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	<title>Verkehrsunfallrecht | Kanzlei Lattorf</title>
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	<description>Rechtsanwälte für Patienten und Unfallopfer</description>
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	<title>Verkehrsunfallrecht | Kanzlei Lattorf</title>
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	<item>
		<title>Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld für Angehörige</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Feb 2024 12:37:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geburtsschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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<p class="read-more-container"><a title="Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/#more-2666" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige">Weiterlesen ...</a></p>
The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld für Angehörige dar, die sonst keine Ansprüche gegen den Schädiger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich für das Leiden der Angehörigen für den Tod eines geliebten Menschen darstellen.</p>
<p>Die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angehörigen durch einen fremdverschuldeten Unfall verloren hat, hat Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld. Wenn ein enges Verwandtschaftsverhältnis als Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner besteht, ist es völlig ohne Bedeutung, ob zuletzt ein intensiver persönlicher Kontakt oder überhaupt kein Kontakt mit dem Verstorbenen vorhanden war. Bei übrigen Verwandtschaftsverhältnissen wie Geschwistern, Großeltern, Enkelkinder oder gar besonders enge Freundschaften muss das besondere persönliche Näheverhältnis dargelegt und bewiesen werden. Das geschieht in der Regel über Zeugen.</p>
<p>Bezüglich der Höhe des Hinterbliebenengeldes haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Im Mittel und aufgrund Vorgaben des Bundestags bei der Schaffung des Gesetzes geht man von einem Hinterbliebenengeld von 10.000,00 Euro pro Angehörigen aus. Allerdings wurden auch mal 5.000,00 Euro ausgeurteilt, wenn der Kontakt zueinander nur ganz geringfügig oder schon jahrelang überhaupt nicht mehr bestanden hat. Bei einer besonders engen Beziehung wurden auch schon 20.000,00 Euro bezahlt. Hier geht es in der Regel um Eltern, die ein Kind verloren haben. Dabei ist das Hinterbliebenengeld aber vom Schockschaden der Eltern abzugrenzen.</p>
<p>Bei dem Schockschaden handelt es sich nicht um ein Hinterbliebenengeld, sondern um einen eigenen Schmerzensgeldanspruch. Häufig sind es Eltern, die bei Miterleben des Todes des eigenen Kindes oder gar nur bei der Todesnachricht einen Schock erleiden. Hier hat die Rechtsprechung anerkannt, dass es sich um einen eigenen Schaden handelt, der einen Direktanspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB) gewährt. Der Schockschaden besteht neben dem Hinterbliebenengeld, so dass man zum Hinterbliebenengeld zusätzlich das Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens verlangen kann.</p>
<p>Im Extremfall kann es sein, dass man als Angehöriger dreimal einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen kann:</p>
<ol>
<li>Der Getötete hat noch einige Zeit gelebt, bis dass er verstorben ist, so dass ihm für die Zeit zwischen Unfall und Tod ein Schmerzensgeldanspruch entstanden ist. Dieser Anspruch geht auf die Erben über und können von diesen verlangt werden.</li>
<li>Der nahe Angehörige hat durch den Gesetzgeber ein eigenes Schmerzensgeld, das sogenannte Hinterbliebenengeld erhalten, dass er gegenüber dem Schädiger geltend machen kann.</li>
<li>Hat er den Tod des nahen Angehörigen miterlebt, kann er einen Schockschaden geltend machen, der ebenfalls als Schmerzensgeld bezeichnet werden kann.</li>
</ol>
<p>In solchen Konstellationen besteht die Gefahr, dass man als Betroffener den einen oder anderen Anspruch nicht geltend macht &#8211; insbesondere dann, wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat, der nicht auf Personenschäden spezialisiert ist.</p>
<p>Personenschadensrecht gehört daher in die Hände eines Fachanwaltes, der sich auf Seiten der Opfer spezialisiert hat.</p>
<p>Kommen Sie zu uns.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf</p>
<p>0221 &#8211; 888 999 75</p>
<p>&nbsp;</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige-2/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Jan 2024 11:13:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Anw&#228;lte der Kanzlei Lattorf sind auf das Personenschadensrecht hoch spezialisiert. Sie f&#252;hren ausschlie&#223;lich Verfahren durch mit hohen Schmerzensgeldanspr&#252;chen: Schwere Verkehrsunf&#228;lle <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein&#160; Arztfehler liegt vor, wenn entweder vor der Behandlung die Aufkl&#228;rung fehlerhaft ,(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/arztfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Arztfehler</a> (<a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn der Arzt gegen den medizinischen Standard(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/behandlungsfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Behandlungsfehler</a>/ <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Aufkl&#228;rungsfehler liegt dann vor, wenn vor einem medizinischen Eingriff der Patient nicht(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/aufklaerungsfehler/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Aufkl&#228;rungsfehler</a>) mit Dauersch&#228;den Hundebisse und sonstige Tierunf&#228;lle Grillunf&#228;lle mit schweren Verbrennungen Gl&#228;tteunf&#228;lle und sonstige Stolperf&#228;lle strafbare K&#246;rperverletzungen mit erheblichen Gesundheitssch&#228;den Die Rechtsanw&#228;lte der Kanzlei sind ausschlie&#223;lich auf Seiten der Opfer t&#228;tig. Andere ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/#more-2636" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall &#8211; Rechtsanwalt Aachen">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anwälte der Kanzlei Lattorf sind auf das Personenschadensrecht hoch spezialisiert. Sie führen ausschließlich Verfahren durch mit hohen Schmerzensgeldansprüchen:</p>
<ul>
<li>Schwere Verkehrsunfälle</li>
<li>Arztfehler (Behandlungsfehler/ Aufklärungsfehler) mit Dauerschäden</li>
<li>Hundebisse und sonstige Tierunfälle</li>
<li>Grillunfälle mit schweren Verbrennungen</li>
<li>Glätteunfälle und sonstige Stolperfälle</li>
<li>strafbare Körperverletzungen mit erheblichen Gesundheitsschäden</li>
</ul>
<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind ausschließlich auf Seiten der Opfer tätig.</p>
<p>Andere Rechtsgebiete werden konsequent abgelehnt. Der Spezialist hat eine viel größere Kompetenz auf seinem Gebiet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Wesentlichen ermitteln die Rechtsanwälte der Kanzlei Lattorf die Höhe des Schmerzensgeldes und der sonstigen Ansprüche und setzen diese für Sie durch. Das <strong>Schmerzensgeld nach Unfällen</strong> oder Behandlungsfehler ist immer individuell zu ermitteln. Dies ist  nicht leicht, weil die Verletzungen nach einem Unfall oder einem Arztfehler sehr unterschiedlich sind. Dann muss man ein Urteil finden, bei dem die Gesundheitsschäden vergleichbar sind. Hierzu gibt es eine <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a>. In dieser können Sie selbst ermitteln, wie hoch Ihr Schmerzensgeld ist. Sie können aber auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lattorf mit der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldermittlung/">Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes beauftragen</a>. Diese Schmerzensgeldermittlung ist für Sie <strong>kostenlos</strong>.</p>
<p>Insbesondere nach Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer kommt es oft zu schweren Verletzungen, bei dem keine <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> mehr hilft. Dann benötigen Sie einen Fachmann, der Ihnen die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt.</p>
<p>Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Behandlungsfehlern und anderen Arztfehlern kommen Sie nicht umhin, die Höhe des Schmerzensgeldes zu ermitteln. <strong>Der größte Fehler</strong> ist es, der gegnerischen Versicherung die Ermittlung des Schmerzensgeldes zu überlassen. Viele Rechtsanwälte bitten den Mandanten darum, mitzuteilen wieviel Schmerzensgeld sie verlangen wollen. Hier wären Zweifel an der Kompetenz des Anwaltes angebracht. Ein Anwalt, der sich mit Verkehrsunfällen und Schmerzensgeldangelegenheiten beschäftigt, sollte wenigstens das Schmerzensgeld ermitteln können.</p>
<p>Der Hauptsitz der Kanzlei Lattorf befindet sich in Köln. Eine <strong>Zweigstelle befindet sich in Aachen:</strong></p>
<p>Kanzlei Lattorf<br />
Waldstraße 82<br />
52080 Aachen</p>
<p>Tel. 02405 &#8211; 40 66 266/ 0221 &#8211; 888 999 75</p>
