensgeld, das sogenannte Hinterbliebenengeld erhalten, dass er gegenüber dem Schädiger geltend machen kann.</li>
<li>Hat er den Tod des nahen Angehörigen miterlebt, kann er einen Schockschaden geltend machen, der ebenfalls als Schmerzensgeld bezeichnet werden kann.</li>
</ol>
<p>In solchen Konstellationen besteht die Gefahr, dass man als Betroffener den einen oder anderen Anspruch nicht geltend macht &#8211; insbesondere dann, wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat, der nicht auf Personenschäden spezialisiert ist.</p>
<p>Personenschadensrecht gehört daher in die Hände eines Fachanwaltes, der sich auf Seiten der Opfer spezialisiert hat.</p>
<p>Kommen Sie zu uns.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf</p>
<p>0221 &#8211; 888 999 75</p>
<p>&nbsp;</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Jan 2024 11:13:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Anw&#228;lte der Kanzlei Lattorf sind auf das Personenschadensrecht hoch spezialisiert. Sie f&#252;hren ausschlie&#223;lich Verfahren durch mit hohen Schmerzensgeldanspr&#252;chen: Schwere Verkehrsunf&#228;lle <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein&#160; Arztfehler liegt vor, wenn entweder vor der Behandlung die Aufkl&#228;rung fehlerhaft ,(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/arztfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Arztfehler</a> (<a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn der Arzt gegen den medizinischen Standard(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/behandlungsfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Behandlungsfehler</a>/ <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Aufkl&#228;rungsfehler liegt dann vor, wenn vor einem medizinischen Eingriff der Patient nicht(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/aufklaerungsfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Aufkl&#228;rungsfehler</a>) mit Dauersch&#228;den Hundebisse und sonstige Tierunf&#228;lle Grillunf&#228;lle mit schweren Verbrennungen Gl&#228;tteunf&#228;lle und sonstige Stolperf&#228;lle strafbare K&#246;rperverletzungen mit erheblichen Gesundheitssch&#228;den Die Rechtsanw&#228;lte der Kanzlei sind ausschlie&#223;lich auf Seiten der Opfer t&#228;tig. Andere ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/#more-2636" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anwälte der Kanzlei Lattorf sind auf das Personenschadensrecht hoch spezialisiert. Sie führen ausschließlich Verfahren durch mit hohen Schmerzensgeldansprüchen:</p>
<ul>
<li>Schwere Verkehrsunfälle</li>
<li>Arztfehler (Behandlungsfehler/ Aufklärungsfehler) mit Dauerschäden</li>
<li>Hundebisse und sonstige Tierunfälle</li>
<li>Grillunfälle mit schweren Verbrennungen</li>
<li>Glätteunfälle und sonstige Stolperfälle</li>
<li>strafbare Körperverletzungen mit erheblichen Gesundheitsschäden</li>
</ul>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind ausschließlich auf Seiten der Opfer tätig.</p>
<p>Andere Rechtsgebiete werden konsequent abgelehnt. Der Spezialist hat eine viel größere Kompetenz auf seinem Gebiet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Wesentlichen ermitteln die Rechtsanwälte der Kanzlei Lattorf die Höhe des Schmerzensgeldes und der sonstigen Ansprüche und setzen diese für Sie durch. Das <strong>Schmerzensgeld nach Unfällen</strong> oder Behandlungsfehler ist immer individuell zu ermitteln. Dies ist  nicht leicht, weil die Verletzungen nach einem Unfall oder einem Arztfehler sehr unterschiedlich sind. Dann muss man ein Urteil finden, bei dem die Gesundheitsschäden vergleichbar sind. Hierzu gibt es eine <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a>. In dieser können Sie selbst ermitteln, wie hoch Ihr Schmerzensgeld ist. Sie können aber auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lattorf mit der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldermittlung/">Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes beauftragen</a>. Diese Schmerzensgeldermittlung ist für Sie <strong>kostenlos</strong>.</p>
<p>Insbesondere nach Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer kommt es oft zu schweren Verletzungen, bei dem keine <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> mehr hilft. Dann benötigen Sie einen Fachmann, der Ihnen die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt.</p>
<p>Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Behandlungsfehlern und anderen Arztfehlern kommen Sie nicht umhin, die Höhe des Schmerzensgeldes zu ermitteln. <strong>Der größte Fehler</strong> ist es, der gegnerischen Versicherung die Ermittlung des Schmerzensgeldes zu überlassen. Viele Rechtsanwälte bitten den Mandanten darum, mitzuteilen wieviel Schmerzensgeld sie verlangen wollen. Hier wären Zweifel an der Kompetenz des Anwaltes angebracht. Ein Anwalt, der sich mit Verkehrsunfällen und Schmerzensgeldangelegenheiten beschäftigt, sollte wenigstens das Schmerzensgeld ermitteln können.</p>
<p>Der Hauptsitz der Kanzlei Lattorf befindet sich in Köln. Eine <strong>Zweigstelle befindet sich in Aachen:</strong></p>
<p>Kanzlei Lattorf<br />
Waldstraße 82<br />
52080 Aachen</p>
<p>Tel. 02405 &#8211; 40 66 266/ 0221 &#8211; 888 999 75</p>
<p>Email: info@rechtsanwalt-lattorf.de</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld für Angehörige</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Nov 2023 10:21:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2571</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige dar, die sonst keine Anspr&#252;che gegen den Sch&#228;diger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich f&#252;r das Leiden der Angeh&#246;rigen f&#252;r den Tod eines geliebten Menschen darstellen. Die Voraussetzungen f&#252;r einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angeh&#246;rigen durch einen ... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld für Angehörige dar, die sonst keine Ansprüche gegen den Schädiger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich für das Leiden der Angehörigen für den Tod eines geliebten Menschen darstellen.</p>
