Geburtsfehler

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Richtig müsste es Geburtshelferfehler heißen, aber umgangssprachlich wird oft die kurze Wortwahl gebraucht.

Bei einem sog. Geburtsfehler handelt es sich um nichts anderes als einen Behandlungsfehler mit in der Regel äußerst tragischen Folgen. In vielen Fällen dieser Art kommt es zu Sauerstoffmangel bei den Neugeborenen und dadurch zu einem hypoxischen Gehirnschaden. Eine lebenslängliche Behinderung ist die Folge. Der Arzt bzw. das Krankenhaus muss mit Schmerzensgeldforderungen in sechsstelliger Höhe rechnen.

Neben dem Schmerzensgeld spielen hierbei oft ein hoher Pflegeschaden, der Haushaltsführungsschaden, ein Entgeltschaden des Kindes sowie besondere Schadensersatzansprüche im Raum.