<p>Email: info@rechtsanwalt-lattorf.de</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-verkehrsunfall-rechtsanwalt-aachen/">Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Rechtsanwalt Aachen</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld für Angehörige</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Nov 2023 10:21:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige dar, die sonst keine Anspr&#252;che gegen den Sch&#228;diger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich f&#252;r das Leiden der Angeh&#246;rigen f&#252;r den Tod eines geliebten Menschen darstellen. Die Voraussetzungen f&#252;r einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angeh&#246;rigen durch einen ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/#more-2571" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Das Hinterbliebenengeld &#8211; Schmerzensgeld f&#252;r Angeh&#246;rige">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hinterbliebenengeld stellt das Schmerzensgeld für Angehörige dar, die sonst keine Ansprüche gegen den Schädiger haben, weil ein unmittelbarer Schaden oder ein Direktanspruch fehlt. Es soll ein Ausgleich für das Leiden der Angehörigen für den Tod eines geliebten Menschen darstellen.</p>
<p>Die <strong>Voraussetzungen</strong> für einen solchen Anspruch sind denkbar einfach: Wer einen nahen Angehörigen durch einen fremdverschuldeten Unfall verloren hat, hat Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld. Wenn ein enges Verwandtschaftsverhältnis als Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner besteht, ist es völlig ohne Bedeutung, ob zuletzt ein intensiver persönlicher Kontakt oder überhaupt kein Kontakt mit dem Verstorbenen vorhanden war. Bei übrigen Verwandtschaftsverhältnissen wie Geschwistern, Großeltern, Enkelkinder oder gar besonders enge Freundschaften muss das <strong>besondere persönliche Näheverhältnis</strong> dargelegt und bewiesen werden. Das geschieht in der Regel über Zeugen.</p>
<p>Bezüglich der Höhe des Hinterbliebenengeldes haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Im Mittel und aufgrund Vorgaben des Bundestags bei der Schaffung des Gesetzes geht man von einem Hinterbliebenengeld von <strong>10.000,00 Euro pro Angehörigen</strong> aus. Allerdings wurden auch mal 5.000,00 Euro ausgeurteilt, wenn der Kontakt zueinander nur ganz geringfügig oder schon jahrelang überhaupt nicht mehr bestanden hat. Bei einer besonders engen Beziehung wurden auch schon 20.000,00 Euro bezahlt. Hier geht es in der Regel um Eltern, die ein Kind verloren haben. Dabei ist das Hinterbliebenengeld aber vom Schockschaden der Eltern abzugrenzen.</p>
<p>Bei dem Schockschaden handelt es sich nicht um ein Hinterbliebenengeld, sondern um einen eigenen Schmerzensgeldanspruch. Häufig sind es Eltern, die bei Miterleben des Todes des eigenen Kindes oder gar nur bei der Todesnachricht einen Schock erleiden. Hier hat die Rechtsprechung anerkannt, dass es sich um einen eigenen Schaden handelt, der einen Direktanspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 BGB) gewährt. Der Schockschaden besteht neben dem Hinterbliebenengeld, so dass man zum Hinterbliebenengeld zusätzlich das Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens verlangen kann.</p>
<p>Im Extremfall kann es sein, dass man als Angehöriger <strong>dreimal einen Schmerzensgeldanspruch</strong> geltend machen kann:</p>
<ol>
<li>Der Getötete hat noch einige Zeit gelebt, bis dass er verstorben ist, so dass ihm für die Zeit zwischen Unfall und Tod ein Schmerzensgeldanspruch entstanden ist. Dieser Anspruch geht auf die Erben über und können von diesen verlangt werden.</li>
<li>Der nahe Angehörige hat durch den Gesetzgeber ein eigenes Schmerzensgeld, das sogenannte Hinterbliebenengeld erhalten, dass er gegenüber dem Schädiger geltend machen kann.</li>
<li>Hat er den Tod des nahen Angehörigen miterlebt, kann er einen Schockschaden geltend machen, der ebenfalls als Schmerzensgeld bezeichnet werden kann.</li>
</ol>
<p>In solchen Konstellationen besteht die Gefahr, dass man als Betroffener den einen oder anderen Anspruch nicht geltend macht &#8211; insbesondere dann, wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat, der nicht auf Personenschäden spezialisiert ist.</p>
<p>Personenschadensrecht gehört daher in die Hände eines Fachanwaltes, der sich auf Seiten der Opfer spezialisiert hat.</p>
<p>Kommen Sie zu uns.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf</p>
<p>0221 &#8211; 888 999 75</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/das-hinterbliebenengeld-schmerzensgeld-fuer-angehoerige/">Das Hinterbliebenengeld – Schmerzensgeld für Angehörige</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwaltskosten nach Unfall &#8211; Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwaltskosten-nach-unfall-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Oct 2021 08:59:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes nach einem unverschuldeten <a class="glossaryLink"  aria-describedby="tt"  data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Unfall ist ein pl&#246;tzliches, zeitlich und &#246;rtlich bestimmbares und von au&#223;en einwirkendes(...)&#60;/div&#62;"  href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/unfall/"  data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]'  tabindex='0' role='link'>Unfall</a> hat der Unfallverursacher bzw. seine <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;&#38;lt;span style=&#38;quot;font-family: Century Gothic;&#38;quot;&#38;gt;Alle &#196;rzte und Krankenh&#228;user sind verpflichtet, f&#252;r potentielle hervorgerufene(...)&#38;lt;/span&#38;gt;&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/haftpflichtversicherung/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Haftpflichtversicherung</a> zu bezahlen, so dass das Unfallopfer am Ende keine Anwaltskosten haben sollte. Verlangt der Anwalt aber zu viel Schmerzensgeld oder <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;&#38;lt;span style=&#38;quot;font-family: Century Gothic;&#38;quot;&#38;gt;Der Schadensersatz im Arzthaftungsrecht unterteilt sich im immateriellen Schaden in Form von(...)&#38;lt;/span&#38;gt;&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/schadensersatz/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Schadensersatz</a>, verbleiben teilweise die Kosten beim Unfallopfer. Die dabei entstandenen Kosten w&#228;ren nicht notwendig gewesen. Wenn keine <a class="glossaryLink" aria-describedby="tt" data-cmtooltip="&#60;div class=glossaryItemBody&#62;Ein Patient, der Opfer eines Arztfehlers geworden ist, ben&#246;tigt in der Regel viel Kraft,(...)&#60;/div&#62;" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/lexikon/rechtsschutzversicherung/" data-gt-translate-attributes='[{"attribute":"data-cmtooltip", "format":"html"}]' tabindex="0" role="link">Rechtsschutzversicherung</a> besteht, ist ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Rechtsanwaltskosten nach Unfall &#8211; Schmerzensgeld" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwaltskosten-nach-unfall-schmerzensgeld/#more-2168" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Rechtsanwaltskosten nach Unfall &#8211; Schmerzensgeld">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes nach einem unverschuldeten Unfall hat der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung zu bezahlen, so dass das Unfallopfer am Ende keine Anwaltskosten haben sollte.</p>
<p>Verlangt der Anwalt aber zu viel Schmerzensgeld oder Schadensersatz, verbleiben teilweise die Kosten beim Unfallopfer. Die dabei entstandenen Kosten wären nicht notwendig gewesen.</p>
<p>Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist es also besonders wichtig, dass der Rechtsanwalt das Schmerzensgeld korrekt bestimmt und auch die sonstigen Schäden konkret und richtig berechnet.</p>
<p>Etwas anderes ist aber, wenn der Geschädigte sich auf einen Vergleich einlässt und sich mit einem geringeren Betrag zufrieden gibt, als den korrekt verlangten Betrag. Dann trägt er einen Anteil der Kosten selbst. Das ist aber vor Abschluss eines Vergleich vom Rechtsanwalt klar und deutlich zu erläutern.</p>
<p>Gut, dass Sie einen Spezialisten für Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Unfall gefunden haben:</p>
<p>Rechtsanwalt Lattorf, Fachanwalt für Medizinrecht</p>
<p>Rechtsanwalt Alexander Ley, Spezialist für das Verkehrsunfallrecht</p>
<p>Rufen Sie uns an: 0221 &#8211; 888 999 75</p>
<p>oder schreiben Sie uns eine Email:</p>
<p><a href="mailto:Info@rechtsanwalt-lattorf.de">Info@rechtsanwalt-lattorf.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld nach Unfall &#8211; Rechtsanwalt, ja bitte</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-unfall-rechtsanwalt-ja-bitte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Oct 2021 08:20:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/?p=2158</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir ermitteln kostenfrei die H&#246;he des Schmerzensgeldes nach einem Unfall. Dabei wird oft genug die Frage gestellt, ob man das auch ohne Rechtsanwalt fordern kann. &#8222;Ja, das geht&#8220;, antworten wir, &#8222;aber meistens erh&#228;lt man dann einen wesentlich geringeren Schmerzensgeldbetrag.&#8220; Das liegt an Folgendem: Weder der Gesch&#228;digte noch Versicherung wei&#223;, wie hoch das angemessene Schmerzensgeld ist. ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Schmerzensgeld nach Unfall &#8211; Rechtsanwalt, ja bitte" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-nach-unfall-rechtsanwalt-ja-bitte/#more-2158" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Schmerzensgeld nach Unfall &#8211; Rechtsanwalt, ja bitte">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir ermitteln kostenfrei die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall. Dabei wird oft genug die Frage gestellt, ob man das auch ohne Rechtsanwalt fordern kann.</p>
