700.000,00 €
bis 1.000.000,00 € |
Schwerster Hirnschaden (Apallisches Syndrom) im Alter von 4 Jahren, Tetraspastik, erheblicher Ausfall der Großhirnfunktion, Magensonde, ständig pflegebedürftig, Bewusstsein für den eigenen Zustandes vor und nach dem Arztfehler
aktuell höchstes je ausgeurteiltes Schmerzensgeld: Gehirnschädigung infolge fehlerhafter Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Einjährigen im Jahr 2011 |
440.000,00 € + 550,00 € mtl. Rente |
Schwerste Gehirnschädigung, weder Sprechen noch Bewegen möglich, sog. Locked-in-Syndrom, Funktionsausfall der Großhirnrinde |
530.000,00 € | zzgl. Spastik aller vier Extremitäten, kein lebenswertes Leben mehr zu erwarten, einzige Körperreaktionen: gelegentliches Husten, Weinen, Schreie sowie Blasen- und Darmentleerung |
350.000,00 € | Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades, multiple Gehirnblutungen, spastische Tetraparese, bettlägerig, tagsüber im Rollstuhl, Verständigung nur gering möglich, zum Teil möglich, Laute von sich zu geben, wie lachen. |
210.000,00 € | Apallisches Syndrom nach fehlerhafter Beatmung, Tod nach 3 Jahren |
110.000,00 € | Apallisches Syndrom, kein Erleben seiner Umgebung, nicht empfindungsfähig. Das Alter von 62 Jahren war die Begründung für die geringe Höhe. |