<p>Die <strong>Voraussetzungen</strong> für einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angehörigen durch einen fremdverschuldeten Unfall verloren hat, hat Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld. Wenn ein enges Verwandtschaftsverhältnis als Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner besteht, ist es völlig ohne Bedeutung, ob zuletzt ein intensiver persönlicher Kontakt oder überhaupt kein Kontakt mit dem Verstorbenen vorhanden war. Bei übrigen Verwandtschaftsverhältnissen wie Geschwistern, Großeltern, Enkelkinder oder gar besonders enge Freundschaften muss das <strong>besondere persönliche Näheverhältnis</strong> dargelegt und bewiesen werden. Das geschieht in der Regel über Zeugen.</p>
<p>Bezüglich der Höhe des Hinterbliebenengeldes haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Im Mittel und aufgrund Vorgaben des Bundestags bei der Schaffung des Gesetzes geht man von einem Hinterbliebenengeld von <strong>10.000,00 Euro pro Angehörigen</strong> aus. Allerdings wurden auch mal 5.000,00 Euro ausgeurteilt, wenn der Kontakt zueinander nur ganz geringfügig oder schon jahrelang überhaupt nicht mehr bestanden hat. Bei einer besonders engen Beziehung wurden auch schon 20.000,00 Euro bezahlt. Hier geht es in der Regel um Eltern, die ein Kind verloren haben. Dabei ist das Hinterbliebenengeld aber vom Schockschaden der Eltern abzugrenzen.</p>
<p>Bei dem Schockschaden handelt es sich nicht um ein Hinterbliebenengeld, sondern um einen eigenen Schmerzensgeldanspruch. Häufig sind es Eltern, die bei Miterleben des Todes des eigenen Kindes oder gar nur bei der Todesnachricht einen Schock erleiden. Hier hat die Rechtsprechung anerkannt, dass es sich um einen eigenen Schaden handelt, der einen Direktanspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB) gewährt. Der Schockschaden besteht neben dem Hinterbliebenengeld, so dass man zum Hinterbliebenengeld zusätzlich das Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens verlangen kann.</p>
<p>Im Extremfall kann es sein, dass man als Angehöriger <strong>dreimal einen Schmerzensgeldanspruch</strong> geltend machen kann:</p>
<ol>
<li>Der Getötete hat noch einige Zeit gelebt, bis dass er verstorben ist, so dass ihm für die Zeit zwischen Unfall und Tod ein Schmerzensgeldanspruch entstanden ist. Dieser Anspruch geht auf die Erben über und können von diesen verlangt werden.</li>
<li>Der nahe Angehörige hat durch den Gesetzgeber ein eigenes Schmerzensgeld, das sogenannte Hinterbliebenengeld erhalten, dass er gegenüber dem Schädiger geltend machen kann.</li>
<li>Hat er den Tod des nahen Angehörigen miterlebt, kann er einen Schockschaden geltend machen, der ebenfalls als Schmerzensgeld bezeichnet werden kann.</li>
</ol>
<p>In solchen Konstellationen besteht die Gefahr, dass man als Betroffener den einen oder anderen Anspruch nicht geltend macht &#8211; insbesondere dann, wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat, der nicht auf Personenschäden spezialisiert ist.</p>
<p>Personenschadensrecht gehört daher in die Hände eines Fachanwaltes, der sich auf Seiten der Opfer spezialisiert hat.</p>
<p>Kommen Sie zu uns.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf</p>
<p>0221 &#8211; 888 999 75</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hundebiss &#8211; Gesetzestext NRW</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/hundebiss-gesetzestext-nrw/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jun 2022 09:12:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2266</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#167;&#160;20&#160;LHundG NRW&#160;&#8211; Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vors&#228;tzlich oder fahrl&#228;ssig entgegen &#167;&#160;2 Abs.1&#160;einen Hund nicht so h&#228;lt, f&#252;hrt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine Gefahr f&#252;r Menschen oder Tiere ausgeht, &#167;&#160;2 Abs.2&#160;Hunde nicht an der Leine f&#252;hrt, &#167;&#160;4 Abs.&#160;3&#160;den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen nicht duldet, &#167;&#160;5 Abs.&#160;1&#160;gef&#228;hrliche Hunde oder Hunde ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Hundebiss &#8211; Gesetzestext NRW" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/hundebiss-gesetzestext-nrw/#more-2266" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Hundebiss &#8211; Gesetzestext NRW">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1 class="gesetz_ev_titel"><span class="gesetz_ev_zaehlung">§ 20 LHundG NRW</span><span class="gesetz_ev_ueberschrift"> – Ordnungswidrigkeiten</span></h1>
<div class="gesetz_body">
<div id="jurabs_1" class="jurabsatz">
<p>(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen</p>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 2 Abs.1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem <strong>keine Gefahr für Menschen</strong> oder Tiere ausgeht,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 2 Abs.2 Hunde nicht an der Leine führt,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen nicht duldet,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass diese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters verlassen können,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 2 Satz 1 <strong>gefährliche Hunde</strong> oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint oder nicht an einer geeigneten Leine führt,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen <strong>Maulkorb</strong> oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund <strong>sicher an der Leine zu halten</strong> oder zu führen,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig <strong>mehrere gefährliche Hunde</strong> führt,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält, obwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen abgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes nicht erfolgt,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten Haltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum"></div>
<div class="eingeb_listenpunkt">§ 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.</div>
</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
</div>
<div id="jurabs_2" class="jurabsatz">
<p>(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.</p>
</div>
<div id="jurabs_3" class="jurabsatz">
<p>(3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.</p>
</div>
<div id="jurabs_4" class="jurabsatz">
<p>(4) Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.</p>
</div>