<p>&#8222;Ja, das geht&#8220;, antworten wir, &#8222;aber meistens erhält man dann einen wesentlich geringeren Schmerzensgeldbetrag.&#8220; Das liegt an Folgendem:</p>
<ol>
<li>Weder der Geschädigte noch Versicherung weiß, wie hoch das angemessene Schmerzensgeld ist. Das wird immer geschätzt. Schätzungsgrundlage sind bisherige Urteile, die in einem ähnlichen Fall Schmerzensgeldbeträge bestimmt haben.  Allerdings ist die Suche nach solchen Urteilen schwierig und aufwändig. Dafür braucht es einen spezialisierten Rechtsanwalt. Allerdings helfen wir bei der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldermittlung/">Schmerzensgeldermittlung</a> kostenlos.</li>
<li>Je schwerer der Unfall war und je höher das Schmerzensgeld ausfallen sollte, desto mehr Probleme machen die Versicherungen und das Ganze wird so lange wie möglich verschleppt (siehe <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Artikel/verkehrsunfallrecht/">typischer Verkehrsunfall</a>). Irgendwann hat das Unfallopfer keine Nerven mehr und nimmt dann einen Vergleich auf geringem Niveau an. Da wäre ein Fachanwalt hilfreich gewesen.</li>
<li>Die Versicherungen verschweigen auch, dass ein schwer verletztes Unfallopfer neben dem Schmerzensgeld auch weitere Schadensersatzansprüche (Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden, Fahrtkosten etc.) hat. Auch das Unfallopfer weiß ohne Anwalt wenig davon und erst recht nicht wie man diese Schäden berechnet.</li>
</ol>
<p>Außerdem muss die Gegenseite auch die <strong>notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes</strong> übernehmen. Daher sollte man immer einen Anwalt einschalten.</p>
<p>Gut, dass  Sie den richtigen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach Unfällen gefunden haben:</p>
<p>Rufen Sie uns an: 0221 &#8211; 888 999 75 oder schreiben Sie uns eine</p>
<p>Email: <a href="mailto:Info@rechtsanwalt-lattorf.de">Info@rechtsanwalt-lattorf.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ihre Schmerzensgeld-Experten und</p>
<p><strong>Fachanwälte für Verkehrsrecht und Medizinrecht</strong></p>
<p>Rechtsanwalt Christian Lattorf</p>
<p>Rechtsanwalt Alexander Ley</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schwere und Schwerste Unfälle und die besonderen rechtlichen Folgen</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mirror]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Sep 2021 08:25:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Artikel beschreibt das Verhalten der Haftpflichtversicherungen nach schweren und schwersten Verkehrsunf&#228;llen, bei denen die Opfer ein Leben lang unter erheblichen Folgen leiden. Verl&#228;ufe werden dargestellt, wie sie oft vorkommen. Er gibt Hilfestellung, wie man diesem Verhalten der Haftpflichtversicherungen begegnen muss, wie man bei einer besonders langen Dauer des Verfahrens vorgehen sollte, welche Anspr&#252;che man ... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a id="schmerzensgeld2"></a>Der Artikel beschreibt das Verhalten der Haftpflichtversicherungen nach schweren und schwersten Verkehrsunfällen, bei denen die Opfer ein Leben lang unter erheblichen Folgen leiden. Verläufe werden dargestellt, wie sie oft vorkommen. Er gibt Hilfestellung, wie man diesem Verhalten der Haftpflichtversicherungen begegnen muss, wie man bei einer besonders langen Dauer des Verfahrens vorgehen sollte, welche Ansprüche man als Schwerverletzter üblicherweise hat und wie diese durchzusetzen sind.</p>
<hr />
<h3>1. Die Zeit nach dem Unfall</h3>
<p>Der Unfall! Er beendet schlagartig das bisher geführte Leben. Er führt zu einem Neuanfang in einem negativen Sinne, den sich Dritte kaum vorstellen können. Nach dem Überlebenskampf auf der Intensivstation, zwischendurch auf der Isolierstation wegen eines MRSA-Infekts folgt die Zeit auf der normalen Station und der mühsame Weg, die Muskeln und die Beweglichkeit wieder aufzubauen. Die Reha-Maßnahmen werden monatelang durchgeführt, erst stationär, dann ambulant bis die Ärzte irgendwann sagen: „Wir können nichts mehr für Sie tun. Sie sind austherapiert. Mit den jetzt bestehenden körperlichen Beeinträchtigungen müssen Sie leben lernen.“</p>
<h3>2. Das übliche Verhalten der Haftpflichtversicherung</h3>
<p>Dann beginnt der Kampf mit der Versicherung. Ein Verwandter oder der Partner hat bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, der sich um die finanziellen Dinge kümmern soll. Vorschüsse werden zunächst problemlos bezahlt. Da eine behindertengerechte Wohnung und ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig werden, zahlt die Versicherung auch hierfür „Vorschüsse zur selbstständigen Verrechnung“. Jedoch kommen keine regelmäßigen Zahlungen und nicht nur der Job ist wegen des Unfalls weg, sondern die gesamte Arbeitsfähigkeit. Einen Grad der Behinderung von 60% bedeutet schließlich schon was. Später werden die Zahlungen immer zögerlicher und dann ganz eingestellt. Die Korrespondenz zwischen dem Rechtsanwalt und der Versicherung nimmt einen unüberschaubaren Umfang an. Dann einigt man sich auf eine regelmäßige Zahlung von 1.500,00 Euro. Damit sind die laufenden Kosten gerade mal abgedeckt. Aber trotz der Einigung kommen mit ständiger Verspätung nur Teilbeträge an. Die Versicherung verrechnet die Hälfte der Beträge mit den zuvor gezahlten Vorschüssen. Dies ist ein finanzielles Desaster für das Unfallopfer. Der Rechtsanwalt müht sich und schindet immer wieder kleinere Beträge raus. Die Versicherung meint, der Verletzte müsse sich bemühen, wieder in Arbeit zu kommen. Immerhin sei er ja noch zu 40% arbeitsfähig. Die finanzielle Not könne ja nicht vorliegen, denn man hätte schließlich 80.000,00 Euro an Vorschüssen zur selbstständigen Verrechnung bezahlt. Dass dies auf 8 Jahre verteilt nur etwa 830,00 Euro monatlich waren, verschweigt die Versicherung.</p>
<h3>3. Langzeitfolgen des Unfalls</h3>
<p>Dann stellen sich die Langzeitfolgen ein. Psychisch landet der Verletzte auf dem Tiefpunkt. Mit suizidalen Depressionen begibt sich der Verletze in psychiatrischer Behandlung. Es wird festgestellt, dass Alpträume, Schlaflosigkeit, Depressionen und immer wieder die flashbacks vom Unfall dazu führen, dass der Verletzte keine berufliche Perspektive mehr hat. Ferner werden Konzentrationsstörungen, Denkstörungen und ein auf den Unfall beruhende geringe Intelligenz festgestellt. Die erstellten Gutachten führen jedoch bei der Versicherung zu keiner Verhaltensänderung. Der eigene Rechtsanwalt will schließlich einen Vergleich abschließen, der nur eine minimale Abfindungssumme für den Verletzten vorsieht.</p>
<h3>4. Wechsel des Rechtsanwaltes</h3>
<p>Endlich kündigt der Mandant dem bisherigen Rechtsanwalt das Mandat. Es muss ein Fachmann her, der sich mit solchen schweren Fällen auskennt. Der neue <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwalt-lattorf-zur-person/">Rechtsanwalt und Fachanwalt</a> beschäftigt sich ausschließlich mit Schmerzensgeldansprüchen und Folgeansprüchen aus Arztfehlern und Verkehrsunfällen. Sofort ermittelt er die Höhe des Schmerzensgeldes, das bislang noch nicht einmal beziffert, geschweige den verlangt worden war. Zudem sind auch der Entgeltausfall, der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/haushaltsfuehrungsschaden/">Haushaltsführungsschaden</a> und noch einige andere schwierig zu bemessene Schäden nicht beziffert worden. Ein Schadensersatz für die privat geleisteten Pflegekosten wurde völlig vergessen. Da ohne Bezifferung die Ansprüche rechtlich noch nicht einmal geltend gemacht wurden, durfte die Versicherung mit den „Vorschüssen zur selbstständigen Verrechnung“ aufrechnen und die später gezahlten Beträge kürzen.</p>
<p>Verständlich ist, dass die Bezifferung dieser Schäden nicht sofort vorgenommen wird, da die gesundheitlichen Folgen und damit der Gesamtbetrag noch nicht feststehen. Wenn jedoch über 10 Jahre hinweg nicht einmal eine Zusammenfassung aller zu fordernden Beträge erfolgte, dann handelt es sich um einen Anwaltsfehler, der direkt zu Vermögensverlusten für das Unfallopfer führen kann. Kurios ist, dass dieser Fehler auch manchen Fachanwälten für Verkehrsrecht passiert.</p>
<h3>5. Der Rechtsstreit</h3>
<p>Der neue Rechtsanwalt verhandelt nicht lange. Zum ersten Mal wird eine vollständige Liste aller Ansprüche erstellt. Das <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeld</a> beziffert er auf mindestens 180.000,00 Euro. Dies beruht auf den erheblichen dauerhaften Körperschäden, aber auch auf die psychischen Schäden, die durch den traumatischen Unfall besonders erheblich sind und ein normales Leben mit einer beruflichen Tätigkeit unmöglich machen. Zudem wird ein angemessenes laufendes Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 Euro geltend gemacht. Darüber hinaus wird der Tariflohn verlangt, den der Mandant ohne Unfall verdient hätte. Die Kosten der Pflege und des Haushaltsführungsschadens werden rückwirkend ergänzt.</p>
