Aus den Medien ist eine steigende Tendenz von Aggressionen, Beleidigungen, tätlichen Angriffen bis zu Aufforderungen zu Gewalt gegen bestimmte Minderheiten oder Menschen, die sich sozial oder politisch engagieren zu erkennen. Dieser Artikel behandelt die zivilrechtlichen Folgen von Beleidigungen, Diskriminierungen, Shitstorms und tätlichen Angriffen.
Die Beleidigung ist in § 185 Strafgesetzbuch geregelt. Sie wird, wenn sie überhaupt angezeigt wird, in den meisten Fällen mit einem Bußgeld bestraft. Wissenswert ist, dass man als Opfer der Beleidigung auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld haben kann. Je nach stärke der Beleidigung wurde der Täter schon zur Zahlung von 100,00 Euro („Hure“) bis 1.000,00 Euro („Kinderficker“ und die falsche Behauptung, der Kollege sei pädophil und deswegen auch schon vorbestraft) verurteilt. In Extremfällen wurde das Schmerzensgeld für die mehrfache und übelsten Beleidigung auch schon bis zu 5.000,00 Euro bestimmt.
Ist die Beleidigung mit einer Tätlichkeit verbunden, erhöhen sich die Schmerzensgeldbeträge schnell. Für das Anspucken wurden Beträge zwischen 400,00 Euro und 900,00 Euro ausgeurteilt. Zusammen mit schweren Beleidigungen kann es auch schon mal 5.000,00 Euro werden.
Macht man eine Person bei anderen verächtlich und verbreitet ehrenrührige Lügen über diese so handelt es sich um Verleumdung und üble Nachrede. So hat ein Rapper zwischen seinen Songs einen Wettermoderatoren vor großem Publikum bei über 20 Konzerten immer wieder auf das übelste verleumdet. Er musste 10.000,00 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Wichtig zu wissen ist, dass auch anonyme Beleidigungen im Internet strafbar ist und ein Schmerzensgeldanspruch auslöst. Es gibt immer Möglichkeiten, den Namen und Adresse des Täters herauszubekommen.
Schalten Sie einen Anwalt ein.