<div id="jurabs_5" class="jurabsatz">
<p>(5) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zuständige Behörde im Sinne des § 13 dieses Gesetzes.</p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwaltskosten nach Unfall &#8211; Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwaltskosten-nach-unfall-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Oct 2021 08:59:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2168</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes nach einem unverschuldeten <a class="glossaryLink"  aria-describedby="tt"  data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Unfall ist ein pl&#246;tzliches, zeitlich und &#246;rtlich bestimmbares und von au&#223;en einwirkendes(...)&#60;/div&#62;"  href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/unfall/"  data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]'  tabindex='0' role='link'>Unfall</a> hat der Unfallverursacher bzw. seine <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;&#38;lt;span style=&#38;quot;font-family: Century Gothic;&#38;quot;&#38;gt;Alle &#196;rzte und Krankenh&#228;user sind verpflichtet, f&#252;r potentielle hervorgerufene(...)&#38;lt;/span&#38;gt;&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/haftpflichtversicherung/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Haftpflichtversicherung</a> zu bezahlen, so dass das Unfallopfer am Ende keine Anwaltskosten haben sollte. Verlangt der Anwalt aber zu viel Schmerzensgeld oder <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;&#38;lt;span style=&#38;quot;font-family: Century Gothic;&#38;quot;&#38;gt;Der Schadensersatz im Arzthaftungsrecht unterteilt sich im immateriellen Schaden in Form von(...)&#38;lt;/span&#38;gt;&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/schadensersatz/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Schadensersatz</a>, verbleiben teilweise die Kosten beim Unfallopfer. Die dabei entstandenen Kosten w&#228;ren nicht notwendig gewesen. Wenn keine <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Patient, der Opfer eines Arztfehlers geworden ist, ben&#246;tigt in der Regel viel Kraft,(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/rechtsschutzversicherung/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Rechtsschutzversicherung</a> besteht, ist ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Rechtsanwaltskosten nach Unfall &#8211; Schmerzensgeld" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwaltskosten-nach-unfall-schmerzensgeld/#more-2168" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Rechtsanwaltskosten nach Unfall &#8211; Schmerzensgeld">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes nach einem unverschuldeten Unfall hat der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung zu bezahlen, so dass das Unfallopfer am Ende keine Anwaltskosten haben sollte.</p>
<p>Verlangt der Anwalt aber zu viel Schmerzensgeld oder Schadensersatz, verbleiben teilweise die Kosten beim Unfallopfer. Die dabei entstandenen Kosten wären nicht notwendig gewesen.</p>
<p>Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist es also besonders wichtig, dass der Rechtsanwalt das Schmerzensgeld korrekt bestimmt und auch die sonstigen Schäden konkret und richtig berechnet.</p>
<p>Etwas anderes ist aber, wenn der Geschädigte sich auf einen Vergleich einlässt und sich mit einem geringeren Betrag zufrieden gibt, als den korrekt verlangten Betrag. Dann trägt er einen Anteil der Kosten selbst. Das ist aber vor Abschluss eines Vergleich vom Rechtsanwalt klar und deutlich zu erläutern.</p>
<p>Gut, dass Sie einen Spezialisten für Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Unfall gefunden haben:</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf, Fachanwalt für Medizinrecht</p>
<p>Rechtsanwalt Alexander Ley, Spezialist für das Verkehrsunfallrecht</p>
<p>Rufen Sie uns an: 0221 &#8211; 888 999 75</p>
<p>oder schreiben Sie uns eine Email:</p>
<p><a href="mailto:Info@rechtsanwalt-lattorf.de">Info@rechtsanwalt-lattorf.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld nach Unfall &#8211; Rechtsanwalt, ja bitte</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-unfall-rechtsanwalt-ja-bitte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Oct 2021 08:20:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2158</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir ermitteln kostenfrei die H&#246;he des Schmerzensgeldes nach einem Unfall. Dabei wird oft genug die Frage gestellt, ob man das auch ohne Rechtsanwalt fordern kann. &#8222;Ja, das geht&#8220;, antworten wir, &#8222;aber meistens erh&#228;lt man dann einen wesentlich geringeren Schmerzensgeldbetrag.&#8220; Das liegt an Folgendem: Weder der Gesch&#228;digte noch Versicherung wei&#223;, wie hoch das angemessene Schmerzensgeld ist. ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Schmerzensgeld nach Unfall &#8211; Rechtsanwalt, ja bitte" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-unfall-rechtsanwalt-ja-bitte/#more-2158" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Schmerzensgeld nach Unfall &#8211; Rechtsanwalt, ja bitte">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir ermitteln kostenfrei die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall. Dabei wird oft genug die Frage gestellt, ob man das auch ohne Rechtsanwalt fordern kann.</p>
<p>&#8222;Ja, das geht&#8220;, antworten wir, &#8222;aber meistens erhält man dann einen wesentlich geringeren Schmerzensgeldbetrag.&#8220; Das liegt an Folgendem:</p>
<ol>
<li>Weder der Geschädigte noch Versicherung weiß, wie hoch das angemessene Schmerzensgeld ist. Das wird immer geschätzt. Schätzungsgrundlage sind bisherige Urteile, die in einem ähnlichen Fall Schmerzensgeldbeträge bestimmt haben.  Allerdings ist die Suche nach solchen Urteilen schwierig und aufwändig. Dafür braucht es einen spezialisierten Rechtsanwalt. Allerdings helfen wir bei der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldermittlung/">Schmerzensgeldermittlung</a> kostenlos.</li>
<li>Je schwerer der Unfall war und je höher das Schmerzensgeld ausfallen sollte, desto mehr Probleme machen die Versicherungen und das Ganze wird so lange wie möglich verschleppt (siehe <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Artikel/verkehrsunfallrecht/">typischer Verkehrsunfall</a>). Irgendwann hat das Unfallopfer keine Nerven mehr und nimmt dann einen Vergleich auf geringem Niveau an. Da wäre ein Fachanwalt hilfreich gewesen.</li>