<p>Zunächst zahlt die Versicherung einen Teil der geforderten Summe. Ihr Interesse ist es, den Fall abzuschließen und einen Einmalbetrag zu bezahlen. Da der geforderte Betrag deren Vorstellungen weit übersteigt, muss die Klage erhoben werden.</p>
<p>Insgesamt kann dem Unfallopfer gut geholfen werden. Seine finanzielle Lage stabilisiert sich, und sein psychischer Zustand ebenfalls. Mit den körperlichen Folgen kann der Mandant, nachdem die finanzielle Situation abgesichert ist, nun leben lernen.</p>
<hr />
<h2>Die Rechtliche Beurteilung</h2>
<h3>a) Zahlung von Vorschüssen</h3>
<p>Für das Unfallopfer ist es erst einmal vorteilhaft, Vorschüsse am Anfang des Verfahrens zu erhalten. Aber jeder Zahlung muss eine konkrete Forderung gegenübergestellt werden, die beziffert und geltend gemacht werden muss. Wenn die Versicherung also einen Vorschuss auf das Schmerzensgeld zahlt, ein solches aber nie geltend gemacht wird, kann sie den Vorschuss später zurückverlangen oder mit sonstigen Ansprüchen verrechnen.</p>
<p><strong>Tipp 1: Verlangen Sie Vorschüsse aufgrund eines konkret berechneten Schadens!</strong></p>
<h3>b) Durchführen von Begutachtungen</h3>
<p>Die Versicherungen regen oft selbst an, ein Gutachten zum gesundheitlichen Zustand erstellen zu lassen. Diese lassen üblicherweise von den berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG-Klinik) Gutachten erstellen. Oft wird allerdings nur der orthopädische Zustand überprüft und der psychische und neurologische Zustand außer Acht gelassen. Das liegt daran, dass sich jeder Mensch davor scheut, von sich aus auf psychische Probleme hinzuweisen. Daher ist es besonders wichtig, den Mandanten einfühlsam aber zielgerichtet zu befragen, damit er seine traumatischen psychischen Folgen erläutert. Die psychischen Beeinträchtigungen können leicht zu einem sehr hohen Grad der Behinderung (GdB) führen und das Schmerzensgeld stark erhöhen.</p>
<p><strong>Tipp 2: Berichten Sie selbstständig von den psychischen Problemen, unter denen Sie leiden!</strong></p>
<h3>c) Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt</h3>
<p>Sehr wichtig ist, dass der Rechtsanwalt sich mit dem Schadensersatzrecht gut auskennt und alle möglichen Forderungen auch geltend macht. Es kann nicht sein, dass sich der Rechtsanwalt auf das Goodwill der gegnerischen Versicherung verlässt. Gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum die Versicherung einen Schaden nicht ausgleichen will, muss der Weg über das Gericht gesucht werden. Allerdings ist es bei geringeren Unfallfolgen sehr häufig so, dass Anwalt sich mit der Versicherung einigt und arrangiert. Es bedeutet einen geringeren Arbeitsaufwand und damit ein höheres Einkommen für den Rechtsanwalt. Daher ist die Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt sehr wichtig. Schauen Sie ihm auf die Finger, verlangen Sie konkrete Zahlen bezüglich des Schmerzensgeldes und der sonst zu fordernden Schäden.</p>
<p>Lassen Sie sich nicht beeinflussen durch die vermeintlich freundlichen Vorschusszahlungen und der Argumentation der Versicherungen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, ob die Versicherung mit der geäußerten Rechtsansicht richtig liegt. Und wechseln Sie den Rechtsanwalt, wenn dieser nach jahrelanger außergerichtlicher Auseinandersetzung keine Strategie hat, wie der Rechtsstreit zum Ende geführt werden kann.</p>
<p><strong>Tipp 3: Schauen Sie dem Rechtsanwalt auf die Finger!</strong></p>
<h3>d) Ermittlung des Schmerzensgeldes</h3>
<p>Rechtsanwälte tun sich oft schwer mit der <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldermittlung/">Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe</a>, insbesondere bei schweren Unfällen mit Polytrauma, wiederholten Krankenhausaufenthalten oder mehreren Operationen. Je mehr Verletzungen auftreten, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Fall gibt, der genau mit diesem Fall vergleichbar ist. Dabei spielen die unmittelbaren Verletzungen wie Knochenbrüche und Fleischwunden bei hohen Schmerzensgeldern über 80.000,00 Euro kaum noch eine Rolle. Wesentlich sind vielmehr die Spätfolgen und welche Auswirkungen diese auf den Alltag, das Berufsleben und auf die gesamte Lebensqualität haben. Hier sind Schmerzensgeldtabellen in der Regel unbrauchbar. Daher kann es schnell zu einer falsch ermittelten Schmerzensgeldhöhe kommen.</p>
<p>Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt drei entscheidende Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt lässt.</p>
<p>aa) Die Gerichte tendieren dazu, bei hohen Schmerzensgeldern von den Beträgen aus der Vergangenheit bedeutend nach oben hin abzuweichen. Wer also auf die auf glatten in Euro umgerechneten DM-Beträge abstellt, setzt ein viel zu geringes Schmerzensgeld an. In den 90er Jahren wurde für eine <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle-hals/">Querschnittlähmung</a> teilweise nur 100.000,00 DM beziffert. Heute hat sich der Betrag mehr als verdoppelt.</p>
<p>bb) Es ist die individuelle Lage des Unfallopfers zu ermitteln. Wenn z.B. der erlernte Beruf durch körperliche oder psychische Probleme nach einem Unfall aufgegeben werden muss, dann sind bei jungen Menschen bereits Schmerzensgelder in sechsstelliger Höhe als angemessen zu beurteilen.</p>
<p>cc) Schmerzensgeld ist nicht mathematisch zu berechnen. Wenn für einen gebrochenen Unterarmknochen 5.000,00 Euro angemessen wären, dann bedeuten zwei Brüche nicht 10.000,00 Euro. Wenn die Leidenszeit bei einer vergleichbaren Entscheidung 3 Monate dauerte, ist für eine tatsächliche Leidenszeit von 12 Monaten das Schmerzensgeld nicht einfach mit vier zu multiplizieren. Es kommt im Wesentlichen nicht auf die Verletzungsart an, sondern auf die Auswirkungen der Verletzungen. Entsprechend groß ist die Spannbreite bei <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeldtabelle-hals/">Halswirbelsäulenverletzungen</a> (HWS) von 50,00 Euro (kaum Auswirkungen) bis 400.000,00 Euro + 250,00 Euro Schmerzensgeldrente (völlige Pflegebedürftigkeit).</p>
<p><strong>Tipp 4: Lassen Sie die Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs individuell ermitteln!</strong></p>
<h3>e) Die übrigen materiellen Schäden</h3>
<p>Unproblematisch sind solche Fälle, in denen die Versicherung auf jedes anwaltliche Forderungsschreiben genau den verlangten Betrag bezahlt. Das ist meistens bei einfachen Sachschäden der Fall. Solche Sachschäden werden hier außer Acht gelassen. Hier kann auf mein Artikel &#8222;<a href=" https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld3/">Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt</a>&#8220; verwiesen werden.</p>
<p>Bei erheblichen Körperschäden, die mehrfache Krankenhausaufenthalte mit mehreren Operationen nach sich ziehen, können diverse materielle Schäden anfallen. Wenn dann die Versicherung die geforderten Beträge nur teilweise bezahlt und zusätzlich sonst gezahlte Beträge als „zur selbstständigen Verrechnung“ bezeichnet, wird es kompliziert. Wichtig ist, dass jedem gezahlten Betrag irgendwann eine Forderung gegenüber gestellt wird. Wenn dies über Jahre nicht geschehen ist, hat die Versicherung leichtes Spiel, irgendwann eine Gesamtabfindung anzubieten, die nur ein Bruchteil dessen beträgt, was angemessen wäre. Es handelt sich dann bei Abschluss eines solchen schlechten Vergleichs um ein Anwaltsversäumnis. Erkennt das Unfallopfer dies nicht rechtzeitig, erleidet es einen unwiederbringlichen Rechtsverlust.</p>
<h3>aa) Haushaltsführungsschaden</h3>
<p>Ein <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Artikel/verkehrsunfallrecht/page/2/">Haushaltsführungsschaden</a> kann in voller Höhe auch dann verlangt werden, wenn Familienangehörige den Haushalt für das Unfallopfer freiwillig und kostenlos übernehmen. Je nach Größe des Haushaltes kann eine Wochenstundenzahl bis zu 40 Stunden (für einen 2-Pesonenhaushalt) angenommen werden. Der Stundenlohn wird durch die aktuellen Vergütungstabellen des Tarifvertrages der Dienstleistungsbranche (§ 22 BAT/BAT-O bzw. TVöD) ermittelt. Es handelt sich bei der Ermittlung dieses Haushaltsführungsschadens um schwierige Berechnungen, die eher eine buchhalterische als eine rechtsanwaltliche Tätigkeit darstellt. Spätestens vor Gericht ist eine schlüssige und sehr detaillierte Aufstellung notwendig. Ihr Anwalt &#8211; jedenfalls der Fachanwalt für Verkehrsrecht &#8211; muss in der Lage sein, Ihnen den Haushaltsführungsschaden konkret zu berechnen.</p>
<p><strong>Tipp 5: Lassen Sie sich den Haushaltsführungsschaden schlüssig und detailliert berechnen!</strong></p>
<h3>bb) Pflege- und Betreuungskosten</h3>
<p>Häufig werden die Aufwendungen für Pflege und Betreuung vergessen, da diese regelmäßig freiwillig und kostenlos von Familienangehörigen übernommen werden. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass nur die medizinisch notwendige Pflege ausgeglichen werden kann. Bei Alleinerziehenden, aber auch bei Elternteilen, die die eigenen Kinder betreuen, fallen Betreuungskosten an, wenn der Betreuende im Krankenhaus oder bei Ärzten ist. Diese Kosten können voll erstattet werden. Gleiches gilt, wenn die Eltern betreut und gepflegt werden und dies durch den Unfall nicht mehr möglich ist.</p>
