Rechtsanwaltskosten nach Unfall – Schmerzensgeld

Die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes nach einem unverschuldeten Unfall hat der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung zu bezahlen, so dass das Unfallopfer am Ende keine Anwaltskosten haben sollte.

Verlangt der Anwalt aber zu viel Schmerzensgeld oder Schadensersatz, verbleiben teilweise die Kosten beim Unfallopfer. Die dabei entstandenen Kosten wären nicht notwendig gewesen.

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist es also besonders wichtig, dass der Rechtsanwalt das Schmerzensgeld korrekt bestimmt und auch die sonstigen Schäden konkret und richtig berechnet.

Etwas anderes ist aber, wenn der Geschädigte sich auf einen Vergleich einlässt und sich mit einem geringeren Betrag zufrieden gibt, als den korrekt verlangten Betrag. Dann trägt er einen Anteil der Kosten selbst. Das ist aber vor Abschluss eines Vergleich vom Rechtsanwalt klar und deutlich zu erläutern.

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Rechtsanwalt Lattorf, Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsanwältin Wadewitz, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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