<li>Die Versicherungen verschweigen auch, dass ein schwer verletztes Unfallopfer neben dem Schmerzensgeld auch weitere Schadensersatzansprüche (Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden, Fahrtkosten etc.) hat. Auch das Unfallopfer weiß ohne Anwalt wenig davon und erst recht nicht wie man diese Schäden berechnet.</li>
</ol>
<p>Außerdem muss die Gegenseite auch die <strong>notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes</strong> übernehmen. Daher sollte man immer einen Anwalt einschalten.</p>
<p>Gut, dass  Sie den richtigen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach Unfällen gefunden haben:</p>
<p>Rufen Sie uns an: 0221 &#8211; 888 999 75 oder schreiben Sie uns eine</p>
<p>Email: <a href="mailto:Info@rechtsanwalt-lattorf.de">Info@rechtsanwalt-lattorf.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ihre Schmerzensgeld-Experten und</p>
<p><strong>Fachanwälte für Verkehrsrecht und Medizinrecht</strong></p>
<p>Rechtsanwalt Christian Lattorf</p>
<p>Rechtsanwalt Alexander Ley</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Geburtshilfeschadensrecht</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/typische-faelle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mirror]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Sep 2021 08:32:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geburtsschadensrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Typische F&#228;lle Der Artikel befasst sich mit dem Umgang von schweren Geburtshilfesch&#228;den durch Hebammen und andere Geburtshelfer. Er zeigt typische F&#228;lle auf, die regelm&#228;&#223;ig vorkommen und wie die Betroffenen vorgehen sollten und welche Anspr&#252;che im Einzelnen zu verlangen sind. Schlie&#223;lich wird geraten, nur einen spezialisierten Anwalt auf diesem Gebiet einzuschalten. Die Eltern von Paul* (*= ... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>Typische Fälle</h3>
<p>Der Artikel befasst sich mit dem Umgang von schweren Geburtshilfeschäden durch Hebammen und andere Geburtshelfer. Er zeigt typische Fälle auf, die regelmäßig vorkommen und wie die Betroffenen vorgehen sollten und welche Ansprüche im Einzelnen zu verlangen sind. Schließlich wird geraten, nur einen spezialisierten Anwalt auf diesem Gebiet einzuschalten.</p>
<p>Die Eltern von Paul* (*= Name geändert)  erzählten sehr sachlich, wie es ihrem Sohn geht, was er alles kann und besonders, was er alles nicht kann. Zunächst fiel es gar nicht auf, dass er mehr Pflegebedarf benötigte als andere Kinder. Motorisch lag er im Vergleich zu anderen Kindern zurück. Er konnte spät krabbeln und gehen. Das Artikulieren von richtigen Worten fällt ihm bis heute schwer. Paul ist körperlich und geistig schwer behindert. Erst im Alter von 5 Jahren sind die Eltern auf die Idee gekommen, dass bei der Geburt etwas falsch gelaufen sein könnte. Die Schwester erinnerte sich, dass bei der Geburt die Nabelschnur um den Hals des Neugeborenen gewickelt war. Über einen Rechtsanwalt ließen sie sich die Unterlagen kommen, um dies nachprüfen zu lassen.</p>
<p>Karsten und Sarah* hatten auf Anraten der Krankenversicherung einem Gutachtenverfahren über den medizinischen Dienst der Krankenkassen zugestimmt. Für sie überraschend war das Ergebnis, dass es während der Geburt von Heidi* zu einem Geburtshilfefehler gekommen sei. Man hätte damals bei der Geburt einen Notkaiserschnitt durchführen müssen. Stattdessen hatte man die Geburt mit Hilfe einer Saugglocke weitergeführt und so die Geburt um 10 Minuten verzögert. Im Gutachten heißt es, dass gerade diese 10 Minuten für den hypoxischen Hirnschaden ihres Kindes verantwortlich waren. Heidi befindet sich dauerhaft in einem Kinderpflegeheim für schwerbehinderte Kinder. Jeden zweiten Tag besuchen Karsten und Sarah ihre Tochter. An eine juristische Auseinandersetzung hatten sie bisher nicht gedacht. Sie hatten sich mit dem Schicksalsschlag abgefunden und die Umstände der Geburt weitgehend verdrängt. Nun sollten Sie ohne Rechtsschutzversicherung ein Verfahren einleiten und alles wieder aufrollen. Weil hier hohe Schadensersatzforderungen im Raume standen, ließen sie sich rechtlich beraten.</p>
<p>Die alleinerziehende Janine* wusste von Anfang an, dass bei der Geburt etwas schief gelaufen war. Nur beweisen konnte sie es nicht. Ihr Kind Eva* litt seit der Geburt unter einem schlaffen linken Arm. Man sagte ihr, dass Eva mit der Schulter steckengeblieben sei und dass so etwas immer vorkommen könne. Im MDK-Gutachten hieß es auch, dass der Verlauf schicksalhaft war und die Ärzte alles richtig gemacht hätten. Janine wollte dies nicht glauben und ließ dies juristisch überprüfen.</p>
<p>Es handelt sich um drei Fälle aus der Praxis, wie sie immer wieder vorkommen mit unterschiedlichen Schweregrad der Behinderung des Kindes. Die Eltern sind in der Regel massiv beeinträchtigt und Geschwisterkinder leiden ebenso wie die Eltern unter der familiären belastenden Situation. Das behinderte Kind bestimmt das gesamte Leben. Eine zusätzliche juristische Auseinandersetzung gegen die Geburtshelfer ist kaum zu verkraften. Nur die Sorge um das Kind und dessen ungewisse Zukunft bringt die Eltern dazu, juristischen Beistand zu suchen. Immerhin wurden in den letzten Jahren für schwere Geburtshelferschäden Schmerzensgeldbeträge zwischen 400.000,00 Euro und 600.000,00 Euro ausgeurteilt, teilweise zusätzlich mit Zahlung einer monatlichen Schmerzensgeldrente. In der Regel handelt es sich um Fälle, bei denen wie bei der kleinen Heidi es zu einem Gehirnschaden durch Sauerstoffunterversorgung gekommen ist. Der Fehler der Geburtshelfer besteht typischerweise darin, die Geburt zu spät eingeleitet zu haben, obwohl sichere Anzeichen für eine Unterversorgung bestanden haben. In der Regel kann dies auf dem CTG nachvollzogen werden, wenn mehrere tiefe Dezelarationen hintereinander aufgetreten sind. Hier wären die Geburtshelfer verpflichtet, eine Blutgasuntersuchung vorzunehmen, um die Unterversorgung auszuschließen. Wenn sie auch dies nicht durchgeführt haben, liegt neben dem groben Behandlungsfehler auch ein Befunderhebungsfehler vor, wodurch die Erfolgsaussichten ein Gerichtsverfahren zu gewinnen besonders gut stehen. Der grobe Behandlungsfehler, aber auch der Befunderhebungsfehler führt dazu, dass sich die Beweislast für die Kausalität zu Lasten der Geburtshelfer umdreht.</p>