<p>Die Darlegung der Pflege- und Betreuungskosten ist mitunter sehr schwierig, da im Gegensatz zu einer beruflichen Pflege- und Betreuungskraft keine Rechnungen oder Stundennachweise erstellt werden. Hilfreich wäre ein Pflegetagebuch.</p>
<p><strong>Tipp 6: Führen Sie ein Pflegetagebuch!</strong></p>
<h3>cc) Kosten für barrierefreies Wohnen und behindertengerechtes Fahrzeug</h3>
<p>Häufig ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig und ein behindertengerechtes Fahrzeug. Die Unfallversicherung hat auch die Umbaukosten zu übernehmen. Übernimmt sie stattdessen die Mietdifferenz für eine andere, aber teurere barrierefreie Wohnung, so hat sie diese dauerhaft zu bezahlen.</p>
<h3>dd) Entgeltausfall bei Arbeitnehmern</h3>
<p>Die Berechnung des Entgeltausfalls bei Arbeitnehmern ist meistens relativ unproblematisch. Entweder man entnimmt die Höhe des Arbeitsentgeltes aus der letzten Lohnabrechnung oder wenn nach Tarif bezahlt wird aus dem Tarifvertrag. Davon zieht man die Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld u.ä.) ab und lässt sich diesen Betrag überweisen. Häufig ziehen die Versicherungen 5-10% pauschal vom Netto ab. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da mit den Fahrtkosten zur Arbeit und der Außerhausverpflegung ein hoher Kostenpunkt eines Arbeitnehmers anfällt, der ohne tatsächliche Arbeit gar nicht entsteht. Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass häufig Fahrtkosten zu den Ärzten und Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmittel ebenfalls mit 5-10% pauschal zu berücksichtigen sein können.</p>
<h3>ee) Entgeltausfall bei Unternehmern</h3>
<p>Extrem anspruchsvoll ist die Berechnung des Entgeltausfalls des Unternehmers. Weil dies den Rahmen dieses Artikels sprengen würde, werden die einzelnen Problemfelder nur angerissen und gebeten, sich direkt mit einem Spezialisten auf diesem Gebiet in Verbindung zu setzen. Das Entgelt des Unternehmers ist sein Gewinn. Dieses variiert von Monat zu Monat und von Jahr zu Jahr, daher handelt es sich bei der Ermittlung des unterbliebenen Gewinns nur um eine fiktive Berechnung. Mancher Unternehmer erleidet nur geringe Einbrüche des Gewinns, da der Betrieb auch ohne ihn reibungslos läuft. Die meisten Kleinbetriebe brechen völlig zusammen, wenn der Unternehmer dauerhaft erkrankt ist. Viele können den Gewinn durch buchhalterische Maßnahmen steuern und keinen Gewinn ausweisen, obwohl das Geschäftsjahr hoch profitabel war. Andere haben hohe Gewinne zu verzeichnen, weil sie aufgrund eines verlustreichen Jahrs gerade große Geschäftsanteile verkaufen mussten. Im Prinzip muss der Gewinn von diesen nicht auf eine Arbeitsleistung bezogene Positionen bereinigt werden. Dies erfordert ebenfalls tiefgehende buchhalterische Kenntnisse. Fraglich ist auch, ob der Entgeltausfall vor oder nach Steuern berechnet wird und schließlich auch, ob der entstandene unfallbedingte Verlust ebenfalls zu erstatten ist oder ob das Unfallopfer verpflichtet war, den Betrieb zu verkaufen, um seiner Schadensminderungspflicht gerecht zu werden. Für eine sachgerechte Ermittlung sind entsprechende tiefgehende Kenntnisse und Erfahrung notwendig.</p>
<p><strong>Tipp 7: Wenden Sie sich an einen Spezialisten für Schadensersatzrecht!</strong></p>
<hr />
<h2>Abschließende Hinweise zur Verfahrenserleichterung</h2>
<h3>1. Überblick behalten</h3>
<p>Der Rechtsanwalt oder der Mandant selbst muss Buch über die geforderten und die bezahlten Positionen führen, so dass zu jeder Zeit ersichtlich ist, welcher Betrag noch offen steht. Hierzu müssen die zu bezahlenden Rechnungen bei der Versicherung vorgelegt werden. Sie behalten die Übersicht, wenn Sie nur quartalsweise die Rechnungen – also nur vier im Jahr – einreichen.</p>
<p><strong>Tipp 8: Führen Sie Buch!</strong></p>
<h3>2. Monatliche Zahlungen</h3>
<p>Oft Zahlen die Versicherung mehrmals pauschal Vorschüsse, die in der Höhe und der Begründung unterschiedlich sind.  Bei gleich bleibenden regelmäßig anfallenden Positionen (z.B. Entgeltschaden) ist es wichtig, so früh wie möglich eine Vereinbarung zu treffen, die eine laufende, gleich bleibende monatliche Überweisung direkt auf das Konto des Geschädigten vorsieht. Das vereinfacht die spätere Ermittlung der offenen Beträge.</p>
<p><strong>Tipp 9: Vereinbaren Sie einen laufenden Betrag!</strong></p>
<h3>3. Statusberichte</h3>
<p>Bei Verfahren die Jahre andauern, ist regelmäßig – am besten zum Ende des Jahres ein Statusbericht anzufertigen. Dieser enthält die Summe der Forderungen und die Summe der Zahlungen sowie eine Summe der noch offenen Beträge. Der Rechtsanwalt muss dann jeweils über das weitere Vorgehen entscheiden – je nach Verhalten der Versicherung.</p>
<p><strong>Tipp 10: Erstellen Sie jährliche Statusberichte!</strong></p>
<h3>4. Wechsel des Rechtsanwaltes</h3>
<p>Wenn Sie für eine Rechtsangelegenheit zwei verschiedene Anwälte einschalten, entstehen auch in der Regel doppelte Rechtsanwaltskosten. Das lässt sich vermeiden.</p>
<p>Viele Anwälte lassen sich darauf ein, die Schlussrechnung nur auf den für den Mandanten erzielten Betrag zu beziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zu einem monatelangen Stillstand des Verfahrens gekommen ist und der Rechtsanwalt keine endgültige Lösung anbieten kann. Dies bedeutet, dass der neue Rechtsanwalt für seine Rechnung nur den noch offenen Betrag zugrunde legt und der erste Anwalt für seine Rechnung nur den erzielten Betrag zugrunde legt. Hierdurch entstehen nur minimale bis gar keine zusätzlichen Kosten für den Mandanten. Grundsätzlich erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung alle notwendigen Rechtsverfolgungskosten. Wenn darüber hinaus eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, ist das einmalige Wechseln unproblematisch. Soll noch mal gewechselt werden, ist anzuraten, mit dem bisherigen Anwalt eine pauschale Abgeltung seiner Tätigkeit zu vereinbaren. Wichtig ist, ihm dann auch die Gründe für den Wechsel darzulegen.</p>
<p>Wenn der bisherige Rechtsanwalt nicht mit sich reden lässt und voll abrechnet, kann sich der Wechsel dennoch lohnen. Wenn der neue Anwalt nur 5% mehr für Sie erzielt, wären die zusätzlichen Anwaltskosten damit in den meisten Fällen schon abgedeckt. Das müsste man mit Hilfe des neuen Anwaltes durchrechnen.</p>
<p><strong>Tipp 11: Verhandeln Sie mit Ihrem bisherigen Rechtsanwalt über die Gebühren!</strong></p>
<h3>5. Berechnung der Forderungen und Ermittlung der anwaltlichen Kosten</h3>
<p>Die Höhe der anwaltlichen Kosten richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der geforderten Summe. Verschätzt sich der Anwalt bezüglich des Schmerzensgeldes nach oben und reicht damit eine Klage ein, die der Geschädigte sicher zum Teil verlieren würde, kann es passieren, dass er trotz Teilerfolg im Urteil im Ergebnis leer ausgeht oder sogar noch draufzahlt. Wenn z.B. 15.000,00 Euro verlangt wird und im Urteil oder im gerichtlichen Vergleich eine Zahlung von weniger als 7.500,00 Euro zugesprochen wird, können die gesamten Kosten des Verfahrens höher liegen, als dieser Betrag. Achten Sie also darauf, dass Ihr Anwalt die richtige Schmerzensgeldhöhe ermittelt. Dies gilt im Übrigen auch für die anderen Forderungen, welche aber in der Regel objektiv zu berechnen sind.</p>
<p><strong>Tipp 12: Lassen Sie sich vom Rechtsanwalt berechnen, was einem bleibt, wenn man sich vor Gericht auf die Hälfte des geforderten Betrags einigt!</strong></p>
<blockquote><p>Fazit</p>
<p>Alles in allem handelt es sich bei der Erledigung der Rechtsprobleme von schwer verletzten Unfallopfern um eine hoch anspruchsvolle Tätigkeit für den Rechtsanwalt. Üblicherweise sind die meisten Rechtsanwälte mit einfachen Fällen betraut, in denen nur Sachschaden verlangt wird. Bei schweren Unfällen mit extremen Körperschäden steht und fällt der Erfolg des Verfahrens mit dem Engagement und der Einsatzfreude Ihres Rechtsanwaltes.</p></blockquote>
<p>Abschließend verweise ich auf meine Kanzlei, die auf das Personenschadensrecht (insbesondere: Verkehrsunfälle und Arzthaftung) hoch spezialisiert ist. Die Angelegenheiten aus dem Verkehrsunfallrecht erledigt der Spezialist für Verkehrsunfälle Herr Alexander Ley. Die Angelegenheiten aus dem Arzthaftungsrecht erledigt Herr Lattorf selbst als Fachanwalt für Medizinrecht.</p>
<pre>Fachanwalt für Medizinrecht 
Christian Lattorf

Venloer Straße 308A
50823 Köln 

Tel.: (0221) 888 999 75 
Fax: (0221) 888 999 76

<a href="mailto:Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>
<a href="http://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de">www.Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>

</pre>
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			</item>
		<item>
		<title>Die häufigsten Fragen zum Thema Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-wann-wieviel-wie-durchsetzen-faq/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mirror]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Sep 2021 19:43:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die h&#228;ufigsten Fragen zum Thema Schmerzensgeld &#160; Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld? Ein Schmerzensgeldanspruch liegt dann vor, wenn ein anderer Sie k&#246;rperlich oder psychisch verletzt hat. Es darf keine Entschuldigungsgr&#252;nde (z. B. &#196;rzte, die fehlerfrei operieren) oder ein Rechtfertigungsgrund (z. B. jemand schl&#228;gt in Notwehr zur&#252;ck) vorhanden sein. Au&#223;erdem kann es sein, dass ... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die häufigsten Fragen zum Thema Schmerzensgeld</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?</p>
