427 Millionen Schaden, null Tage Gefängnis – der Preis des Redens

Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2026 – 1 StR 35/26

 

Der Deal seines Lebens

Man kann in Deutschland eine tragende Wand aus dem Staatshaushalt entfernen und trotzdem als freier Mann nach Hause gehen. Das ist, etwas zugespitzt, die Botschaft aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe für den ersten Kronzeugen des Cum-Ex-Skandals rechtskräftig bestätigt: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, davon sechs Monate wegen überlanger Verfahrensdauer gleich als vollstreckt abgehakt. Der Steuerschaden, an dem der frühere Anwalt mitwirkte: rund 427 Millionen Euro. Wer bei diesen Zahlen kurz schlucken muss, befindet sich in guter Gesellschaft – die Kölner Staatsanwaltschaft wollte den Mann hinter Gittern sehen und zog bis nach Karlsruhe. Vergeblich.

Worum ging es?

Der Verurteilte, in der Presse längst namentlich bekannt als Kai-Uwe Steck, war jahrelang die rechte Hand von Hanno Berger, dem Architekten der Cum-Ex-Geschäfte. Das Prinzip dieser Geschäfte war so simpel wie dreist: Aktien wurden rund um den Dividendenstichtag hin- und hergeschoben, anschließend ließ man sich eine Kapitalertragsteuer erstatten, die nie gezahlt worden war. Der Staat als Geldautomat, nur ohne lästiges Einzahlen vorher. Insgesamt kostete der Skandal den Fiskus Milliarden – allein die BaFin beziffert die Belastungen für die Finanzbranche aktuell auf rund sieben Milliarden Euro.

Doch dann, 2016, wechselte Steck die Seiten. Als erster Insider packte er umfassend aus: über die Funktionsweise der Deals, über Banken, Fonds, Händler und Leerverkäufer. Seine Aussagen brachten die Ermittlungen überhaupt erst richtig ins Rollen, brachten weitere Beteiligte zum Reden und trugen dazu bei, dass ein Großteil des Steuerschadens zurückgezahlt wurde. Sein früherer Partner Berger, der auf Konfrontation setzte und in die Schweiz floh, sitzt heute im Gefängnis. Steck nicht. Das ist kein Zufall, das ist System.

Was hat Karlsruhe entschieden?

Der 1. Strafsenat verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft und stellte klar: Das Landgericht Bonn durfte die jahrelange, umfassende Aufklärungshilfe als derart gewichtigen Milderungsgrund werten, dass trotz Steuerhinterziehung in mehrfacher Millionenhöhe ausnahmsweise eine Bewährungsstrafe möglich blieb. Genau das sei der Wille des Gesetzgebers gewesen, als er die Kronzeugenregelung ins Strafgesetzbuch schrieb. Ganz umsonst kommt Steck freilich nicht davon: Das Gericht ordnete die Einziehung von rund 23,5 Millionen Euro an, von denen elf Millionen bereits beglichen sind. Der Deal lautet also nicht Freispruch gegen Geständnis, sondern Freiheit gegen Wissen – plus eine Rechnung in zweistelliger Millionenhöhe.

Geschmäckle oder Rechtsstaat?

Natürlich bleibt ein Beigeschmack. Der Mann, der das Modell mit entwickelt und Banken bei der Plünderung der Staatskasse beraten hat, schläft weiter im eigenen Bett, während kleinere Steuersünder für einen Bruchteil der Summe einrücken müssen. Man darf das ungerecht finden. Man sollte aber ehrlich dazusagen: Ohne Steck gäbe es womöglich bis heute kaum rechtskräftige Cum-Ex-Urteile. Die Deals waren so komplex konstruiert, dass Ermittler ohne einen Insider jahrelang im Nebel gestochert hätten. Die Kronzeugenregelung ist kein Gnadenakt für reuige Millionäre, sondern ein Werkzeug, um abgeschottete kriminelle Strukturen von innen aufzubrechen. Dass dieses Werkzeug funktioniert hat, ist im Cum-Ex-Komplex schwer zu bestreiten.

Und es gibt eine zweite Botschaft, die in der Empörung leicht untergeht: Der Vergleich Berger gegen Steck ist die beste Werbung, die die Justiz für Kooperation machen kann. Wer schweigt und kämpft, endet in der Zelle. Wer redet, zahlt und liefert, kommt mit Bewährung davon. Für alle künftigen Beteiligten an Finanzskandalen ist das eine bemerkenswert klare Preisliste.

Fazit

Karlsruhe hat kein mildes Herz gezeigt, sondern kühl gerechnet: Ein Kronzeuge auf freiem Fuß, der Hunderte Millionen zurück in die Staatskasse spült und Dutzende Verfahren ermöglicht, ist dem Rechtsstaat mehr wert als ein Häftling mehr in der Justizvollzugsanstalt. Das mag dem Gerechtigkeitsgefühl wehtun. Der Staatskasse tut es gut. Und ganz nebenbei dürfte in mancher Frankfurter Kanzlei gerade sehr genau nachgerechnet werden, was Schweigen künftig kostet.

 

BGH, Beschluss vom 8. Juni 2026 – 1 StR 35/26. Vorinstanz: LG Bonn, Urteil vom 3. Juni 2025 – 62 KLs-212 Js 1/23-1/24. Grundlage: Pressemitteilung Nr. 126/2026 des BGH vom 13. Juli 2026 sowie Presseberichterstattung, u.a. LTO und Markt und Mittelstand.