<p>Grundsätzlich müssen die Patienten bzw. die Eltern des Kindes den Geburtsfehler, den Gesundheitsschaden und den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen. Oft steht nur der Gesundheitsschaden eindeutig fest. Durch ein Gutachten über die eigene Krankenkasse oder bei der Ärztekammer lässt sich ggf. auch der Behandlungsfehler nachweisen. Aber häufig wird in den Gutachten die Frage der Kausalität nicht bzw. nicht richtig beantwortet. So war es auch bei der kleinen Eva. Im Gutachten hieß es, dass anhand der Dokumentation ein fehlerhaftes Vorgehen nicht zu erkennen sei. Zudem könne die Schulterdystokie auch bei fachgerechtem Vorgehen entstehen. Später, im gerichtlichen Gutachten wurde dann ausführlich dargelegt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge durchzuführen waren. Hier wurde deutlich dargestellt, dass nach der Dokumentation das McRoberts-Manöver nur einmal versucht und dann die Geburt fortgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang muss es zu einem unsachgemäßen Zug am Arm gekommen sein, was den Nervenschaden verursacht hat. Aber die Geburtshelfer wandten ein, dass jedes andere Vorgehen möglicherweise dazu geführt hätte, dass sich die Geburt weiter verzögert hätte und es zu noch schlimmeren Ausfallerscheinungen hätte kommen können. Hier musste der Sachverständige entscheiden, ob das fehlerhafte Vorgehen einen groben Behandlungsfehler darstellte. Weil er dies auf mehrfaches Befragen durch den Rechtsanwalt und dem Hinweis auf die unterbliebenen zwingend notwendigen Maßnahmen bestätigte, drehte sich die Beweislast für die Kausalität um. Die Geburtshelfer konnten aber nicht beweisen, dass der Schaden sowieso eingetreten wäre und ggf. ein noch schlimmerer Schaden die Folge wäre, so dass das Verfahren für Eva trotz negativem Vorgutachten positiv beendet werden konnte.</p>
<p>Auch im Fall mit der kleinen Heidi konnte den Eltern juristisch gut geholfen werden. Neben dem hohen Schmerzensgeld wurden auch alle möglichen Zukunftsschäden verlangt. Hierbei handelt es sich um den Pflegeschaden, der bereits angefallen war und in der Zukunft laufend entstehen könnte. Aber auch um den zukünftigen Verdienstausfall. Nach allen vorgeburtlichen Untersuchungen wäre Heidi ohne Behandlungsfehler ein ganz gesundes und normales Kinde gewesen. Nach der Schule hätte sie sicherlich wie ihre Eltern studiert und einen gut bezahlen Beruf erlernt. Dieser Entgeltausfall wurde auf 30 Jahre hochgerechnet. Hinzu kam der Haushaltsführungsschaden, der oft vergessen und nicht einmal erwähnt wird. Heidi hätte üblicherweise ihren Haushalt alleine regeln können. Sie wird aber immer jemanden benötigen, der ihr den Haushalt erledigt und damit werden hohe Kosten entstehen, den die gegnerische Versicherung auch zu ersetzen hätte. Hinzu kommen alle Umbaumaßnahmen des Hauses, alle Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel und die gesamten Fahrtkosten der Eltern. Allerdings gab es bei Heidi die Besonderheit, dass die Ärzte nur eine geringe Lebenserwartung prognostizieren, so dass die wesentlichen Zukunftsschäden überhaupt nicht anfallen würden. Der Anspruch richtete sich neben dem Schmerzensgeld auf eine monatliche Zahlung des Pflegegeldes und später auf die monatliche Zahlung des Entgeltschadens, begrenzt bis zum Ableben des Kindes. Aus diesem Grund wurden die Vergleichsverhandlungen forciert und ein für die Eltern zufriedenstellender Abschluss erzielt.</p>
<p>Nur im Fall von Paul waren keine Ansprüche durchsetzbar. Schon aus den Patientenunterlagen konnte kein Geburtshilfefehler entnommen werden. Zur Sicherheit wurden beide außergerichtlichen Gutachtenverfahren durchgeführt und ein Fehler klar verneint. Zwar konnte bestätigt werden, dass die Nabelschnur um den Hals des Kindes gewickelt war. Allerdings stellt dies ein häufig vorkommender Zustand dar. Der nur dann problematisch wird, wenn die Geburt ohne Rücksicht hierauf zu Ende geführt wird. Da das Kind über die Nabelschnur versorgt wird, kann das mehrfache Umwickeln der Schnur um den Körper des Kindes dazu führen, dass die Nabelschnur abgedrückt wird. Ferner kann es zu einer Verzögerung bei der Geburt kommen. Allerdings reagierte die Hebamme bei Paul vollkommen richtig. Nachdem sie die Umwicklung erkannte, löste sie die Nabelschnur mit zwei Griffen, so dass es auch zu keiner Verzögerung bei der Geburt kam. Über die Blutgasanalyse aus dem Nabelschnurblut wurde eine Azidose nicht festgestellt. Eine Sauerstoffunterversorgung war also bei der Geburt nicht vorhanden. Die Gegenseite vermutete, dass eher eine durch Alkohol induzierte Behinderung oder eine genetische Disposition vorlag. Hier waren keine Ansatzpunkte für eine Haftung vorhanden, so dass trotz Vorliegens einer Rechtsschutzversicherung kein gerichtliches Verfahren angestrengt wurde.</p>
<p>Das letzte Beispiel zeigt, dass nicht alle schweren Behinderungen auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Die Eltern sollten immer auf das eigene Gefühl vertrauen und auch das Verhalten der Ärzte und Hebammen während der Geburt sich vor Augen führen. Die Gelassenheit der Geburtshelfer bis zum Ende der Geburt zeugen von einem guten Verlauf. Aber auch ein negatives Gutachten muss nicht gleich zum Aufgeben zwingen, wenn es Anlass für Zweifel gibt. Gut nachzuvollziehen ist, wie wichtig der richtige Anwalt für ein solches Verfahren ist. Zumal es sich einerseits um einen extremen Einschnitt im Leben der Eltern handelt und zum anderen, weil es um außergewöhnlich hohe und schwierig zu ermittelnde Ansprüche geht, die einen nicht spezialisierten Anwalt schnell überfordern können. Neben dem fachlichen Wissen ist auch ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig und ein emotionales Fingerspitzengefühl für die Belange der Eltern. Die Sorgen und Nöte sind in Fällen der Geburtshilfefehler außergewöhnlich und benötigen besondere Aufmerksamkeit. Wird das Schmerzensgeld nicht beziffert oder werden die Ansprüche nicht konkret berechnet bzw. nicht vollständig berücksichtigt, sollten Sie die Fähigkeiten des Anwaltes hinterfragen.</p>
<pre>Wir helfen Ihnen gerne.

Wir unterstützen Sie in vielfältiger Hinsicht.