<p>Ein Schmerzensgeldanspruch liegt dann vor, wenn ein anderer Sie körperlich oder psychisch verletzt hat. Es darf keine Entschuldigungsgründe (z. B. Ärzte, die fehlerfrei operieren) oder ein Rechtfertigungsgrund (z. B. jemand schlägt in Notwehr zurück) vorhanden sein. Außerdem kann es sein, dass man selbst (Mit-)Schuld an der Verletzung hat (z. B. aus Unachtsamkeit im Verkehr) und der Anspruch sich dann verringert oder ganz wegfällt.</p>
<p>Habe ich nach einem Verkehrsunfall einen Schmerzensgeldanspruch?</p>
<p>Einen Schmerzensgeldanspruch haben Sie nur dann, wenn ein anderer den Unfall schuldhaft verursacht hat und Sie dabei verletzt wurden. Wenn man selbst Schuld am Unfall war, gibt es keinen Anspruch. Wenn man eine Teilschuld hatte, wird der Anspruch gekürzt. Ein Verschulden geht üblicherweise aus dem Polizeiprotokoll bzw. der polizeilichen Ermittlungsakte hervor. Als verletzter Beifahrer steht Ihnen immer ein Schmerzensgeldanspruch zu.</p>
<p>Ich wurde von einem Hund gebissen – Habe ich einen Schmerzensgeldanspruch?</p>
<p>Ja, aber nur dann, wenn es nicht der eigene Hund war. Außerdem sollte man keine Mitschuld am Hundebiss haben, beispielsweise, wenn man den Hund provoziert oder eindeutige Drohgebärden missachtet hat. Dann würde der Schmerzensgeldanspruch gekürzt werden. Das ist fast immer dann der Fall, wenn man in eine aktive Hundebeißerei eingreift, um seinen Hund zu schützen. Wird man dann vom gegnerischen Hund gebissen, hat man eine Mitschuld von 20 %-50 %, sodass auch das Schmerzensgeld um diesen Anteil gekürzt wird.</p>
<p>Ich wurde nicht gebissen, sondern nur vom Hund umgeworfen und habe mich dabei verletzt – Was ist dann mit Schmerzensgeld?</p>
<p>Es ist unerheblich wie man durch einen Hundr verletzt wird. In der Regel kann man sich weder auf Beißen noch Anspringen vorher einstellen und hat dann auch kein Mitverschulden. Ähnliches gilt bei Pferden, die einen abwerfen, treten oder umrennen können. Hier kommt selbst eine geringe Mitschuld nicht zum Tragen, sodass man das Schmerzensgeld ungekürzt bekommen sollte.</p>
<p>Wie bemisst sich die Höhe des Schmerzensgeldes?</p>
<p>Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nach den konkreten Auswirkungen.  Man berücksichtigt Art, Intensität und Dauer der Gesundheitsschäden. Je größer die Schmerzen und Beeinträchtigungen sind und je länger sie andauern, desto höher ist das Schmerzensgeld. Bei Mehrfachverletzungen, die bei Verkehrsunfällen häufig vorkommen, ist die Bemessung nicht leicht. Es gibt Urteilssammlungen, die als Schmerzensgeldtabellen bezeichnet werden. Hier gilt es mehrere ähnliche Fälle zu finden, um die ungefähre Höhe feststellen zu können. Je ähnlicher ein Fall ist, desto besser bestimmt man das Schmerzensgeld. Oft muss man Besonderheiten berücksichtigen, so dass man das Schmerzensgeld nach oben oder unten anpassen muss. Leider kann man bei schweren Unfällen mit Mehrfachverletzungen meistens keine passende Gerichtsentscheidung finden, sodass man dann doch einen Anwalt fragen sollte.</p>
<p>Wie funktioniert die Geltendmachung von Schmerzensgeld?</p>
<p>Wenn man die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt hat, meldet man seinen Anspruch bei dem Verursacher an. Das ist der Hundehalter, der Unfallverursacher oder der Arzt, wo der Arztfehler passiert ist. Diese sollten ihre Haftpflichtversicherung informieren, die den Schaden regulieren sollte. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen gibt es ein Register, in dem man anhand des Nummernschildes die richtige Haftpflichtversicherung herausbekommt. Der Gegenseite schildert man den Sachverhalt und verlangt das angemessene Schmerzensgeld und den sonstigen Schadensersatz. Die Versicherung zahlt entweder oder eben nicht.</p>
<p>Worauf muss ich achten, wenn ich das Schmerzensgeld selbst bei der Versicherung geltend mache?</p>
<p>Das ist nur ratsam, wenn es um eine einfache Verletzung geht. Besser sollte man einen Anwalt einschalten. Es ist ratsam, die Verletzungen zu dramatisieren und bei der Höhe des Schmerzensgeldes im oberen Bereich anzusetzen. Wer zu wenig verlangt, bekommt auch zu wenig. Man sollte auch auf die psychischen Folgen hinweisen sowie auf die bleibenden Dauerschäden und zukünftig noch nicht absehbaren Folgen. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, das Schmerzensgeld gering zu halten und entsprechende Urteile zitieren. Wenn ein Abfindungsvergleich angeboten wird, sollte man auf jeden Fall ein Gegenangebot machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist am Ende Verhandlungssache und bedarf bei komplexen Fällen einen erfahrenen Verhandler.</p>
<p>Die Versicherung bietet mir einen Vergleich an. Was würde es bedeuten, wenn ich diesen annehme?</p>
<p>Jeder Vergleich kann einen anderen Inhalt haben. Deswegen kommt es darauf an, welche Schäden der Vergleich abdecken soll. In der Regel versuchen die Versicherungen alle vergangenen und zukünftigen Schäden damit auszugleichen, sodass mit der Einmalzahlung alle Forderungen für immer abgedeckt sein sollen. Dann wäre die Sache endgültig erledigt. Das ist besonders problematisch, wenn die Verletzung noch gar nicht ausgeheilt ist. Denn dann ist eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes möglich, ggf. mit Operationen oder anderen Behandlungen, die zu noch schlimmeren Beeinträchtigungen führen. Daher sollte man nicht zu früh einen Vergleich abschließen, insbesondere wenn noch weitere Gesundheitsprobleme folgen können. Dann sollte es ausreichend sein, auf Vorschüsse zu drängen. Vor Abschluss eines endgültigen Vergleichs ist es ratsam diesen einem Anwalt zu zeigen, damit keine Ansprüche vergessen werden .</p>
<p>Die Versicherung bietet mir eine Vergleichssumme für das Schmerzensgeld an. Soll ich den Vergleich annehmen?</p>
<p>Das kommt darauf an, ob das Schmerzensgeld angemessen ist und ob eine zukünftige gesundheitliche Verschlimmerung eintreten kann. Gerade bei schweren Verletzungen versuchen die Versicherungen schnell die Sache abzufinden. Hier können sich üblicherweise noch weit in der Zukunft negative gesundheitliche Folgen einstellen – ein sogenannter Verschlimmerungsschaden. Wenn also der Heilungsverlauf noch nicht abgeschlossen ist, solltest man sehr vorsichtig mit einem abschließenden Abfindungsvergleich sein.</p>
<p>Mein Anwalt verlangt zu wenig Schmerzensgeld – Was soll ich tun?</p>
<p>Erst müsste man einmal feststellen, ob er wirklich zu wenig verlangt. Möglicherweise wurden bei einem Polytrauma die einzelnen Verletzungen in einer Schmerzensgeldtabelle ermittelt und addiert. Dies wäre nicht sachgerecht. Hier wäre eine Zweitmeinung durch einen anderen Rechtsanwalt notwendig. Stellt sich dann heraus, dass der Anwalt tatsächlich zu wenig verlangt, sollte man erst mit ihm reden . Erst wann das nicht fruchtet, sollte man das Mandat auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen. Dabei entstehen meist doppelte Rechtsanwaltskosten. Aber wenn es wenigstens um 10.000,00 Euro mehr an Schmerzensgeld ginge, läge der Gewinn weit über den Kosten einer doppelten Beauftragung, sodass sich der Wechsel dann schon lohnen kann. Das sollte man sich ausrechnen lassen.</p>
<p>Ich bin durch einen Unfall schwerbehindert. Das Schmerzensgeld ist viel zu gering, um mein Leben zu finanzieren. Wieso bekommt man in Deutschland nur so wenig Schmerzensgeld?</p>
<p>In den USA zum Beispiel werden alle Schäden – auch der zukünftige Entgeltschaden durch das Schmerzensgeld abgedeckt. Es wird quasi die entfallende Wirtschaftsleistung des Verletzten zum Schmerzensgeld hinzugezählt. Bei uns ist das eigentlich nicht so viel anders. Denn in Deutschland haben Schwerverletzte neben dem Schmerzensgeld üblicherweise noch weitere Ansprüche, die auch weit über das Schmerzensgeld hinausgehen können. Hier könnte möglicherweise versäumt worden sein, weitere Ansprüche geltend zu machen. Wichtige Ansprüche sind der Entgeltschaden und der Haushaltsführungsschaden. Das Schmerzensgeld soll ja auch nur ein Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen sein und dient nicht der Finanzierung des Lebens. Dafür wäre dann der Entgeltschaden und der Haushaltsführungsschaden heranzuziehen.</p>
<p>Welche Ansprüche habe ich außer dem Schmerzensgeldanspruch?</p>
<p>Bei Angestellten und Arbeitnehmern, kommt der Entgeltschaden hinzu, wenn die Zeit der Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen dauerte. Bei Schwerverletzten entstehen meist Ansprüche aus vermehrten Bedürfnissen, welche in Form von Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden, behindertengerechte Umbaukosten, Kosten einer Begleitung, Fahrtkosten, Zuzahlungen und weiteres anfallen. Bei einer rund um die Uhr zu betreuenden pflegebedürftigen Person können hohe Ansprüche, oft über eine Million Euro zusammenkommen. Bei Selbstständigen heißt der Entgeltschaden „der entgangene Gewinn“, der oft nur mit hohen Aufwand nachzuweisen ist.</p>
<p>Kann ich eine Schmerzensgeldrente verlangen?</p>
