Schmerzensgeld nach Unfall – Rechtsanwalt, ja bitte

Wir ermitteln kostenfrei die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall. Dabei wird oft genug die Frage gestellt, ob man das auch ohne Rechtsanwalt fordern kann.

„Ja, das geht“, antworten wir, „aber meistens erhält man dann einen wesentlich geringeren Schmerzensgeldbetrag.“ Das liegt an Folgendem:

  1. Weder der Geschädigte noch Versicherung weiß, wie hoch das angemessene Schmerzensgeld ist. Das wird immer geschätzt. Schätzungsgrundlage sind bisherige Urteile, die in einem ähnlichen Fall Schmerzensgeldbeträge bestimmt haben.  Allerdings ist die Suche nach solchen Urteilen schwierig und aufwändig. Dafür braucht es einen spezialisierten Rechtsanwalt. Allerdings helfen wir bei der Schmerzensgeldermittlung kostenlos.
  2. Je schwerer der Unfall war und je höher das Schmerzensgeld ausfallen sollte, desto mehr Probleme machen die Versicherungen und das Ganze wird so lange wie möglich verschleppt (siehe typischer Verkehrsunfall). Irgendwann hat das Unfallopfer keine Nerven mehr und nimmt dann einen Vergleich auf geringem Niveau an. Da wäre ein Fachanwalt hilfreich gewesen.
  3. Die Versicherungen verschweigen auch, dass ein schwer verletztes Unfallopfer neben dem Schmerzensgeld auch weitere Schadensersatzansprüche (Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden, Fahrtkosten etc.) hat. Auch das Unfallopfer weiß ohne Anwalt wenig davon und erst recht nicht wie man diese Schäden berechnet.

Außerdem muss die Gegenseite auch die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes übernehmen. Daher sollte man immer einen Anwalt einschalten.

Gut, dass  Sie den richtigen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach Unfällen gefunden haben:

Rufen Sie uns an: 0221 – 888 999 75 oder schreiben Sie uns eine

Email: Info@rechtsanwalt-lattorf.de

 

Ihre Schmerzensgeld-Experten und

Fachanwälte für Verkehrsrecht und Medizinrecht

Rechtsanwalt Christian Lattorf

Rechtsanwältin Ulrike Wadewitz