Was Sie bei jeder Schmerzensgeldtabelle beachten sollten!!!

  1. Wichtig: Die Höhe des Schmerzensgeldanspruches richtet sich nach dem Einzelfall. Jede Verletzung hat seine individuellen Besonderheiten. Daher sind die Schmerzensgeldbeträge nie schematisch anwendbar. Lassen Sie sich die Höhe Ihres Schmerzensgeldes von mir ermittlen: Info@rechtsanwalt-lattorf.de (Kosten siehe unter Service)
  2. Alle Angaben in der Tabelle sind aus der geltenden Rechtsprechung entnommen. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wurde ein Inflationsausgleich von 3% jährlich hinzugerechnet. Ein Beispiel: Im Jahre 2009 hat das Landgericht Aachen ein Schmerzensgeld von 30.000,00 Euro ausgeurteilt. Im Jahre 2019 würde ein Gericht für den gleichen Fall voraussichtlich 39.000,00 Euro (0,03 x 30.000,00 x 10 Jahre) ausurteilen. In der Tabelle erscheint ein Schmerzensgeld von 39.000,00 und nicht 30.000,00 Euro!
  3. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen !!! Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Fall anders gelagert ist. Daher können alle Angaben zum jeweiligen Schmerzensgeld nur Richtwerte sein für die ungefähre Einordnung der jeweiligen Verletzungen.
  4. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes kommt es im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Verletzung auf die individuelle Situation des Betroffenen an. Zum Beispiel erhält ein Pianist oder eine Sekretärin für den Verlust von drei Fingern wesentlich mehr Schmerzensgeld als ein Fernfahrer, da die berufliche Einschränkung größer ist.
  5. Wesentlich ist neben Art und Intensität der Verletzung auch die Dauer der Beeinträchtigungen. Wenn ein Schwerstunfall mit Polytrauma vor einem Monat stattgefunden hat und das Opfer liegt noch im Krankenhaus, macht die Ermittlung der Höhe des Anspruchs derzeit noch keinen Sinn. Denn bei Polytraumata und Schwerstunfällen kommt es auf die bleibenden Dauerschäden an, die sich oft erst nach 1-2 Jahren zeigen. Erst wenn feststeht, dass Gehbehinderungen oder psychische Schäden (Alpträume/ flashbacks vom Unfall) verbleiben (oder eben nicht), ist die Ermittlung eines konkreten Schmerzensgeldanspruchs möglich.
  6. Hat der Unfall oder der Arztfehler erst kürzlich stattgefunden, kann für jeden Gesundheitsschaden sofort ein ungefährer Rahmen angegeben werden, in dem das Schmerzensgeld liegen wird. Hier wird der bestmögliche Gesundheitsverlauf und der schlechtsmögliche Gesundheitsverlauf im realistischen Rahmen zugrunde gelegt.
  7. Neben dem Schmerzensgeld bestehen in der Regel noch weitere Ansprüche auf Schadensersatz (Haushaltsführungsschaden, Entgeltschaden, Pflegeschaden und ähnliches). Sprechen Sie uns hierauf an.