<p>Eine Schmerzensgeldrente wird von den Gerichten eher selten zugesprochen. Voraussetzung wäre ein erheblicher Dauerschaden, unter dem man bis zum Lebensende leidet. Allerdings sind die monatlichen Beträge nicht so hoch und liegen zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro, je nachdem wie schwerwiegend der Dauerschaden ist. Beträge darüber hinaus sind selten. Außergerichtlich wird eine Schmerzensgeldrente von den Versicherungen freiwillig nicht bezahlt. Diese streben immer eine Abfindungssumme an. Nicht zu verwechseln ist die Schmerzensgeldrente mit dem Ersatz von Entgeltschaden oder dem Haushaltsführungsschaden. Diese werden üblicherweise auch monatlich in Form einer Rentenzahlung geltend gemacht.</p>
<p>Muss ich das Schmerzensgeld versteuern oder Angst haben, dass es auf meine Leistungen nach dem SGB angerechnet wird?</p>
<p>Nein. Schmerzensgeld dient ausschließlich dem Ausgleich der Verletzungen, so dass es nicht versteuert wird. Auch wird das Schmerzensgeld nicht bei Sozialhilfeansprüchen angerechnet.</p>
<p>Was passiert, wenn die Versicherung das Schmerzensgeld nicht bezahlen will?</p>
<p>Dann muss man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass eine Klage erstellt werden muss, die man beim zuständigen Gericht einzureichen hat. Der vollständige Sachverhalt muss aufgearbeitet und Urteile zur Höhe des Schmerzensgelds zitiert werden. Ferner müssen die übrigen Ansprüche geltend gemacht werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre ein Anwalt hilfreich.</p>
<p>Wie lange würde so ein Gerichtsverfahren dauern?</p>
<p>Das ist sehr unterschiedlich. Üblich sind ein bis zwei Jahre. Unter Umständen auch länger oder kürzer. Muss ein Gutachten erstellt werden, dauern die Verfahren in der Regel über einem Jahr. Sind viele Tatsachen streitig, führt die Klärung derselben zur Verlängerung des Verfahrens. Ist der Sachverhalt unstreitig und nur noch die Höhe strittig, sind die Verfahren eher kürzer.</p>
<p>Wie finde ich einen guten Rechtsanwalt in Schmerzensgeldsachen?</p>
<p>Über das Internet erhält man einen guten Überblick. Er sollte Spezialist sein auf diesem Gebiet, am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht und/oder Fachanwalt für Medizinrecht. Der Fachanwalt bedeutet , dass er schon Erfahrung auf dem Gebiet hat. Bei Großkanzleien sollte man vorsichtig sein, dass man nicht durchgereicht wird an den unerfahrenen Neuling. Um einen Interessenskonflikt auszuschließen, sollte der Rechtsanwalt nur Patienten und Opfer vertreten und keine Ärzte und Versicherungen. Wenn noch weitere Rechtsgebiete angeboten werden, die mit Personenschäden überhaupt nichts zu tun haben, dann eher weitersuchen. Je höher die Spezialisierung desto besser.</p>
<p>Da Sie diesen Text auf meiner Webseite lesen, haben Sie bereits den richtigen Anwalt gefunden. Wir sind gerne für Sie da.</p>The post <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/schmerzensgeld-wann-wieviel-wie-durchsetzen-faq/">Die häufigsten Fragen zum Thema Schmerzensgeld</a> first appeared on <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de">Kanzlei Lattorf</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Unfallregulierung ohne Anwalt &#8211; mit Checkliste</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Mirror]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2021 09:18:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Unfallgesch&#228;digte regulieren den erlittenen Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung selbst, ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser Artikel soll eine Hilfestellung geben, was der Betroffene beachten muss, um zu seinem Recht zu kommen und in welchen F&#228;llen besser ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Eine Checkliste hilft, keine Anspr&#252;che zu vergessen, denn das Schmerzensgeld ist nicht der ... </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a id="unfallregulieren"></a>Viele Unfallgeschädigte regulieren den erlittenen Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung selbst, ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser Artikel soll eine Hilfestellung geben, was der Betroffene beachten muss, um zu seinem Recht zu kommen und in welchen Fällen besser ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Eine <strong>Checkliste</strong> hilft, keine Ansprüche zu vergessen, denn das Schmerzensgeld ist nicht der einzige Anspruch.</p>
<p>Grundsätzlich können Geschädigte nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadensersatz ohne Rechtsanwalt außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung selbst einfordern. Hierbei sollten jedoch gewisse rechtliche Grundkenntnisse vorhanden sein, damit berechtigte Ansprüche versehentlich nicht verlangt werden. Dieser Artikel versteht sich als Informationsquelle solche Grundkenntnisse zu erhalten und <strong>bietet Hilfestellung</strong> für die Erledigung der <strong>Unfallregulierung</strong> eines einfach gelagerten Autounfalls. Für kompliziert gelagerte Unfälle erhebt dieser Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern verweist auf weiterführende Fundstellen oder auf meinen Artikel &#8222;<a href=" https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld2/">Der schwere Unfall, Durchsetzung der Versicherungsleistungen</a>&#8222;.</p>
<p>Auch Versicherungen dürfen im Bereich des Versicherungsrechtes Rechtsberatung durchführen. Dies wird von den Versicherungen gerne übernommen und zwar nicht nur für den Unfallverursacher, den die Versicherung vertritt, sondern häufig auch für das geschädigte Unfallopfer. Die Haftpflichtversicherungen zahlen schnell einen Vorschuss auf die erlittenen Schäden, so dass der Geschädigte davon ausgehen könnte, dass ein Rechtsanwalt zur Durchsetzung der Ansprüche gar nicht notwendig sei.</p>
<p>Tatsächlich bezahlen die Versicherungen die meisten materiellen Schäden bei Vorlage von Nachweisen ohne Probleme. Der Vorteil für den Geschädigten wie auch für die Versicherung scheint auf der Hand zu liegen. Keine Seite muss Kosten für einen Rechtsanwalt aufwenden. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich lediglich um einen Vorteil für die Versicherung. Denn die Haftpflichtversicherung muss auch die üblichen <strong>Kosten des Rechtsanwalts</strong> übernehmen. Insofern hat tatsächlich nur die Versicherung den Vorteil auf ihrer Seite, wenn kein Anwalt eingeschaltet wird.</p>
<p>In Fällen, in denen es nur um einen <strong>Sachschaden</strong> geht, ist dies meist unproblematisch, denn der Sachschaden des Fahrzeugs wird in der Regel durch ein Sachverständigengutachten objektiv ermittelt. Darin enthalten sind fast immer die Kosten für einen Mietwagen. Kleidung oder sonstige Gegenstände sind meistens nicht betroffen, so dass es insgesamt keine Veranlassung gibt, über die Höhe der zu ersetzenden Schäden zu streiten.</p>
<p>Der Nachteil ist, dass ohne rechtsanwaltliche Beratung gewisse Ansprüche leicht verloren gehen können. Jedes Unfallopfer hat Anspruch auf eine <strong>Aufwandspauschale</strong> in Höhe von 30,00 Euro. Wer diese nicht verlangt, erhält sie meist auch nicht. Bei neuen Fahrzeugen ist der <strong>merkantile Minderwert</strong> zu berücksichtigen. Das ist der Wert, den der Wagen verliert, weil er nur noch als Unfallwagen weiter zu verkaufen wäre. Hier werden meist nur die Reparaturkosten freiwillig erstattet, nicht aber der durch den Unfall eingetretene und nach Reparatur entstandene Wertverlust. In manchen Fällen wird der Schaden am Kfz falsch begutachtet, so dass ein zu geringer Wert ersetzt wird.</p>
<p>Problematisch sind besonders die Fälle, bei denen die Schadenshöhe schwer zu ermitteln ist. Dies ist beim <strong>Schmerzensgeld</strong>, bei <strong>Entgeltausfällen</strong> und bei höheren Sachschäden oft der Fall. Hier versuchen die Versicherungen auf den schnellen Abschluss eines Abfindungsvergleichs zu drängen. Daher ist bei einem Personenschaden immer dazu zu raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies gilt ebenfalls bei einer höheren Schadenssumme ab 10.000,00 Euro.</p>
<p>Falls Sie als Unfallopfer eine <strong>Mitschuld</strong> zugesprochen bekommen oder dies Ihnen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgeworfen wird, sollten Sie <strong>sofort einen Anwalt einschalten</strong>. Oftmals wird die eigene Schuld zu hoch eingeschätzt. Ferner könnte gegen Sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung anhängig gemacht werden, falls noch andere Personen verletzt wurden. Wichtig sind dann die Informationen aus der polizeilichen Ermittlungsakte, die Sie nur über einen Rechtsanwalt erhalten.</p>
<p>Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Sie immer einen <strong>Strafantrag</strong> gegen den Unfallverursacher stellen. Es sei denn, der Unfallverursacher hat ein rechtlich wirksames Anerkenntnis zu seiner Schuld abgegeben oder die Sache ist derart eindeutig, dass keine Zweifel an dessen voller Schuld bestehen. Ohne Strafantrag und hierdurch bedingte Ermittlungen der Polizei könnte dem Unfallopfer im Schadensersatzprozess überraschend der Vorwurf treffen, Mitschuld am Verkehrsunfall gewesen zu sein, wodurch es dann zum teilweisen Verlust des Verfahrens kommen könnte mit einer entsprechenden Kostentragungspflicht.</p>
