Rechtsanwalt für Arztfehler in Köln

Bei Arztfehler an einen Rechtsanwalt wenden

Wer einen Arztfehler vermutet, sollte sich immer an einen Rechtsanwalt wenden, bevor er ein Verfahren einleitet. Schon die Durchführung eines kostenfreien Gutachtenverfahrens hat ihre Tücken, was später zu erheblichen Problemen führen kann.
Ohne Begleitung eines Gutachtenverfahrens durch einen erfahrenen Arzthaftungsrechts-Anwalt könnte dieses mit einem negativen Gutachten ausfallen. Wenn dann gegen ein solches Gutachten vorgegangen werden soll, weil der durch einen Arztfehler geschädigte Patient weiterhin einen Behandlungsfehler annimmt, hat er schlechte Karten.
Oft genug wird für ein gerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt. Dies wird regelmäßig dann abgelehnt, wenn bereits ein negatives Gutachten existiert.
Der Begründungsaufwand für den Rechtsanwalt ist dann weitaus höher als wenn noch kein oder ein positives Gutachten vorliegt. Entsprechend lehnen erfahrene Anwälte die Befassung mit solchen Fällen ab.

Für die Berechnung der Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes klicken Sie links auf den Link unserer Schmerzensgeldtabelle. Für die Berechnung des konkreten Schmerzensgeldes stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit der Kanzlei Lattorf haben Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts gefunden.

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