Kanzlei Christian Lattorf
Spezialist für Personenschäden und 
Fachanwalt für Medizinrecht 

Venloer Straße 308a
50823 Köln 

Tel.: <a class="tel" href="tel:+4922188899975">(0221) 888 999 75</a>
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<a href="mailto:Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>
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		<title>Medizinrecht &#8211; Arzthaftung nach Arztfehler</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/medizinrecht-arzthaftung-nach-aerztefehler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Sep 2021 08:50:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieser Artikel befasst sich mit der weit verbreiteten Ansicht, dass ein Rechtsstreit gegen &#196;rzte sowieso aussichtslos sei, dass man gegen &#196;rzte nicht ankomme und es besonders schwierig sei, hier zu seinem Recht zu kommen. Er befasst sich mit der Frage, woher diese Ansichten kommen und ob mit diesen nach der aktuellen Rechtsprechung aufger&#228;umt werden muss. ... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Artikel befasst sich mit der weit verbreiteten Ansicht, dass ein Rechtsstreit gegen Ärzte sowieso aussichtslos sei, dass man gegen Ärzte nicht ankomme und es besonders schwierig sei, hier zu seinem Recht zu kommen. Er befasst sich mit der Frage, woher diese Ansichten kommen und ob mit diesen nach der aktuellen Rechtsprechung aufgeräumt werden muss.</p>
<p>Im Arzthaftungsrecht gibt es drei grundlegende Probleme, die es schwierig machen, ein Verfahren gegen einen Arzt oder gegen ein Krankenhaus zu gewinnen.</p>
<ol>
<li>Bei einem <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Artikel/verkehrsunfallrecht/">Verkehrsunfall</a> ist das Opfer vor dem Unfall meist gesund und wird erst durch den Unfall krankhaft verletzt. Bei <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/arzthaftung-fuer-patienten/">Arzthaftungssachen</a> ist der Patient üblicherweise vor dem Arztfehler bereits krank.  Verschlimmert sich die Krankheit ist fraglich, ob dies krankheitsbedingt ist oder auf einem fehlerhaften Verhalten eines Arztes beruht.</li>
<li>Ärzte bezeichnen Arztfehler gerne als schicksalhafte Komplikation. Im Medizinrecht muss der Patient beweisen, dass es sich um einen Arztfehler handelt und nicht um eine Komplikation.</li>
<li>Liegt ein Arztfehler vor, so ist immer noch nicht bewiesen, dass dieser die Gesundheitsverschlechterung verursacht hat. Möglicherweise wäre die Krankheitsverschlimmerung sowieso auch ohne Arztfehler eingetreten. Es ist für den Patienten am schwersten zu verstehen, dass dann selbst bei Vorliegen von Ärztepfusch der Arzt eventuell doch nicht haftet.</li>
</ol>
<p>Wegen diesen drei Gründen und den Erfahrungen vieler Betroffener hat das Medizinrecht und das Arzthaftungsrecht den Ruf, dass man sowieso nicht gewinnen könnte oder dies nur ganz schwierig möglich sei. Allerdings hat die neuere Rechtsprechung Türen für den Patienten geöffnet, die es leichter machen, ein solches Verfahren zu gewinnen. Handelt es sich um einen groben Behandlungsfehler dreht sich die Beweislast um, so dass der Arzt beweisen muss, dass die Krankheit die Verschlimmerung ausgelöst hat und nicht der Arzt. Das ist schon lange Zeit so, jedoch gibt es neuere Konstellationen im Arzthaftungsrecht, die einen einfachen Fehler zu einem groben Behandlungsfehler werden lassen.</p>
<p>Dies ist bei einem Befunderhebungsfehler der Fall. Ein Befunderhebungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt die Untersuchungen nicht zu Ende führt und er mögliche Krankheiten nicht abklärt. Wenn zum Beispiel jemand plötzlich sich nicht mehr verständig ausdrücken kann, so muss der Arzt Untersuchungen auf einen Schlaganfall veranlassen. Unterlässt er die Durchführung einer CT liegt ein solcher Fehler vor. Dann kann man davon ausgehen, dass bei richtiger Untersuchung alle negativen Gesundheitsschäden auf den Arztfehler beruhen. Das Gegenteil müsste der Arzt beweisen, was er in der Regel nicht kann, so dass der Patient das Verfahren gewinnen sollte.</p>
<p>Auch im Bereich der Hygienefehler in Krankenhäuser oder Arztpraxen hat sich einiges getan. Noch vor einiger Zeit waren Arztfehler aufgrund von Hygienemängel eher aussichtslos. Der BGH hat entschieden, dass es nunmehr ausreichend sei, dass der Patient einen Sachverhalt vorträgt, wonach der Keim bzw. der Auslöser der Infektion aus dem Bereich der Behandler stammt. Der Patient muss dies nicht mehr beweisen! Vielmehr muss die Gegenseite dann vortragen, weshalb man alles getan habe, um den Hygieneanforderungen zu entsprechen. Es müssen Hygienepläne und Hygieneanweisungen vorgelegt werden. Ferner werden nunmehr Zeugen zu den tatsächlichen Durchführungen angehört. Hier findet quasi ebenfalls eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten statt.</p>
<p>Zudem war man früher alleine auf das Votum eines Sachverständigen angewiesen, der ebenfalls Arzt ist. Solche tun sich  oft schwer, einen Arztfehler eines Kollegen als solchen zu bezeichnen. Der Volksmund sagt, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Allerdings hat sich auch hier ein erheblicher Wandel vollzogen. Dem Internet sei Dank besteht heute die Möglichkeit, den medizinischen Stand der Wissenschaft selbst zu ermitteln. Diesen vergleicht man mit der tatsächlichen Durchführung der medizinischen Maßnahmen. Weicht dies voneinander ab, kann man dem Sachverständigen dies vorhalten. Da immer mehr Anwälte auf dem Gebiet des Medizinrechts diesen Weg einschlagen und dem Sachverständigen kritische Fragen entgegenhalten, hat das zu einer Verbesserung der Gutachten geführt. Nach meiner Erfahrung vermeiden es die meisten Sachverständigen platte, pauschale oder unverständliche Gutachten zu erstellen, die nur dazu dienen einen Kollegen zu schützen. Vielmehr werden die Gutachten ausführlicher, sachlicher, verständlicher und im Ergebnis `richtiger`. Gegen den Vorwurf der Parteilichkeit wehren sich die meisten Sachverständigen vehement.</p>
<p>Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwalt-lattorf-zur-person/">Fachanwalt für Medizinrecht</a> erst im Jahre 2004 eingeführt wurde. Die ersten Fachanwälte dieser Richtung waren auf die Vertretung von Ärzte, Krankenhäuser und Zusammenschlüsse von Arztpraxen ausgerichtet. Die Dauer zur Erlangung des Fachanwaltstitels liegt zwischen 2-3 Jahren. Die Spezialisierung von Rechtsanwälten auf das Arzhaftungsrecht, das nur ein Teilgebiet des Medizinrechts ist, hat sich also über die letzten 12 Jahre erst entwickelt. Und es dauert ein paar Jahre, um auf dem Gebiet einen gewissen Grad an Professionalität zu entwickeln. Anders als noch vor 10 Jahren kann man heute viele auf das Arzhaftungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte im Internet finden. Und es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, in dem die Spezialisierung so wichtig ist. Entscheidend für die Erfolgsaussichten eines Arzthaftungsprozesses ist die Wahl des richtigen Anwaltes. Der Erfolg steht und fällt mit der Einsatzfreude des Rechtsanwaltes. Grundlage des Arzthaftungsverfahrens ist die Kenntnis und das Verständnis der medizinischen Sachzusammenhänge. Zudem ist der Anwalt nicht verpflichtet, sich in die medizinische Materie einzuarbeiten. Es ist also kein Anwaltsfehler, wenn der Anwalt sich auf die Aussagen des Sachverständigen blind verlässt. Aber die meisten Anwälte, die auf diesem Gebiet tätig sind, haben erkannt, dass man sich auch mit der fachmedizinischen Materie auseinandersetzen muss, um langfristig erfolgreich zu sein. Kritik an den Sachverständigengutachten zu üben, ist wesentlicher Teil der Anwaltstätigkeit auf diesem Gebiet.</p>
<p>Zusammenfassend ist also festzustellen, dass es auch heute immer noch nicht einfach ist, einen Arzthaftungsprozess zu gewinnen. Aber es ist viel einfacher geworden als noch vor 15 Jahren. Die Rechtsprechung, die Sachverständige und die spezialisierten Rechtsanwälte haben zu einem relativen Wandel im Arzthaftungsrecht geführt. Die zahllosen Urteile, in denen Patienten hohe Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, zeugen von dieser Entwicklung.</p>
<p>Betroffene von einem Arztfehler sollten also nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sich anwaltlich beraten lassen, ob ein Verfahren sinnvoll ist, welche Kosten voraussichtlich entstehen und welche Möglichkeiten es gibt, kostengünstige oder gänzlich kostenfreie Verfahren durchführen zu lassen.</p>
<p>Zum Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf ist Fachanwalt für Medizinrecht und ist seit Jahren hoch spezialisiert auf das Arzhaftungsrecht. Er vertritt in ganz Deutschland ausschließlich die Patientenseite. Besonders gerne bearbeitet er schwierige und besonders umfangreiche Angelegenheiten.</p>
<p><a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwalt-arztfehler-koeln-kontakt/">Kontakt</a>: <a href="mailto:Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de</a></p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/medizinrecht-arzthaftung-nach-aerztefehler/">Medizinrecht – Arzthaftung nach Arztfehler</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geburtshilfeschadensrecht &#8211;  Die Armplexuslähmung und seine rechtlichen Folgen</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/armplexuslaehmung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mirror]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Sep 2021 08:36:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geburtsschadensrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Artikel handelt von typischen F&#228;llen einer Armplexusl&#228;hmung, die auf einen Geburtshilfefehler zur&#252;ckgehen und behandelt drei Musterf&#228;lle, wie sie tats&#228;chlich entschieden wurden mit unterschiedlichem Ausgang. Er zeigt auf, wie die Chancen eines solchen Verfahrens einzusch&#228;tzen sind und worauf es hierbei im Wesentlichen ankommt. Ina* (*= Name ge&#228;ndert) musste schon kurz nach der Geburt eine Operation ... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Artikel handelt von typischen Fällen einer Armplexuslähmung, die auf einen Geburtshilfefehler zurückgehen und behandelt drei Musterfälle, wie sie tatsächlich entschieden wurden mit unterschiedlichem Ausgang. Er zeigt auf, wie die Chancen eines solchen Verfahrens einzuschätzen sind und worauf es hierbei im Wesentlichen ankommt.</p>
<p>Ina* (*= Name geändert) musste schon kurz nach der Geburt eine Operation über sich ergehen lassen und dann lange Zeit Physiotherapie durchführen. Ihren linken Arm kann sie bis heute nicht vollständig bewegen. Er ist kleiner als der rechte Arm und sie wird deswegen oft gehänselt. Die Geburt von Ina, so erzählen die Eltern, war kompliziert, mit zeitweiligem Geburtsstillstand und einem Dammriss verbunden. Im Geburtsprotokoll heißt es, dass eine Makrosomie (übergroßes Kind) vorläge. Von einer Schulterdystokie war nicht die Rede, aber der Verdacht lag nahe, dass eine solche vorgelegen hatte und bei der Geburt des Kindes falsch vorgegangen worden ist.</p>
<p>Bei dem kleinen Fritz lagen ähnliche Probleme vor, jedoch weniger ausgeprägt und bei ihm war der rechte Arm betroffen. Eine Operation fand nach der Geburt nicht statt, dagegen zahlreiche Physiotherapiesitzungen. Auch hier erzählten die Eltern, dass bei der Geburt die Schulter „hängen geblieben“ und am linken Arm gezogen worden sei.</p>
<p>Ähnlich waren die Folgen eines Geburtsschadens bei Carolin. Nach drei Operationen und lange Zeit der Physiotherapie verblieben eine stark abgeschwächte Handfunktion, keine Ellenbogenfunktion und eine deutliche abgeschwächte Schulterbeweglichkeit. Dies entspricht einem vollständigen Armfunktionsverlust. Nachdem ein Geburtsstillstand eintrat, wurde versucht, das Kind mit Hilfe einer Saugglocke zu entwickeln. Bei dem dritten Versuch rutschte diese ab. Erst mit Hilfe einer Geburtszange konnte das Köpfchen entwickelt werden. Doch dann trat eine Schulterdystokie ein. Aufgrund der geringen Herzfrequenz war Eile geboten. Die Dokumentation des Geburtsprotokolls war in dieser Situation daher sehr lückenhaft.</p>
<p>Alle drei Fälle wurden durch Gerichte entschieden. Obwohl die beiden ersten Fälle sich scheinbar sehr ähnelten, hatte nur das Verfahren für die kleine Ina Erfolg. Bei ihr stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass alle Nervenwurzeln C5-C8 geschädigt waren und dies nur durch eine enorme Kraftaufwendung entstehen kann, was im Uterus nicht möglich ist. Hier lag der Ausnahmefall vor, dass vom Schaden auf den Fehler geschlossen werden konnte. Weil keine andere Ursache für die Armplexuslähmung in Frage kam, konnte angenommen werden, dass der Schaden durch unsachgemäßes Ziehen durch einen Geburtshelfer entstanden ist. Entsprechend haben diese entweder die Schulterdystokie übersehen oder sie erkannt, aber dann fehlerhaft darauf reagiert. Bei einer Makrosomie ist immer mit einer Schulterdystokie zu rechnen. Im Urteil des OLG Oldenburg vom 15.10.2014, (Gz. 5 U 77/14) heißt es, dass die Schulterdystokie einen absoluten Notfall darstellt. Sie läge immer dann vor, wenn nach Geburt des Köpfchens die Schulter sich nicht mit der zweiten oder dritten Wehe danach entwickelt habe. „Als Ursache dafür kommt nur eine Schulterdystokie, ein Festhängen der Schultern hinter der Symphyse, in Betracht. Bei Vorliegen einer Schulterdystokie seien umgehend folgende dokumentationspflichtige Maßnahmen zu ergreifen: 1. Mc Roberts-Manöver, 2. Abstellen eines evtl. laufenden Wehentropfes 3. Ggf. Wehenhemmung, 4. Großzügige Erweiterung der Episiotomie, 5. Ggf. suprasymphysärer Druck, 6. Innere Rotation der vorderen Schulter (Rubin-Manöver), 7. Lösen der hinteren Schulter (Woods-Manöver).“ Nichts davon war im Geburtsprotokoll notiert. Da dies medizinisch aber geboten war, wurde rechtlich angenommen, dass all diese Maßnahmen nicht stattgefunden haben. Das Fehlen aller dieser Maßnahmen stellt ein für jeden Geburtshelfer objektiv so gravierendes Versäumnis dar, dass nur von einem groben Behandlungsfehler auszugehen war. Aufgrund dessen drehte sich die Beweislast zu Lasten der Geburtshelfer um. Das war wichtig, weil die Gegenseite behauptete, jede Zeitverzögerung hätte sonst zu noch schlimmeren Folgen führen können. Da dies nicht zu beweisen war, unterlag die beweisbelastete Behandlerseite.</p>
<p>Bei dem kleinen Fritz dagegen lagen keine so schweren Geburtsverletzungen an den Wurzeln C5-C8 vor. Nach dem dortigen Sachverständigen konnte das Verletzungsmuster auch aufgrund einer fehlerfreien Geburt entstanden sein. Auch hier fehlte jede Dokumentation einer Schulterdystokie oder Maßnahmen hierauf. Weil allerdings zwischen Geburt des Köpfchens und der Schultern nur  30 Sekunden lagen, schloss der Sachverständige, dass keine Schulterdystokie vorgelegen hat. Außerdem wäre bei einem fehlerhaften Zug an der vorderen verhakten linken Schulter auch diese und nicht die rechte Schulter betroffen. Die Ursache der Armplexuslähmung war also ungeklärt. Da die Patientenseite beweispflichtig war, verlor sie das Verfahren (OLG Koblenz, Urteil vom 12.6.2008, Gz. 5 U 1198/07).</p>
<p>Bei Carolin lag ein kompletter Ausriss der Nervenwurzel C8 vor sowie erhebliche Schädigungen an C5-C7, was bereits für ein fehlerhaftes Vorgehen sprach. Hinzu kamen die widersprüchlichen Aussagen des geburtsleitenden Arztes und der Hebamme sowie die unterbliebene Dokumentation, was zu Lasten der Geburtshelfer ging. Das Sachverständigengutachten der 2. Instanz sprach eindeutig von einem Geburtshilfefehler. Hinzu kam, dass bei einer Schulterdystokie die Kristellerhilfe  kontraindiziert ist, aber hier trotzdem durchgeführt worden ist. Auf einen groben Behandlungsfehler kam es nicht an, da der Fehler an sich die schweren Folgen ohne Zweifel hervorgerufen hat.  Im Urteil vom 8. Juli 2010 des OLG München (Gz. 1 U 4550/08) wurde ihr 60.000,00 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Bemerkenswert ist hier, dass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ingolstadt noch zu dem entgegengesetzten Ergebnis kam. Es war der Ansicht, dass selbst bei fachgerechter Durchführung der Geburtshilfe die eingetretenen Gesundheitsschäden nicht immer vermeidbar seien. Aufgrund der erheblichen Verletzungen konnte dies im Gutachten der 2. Instanz widerlegt werden.</p>
<p>Insgesamt ist festzustellen, dass der Erfolg eines Gerichtsverfahrens zunächst davon abhängt, wie gravierend der Geburtsschaden ist, damit überhaupt von einem fehlerhaften Vorgehen gesprochen werden kann. Dann wird,  wie oft in Arzthaftungsfällen, die Kausalität schnell vom Sachverständigen verneint, ohne auf die juristisch vorgesehen  Beweislastverteilung zu achten, die sich bei Dokumentationsmängeln und bei schweren Fehlern zu Lasten der Behandlerseite umdrehen kann.  Der sachverständige Arzt ist ein juristischer Laie und bewertet dies daher häufig falsch. Insofern sind die Gutachten insbesondere auf solche Fehler zu prüfen. Schließlich hängt das Verfahren auch wesentlich vom Einsatz und Engagement des Rechtsanwaltes ab, da es sich um schwierige rechtliche Sonderprobleme handelt und die sachliche Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverständigengutachten einen hohen Arbeitseinsatz erfordert.</p>
<p>Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von dem Grad der Beeinträchtigung ab, die der Armplexusschaden verursacht. Hier liegt das Spektrum bei leichten Schäden (14.000,00 Euro) bis hin zu schwersten Folgeschäden (65.000,00 Euro). In Fällen, bei denen zusätzlich eine Sauerstoffunterversorgung und damit ein Gehirnschaden eingetreten ist, reichen die Fälle bis hin zu 600.000,00 Euro Schmerzensgeld. Bei diesen Fällen tritt der Armplexusschaden in den Hintergrund, weil die geistigen und sonstigen Behinderungen so gravierend sind.</p>
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<p>Rechtsanwalt Lattorf gründete 2004 seine Kanzlei und ist seit 2008 auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und seitdem deutschlandweit tätig. Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades wird er oft für schwere Personenschäden beauftragt. Er steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.</p>
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