<p><b>Falls Sie den Schaden selbst regulieren, brauchen Sie eine Checkliste aller möglichen Schadenspositionen. Die meisten der folgenden Positionen sind selbstverständlich, andere dagegen nur im Einzelfall zu berücksichtigen.</b></p>
<h2>Schäden des Geschädigten selbst:</h2>
<p>1.     Fahrzeugschaden (Reparaturkosten oder Wertminderung)<br />
2.     Sonstige direkte Sachschäden (Kleidung, Brillen, Kofferrauminhalt)<br />
3.     Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung<br />
4.     merkantiler Minderwert (nur bei Neuwagen)<br />
5.     Taxifahrten<br />
6.     Sachverständigenkosten<br />
7.     Abschleppkosten<br />
8.     Standgeld<br />
9.     Ab- und Anmeldekosten<br />
10.  Kosten für ein neues Kennzeichen<br />
11.  Verlust einer Tankfüllung<br />
12.  Entsorgungskosten<br />
13.  Kreditkosten<br />
14.  Regulierungskosten/ Kostenpauschale (30,00 Euro)<br />
15.  Rückstufungsschaden<br />
16.  Wiederbeschaffungsschaden<br />
17.  Kosten der Rechtsverfolgung<br />
18.  Vermögensschäden/Kosten nach Personenschäden<br />
a. Heilungskosten<br />
b. Kosten für vermehrte Bedürfnisse<br />
c. Verdienstausfall/ entgangener Gewinn<br />
d. Haushaltsführungsschaden<br />
e. Kinderbetreuungskosten o.ä.<br />
f. Schmerzensgeld</p>
<h2>Schäden von mittelbar Geschädigten</h2>
<p>1. Schmerzensgeld<br />
2. Beerdigungskosten<br />
3. Entgangener Unterhalt<br />
4. Entgangene Dienstleistungen<br />
5. Arbeitgeberleistungen<br />
6. Hinterbliebenengeld</p>
<p>Zu den meisten Positionen bestehen rechtliche Besonderheiten, die Sie berücksichtigen sollten. Zum Beispiel hat der Geschädigte zwar einen Anspruch auf das Anmieten eines gleichwertigen Pkws. Jedoch ist der Geschädigte voll darlegungs- und beweisbelastet und ihm obliegt eine <strong>Schadensminderungspflicht</strong>. Daher ist zu empfehlen, ein klassentieferes Fahrzeug anzumieten und darauf zu achten, ein Vergleichsangebot einer anderen Mietfirma einzuholen.</p>
<p>Kostet die Reparatur weniger als 500,00 Euro werden die Kosten eines <strong>Schadengutachtens</strong> nicht erstattet. Erst ab Reparaturkosten in Höhe von 700,00 Euro erhalten Sie auch die Gutachterkosten ersetzt (gem. BGH-Urteil). Bei Abschleppkosten ist darauf zu achten, dass diese nur bis zur nächsten Werkstatt und nicht bis zum eigenen Wohnort erstattet werden. Hat die Versicherung bereits ein Sachverständigengutachten eingeholt und haben Sie dem Vorgehen nicht zugestimmt, können Sie ein weiteres Gutachten einholen.</p>
<p>Besonders schwierig zu ermitteln ist die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes, der <strong>Haushaltsführungsschaden</strong> und der <strong>entgangene Gewinn bei Selbstständigen</strong>. Diese fallen in der Regel immer dann an, wenn Sie auch einen Gesundheitsschaden erlitten haben. In diesem Fall werden Sie nicht umhin kommen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Das sollte so früh wie möglich geschehen. Dadurch sparen Sie sich den Aufwand für die Korrespondenz und der Rechtsanwalt hält den Überblick über geforderte Positionen.</p>
<p>Hinsichtlich des Haushaltsführungsschaden ist zu beachten, dass der fiktive Stundenlohn mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen sollte. Derzeit beträgt er 12,00 Euro (Stand 2023). Allerdings kann man auch mit guten Gründen den Tariflohn für das Reinigungsgewerbe beziehen. Seit 2020 ist der fiktive Stundenlohn des Haushaltsführungsschadens mit 11,00 Euro vom OLG Köln anerkannt worden. Vorher betrug er 10,00 Euro pro Stunde beim OLG Köln. Laut BGH kann auch auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes abgestellt werden. Näheres zum Haushaltsführungsschaden erfahren Sie unter: <a href=" https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/rechtsanwalt-arztfehler-koeln-service-kontakt/haushaltsfuehrungsschaden/">www.rechtsanwalt-lattorf.de/Haushaltsfuehrungsschaden.html </a></p>
<p>Vor Gericht können Sie ohne Rechtsanwalt bis zu einer Klagesumme in Höhe von 5.000,00 Euro vor den Amtsgerichten die Klage erheben. Dies ist ohne Rechtskenntnisse zwar nicht zu empfehlen. Wer sich dies zutraut, muss dabei den gesamten Sachverhalt vortragen und ihn unter Beweis stellen. Das bedeutet, dass der Unfall und dessen Folgen detailliert geschildert werden muss und darlegt werden muss, warum die Schadenspositionen auf den Unfall zurückzuführen sind. Hierfür müssen Beweisanträge gestellt und alle Belege, Quittungen, Gutachten und sonstige relevanten Dokumente beigefügt werden. Sind Zeugen vorhanden, sind diese namentlich und mit Adresse zu benennen. Sogar manche Fachanwälte für Verkehrsrecht versäumen es, Patientenunterlagen vorzulegen, auf die sich dann ein gerichtliches Gutachten stützen kann.</p>
<p>Abschließend möchte ich auf meine Kanzlei verweisen, die in Arzthaftungsfällen und in Verkehrsunfällen ausschließlich die Seite der Opfer und Patienten vertritt.</p>
<p>Da wir hochspezialisiert auf das Personenschadensrecht sind, besteht eine Arbeitsteilung. Herr Rechtsanwalt Ley ist Spezialist für das Verkehrsrecht und betreut alle Mandate im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und erledige alle Arzthaftungsangelegenheiten.</p>
<p>Allgemeine Informationen zum Personenschadensrecht können Sie auf meiner Internetseite <a href=" https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/">www.Rechtsanwalt-Lattorf.de</a> erfahren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<pre>Fachanwalt für Medizinrecht 
Christian Lattorf

Venloer Straße 308A
50823 Köln 

Tel.: (0221) 888 999 75 
Fax: (0221) 888 999 76

<a href="mailto:Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>
<a href="http://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de">www.Rechtsanwalt-Lattorf.de</a>

</pre>
&nbsp;
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			</item>
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		<title>Das Hinterbliebenengeld bei Tötung eines nahen Angehörigen und das Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/2049-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Point]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 15:54:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer einen nahen Verwandten durch einen Verkehrsunfall oder einen Arztfehler verliert, &#160;leidet oft erheblich darunter. Der Artikel befasst sich mit den Anspr&#252;chen, die sich daraus ergeben, wenn der Tod schuldhaft durch einen Dritten hervorgerufen wurde. Dabei kann es sein, dass eine Person Anspruch auf drei unterschiedliche Schmerzensgeldbetr&#228;ge haben kann. &#160; Das Hinterbliebenengeld nach Verkehrsunfall u.a. ... </p>
<p class="read-more-container"><a title="Das Hinterbliebenengeld bei T&#246;tung eines nahen Angeh&#246;rigen und das Schmerzensgeld" class="read-more button" href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/2049-2/#more-2049" aria-label="Mehr Informationen &#252;ber Das Hinterbliebenengeld bei T&#246;tung eines nahen Angeh&#246;rigen und das Schmerzensgeld">Weiterlesen ...</a></p>
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<p class="w-post-elm post_title us_custom_e2aee182 entry-title color_link_inherit">Wer einen nahen Verwandten durch einen Verkehrsunfall oder einen Arztfehler verliert,  leidet oft erheblich darunter. Der Artikel befasst sich mit den Ansprüchen, die sich daraus ergeben, wenn der Tod schuldhaft durch einen Dritten hervorgerufen wurde. Dabei kann es sein, dass eine Person Anspruch auf drei unterschiedliche Schmerzensgeldbeträge haben kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</section>
<section class="l-section height_medium">
<div class="l-section-h i-cf">
<ol>
<li><strong>Das Hinterbliebenengeld nach Verkehrsunfall u.a.</strong></li>
</ol>
<p>Seit dem 01.07.2017 hat der Gesetzgeber in § 844 BGB festgelegt, dass nach einem Verkehrsunfall oder Behandlungsfehler die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld haben.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass ein besonderes Näheverhältnis zum Verstorbenen vorlag. Dies gilt für nahe Verwandte aber auch für Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Verlobte, Stief- und Pflegekinder sowie Geschwister des Getöteten. Dabei muss der Verlust die Person emotional noch nicht einmal besonders treffen. Notwendig ist also nicht, dass ein besonderes Leiden oder gar psychische Beeinträchtigungen hierdurch entstanden sind. Mithin handelt es sich nicht um Schmerzensgeld im engeren Sinne.  Allerdings muss der Tod durch einen Dritten <strong>schuldhaft</strong> hervorgerufen worden sein. Das heißt, dass mindestens leichte Fahrlässigkeit bei dem Handelnden vorgelegen haben muss.</p>
</div>
<p>Zur <em>Höhe des Hinterbliebenengeldes</em> gibt es gegenwärtig kaum Rechtsprechung. Die juristische Literatur geht davon aus, dass die konkrete Höhe im Wesentlichen vom Näheverhältnis abhängig ist. Dort hat man angenommen, dass der Anspruch zwischen 10.000 € und 20.000 € pro nahestehendem Angehörigen liegen wird.</p>
<p>Nunmehr sind mehrere Urteile bekannt geworden:</p>
<p>Das LG München hat am 17.5.2019 für den Sohn eines tödlich verunglückten Unfallopfers einen Wert von 5.000,- Euro für angemessen erachtet (12 O 4540/18).</p>
<p>Das OLG Koblenz hat in seinem Beschluss vom 31.08.2020 &#8211; 12 U 870/20 ein Hinterbliebenengeld einem Vater für den Tod des erwachsenen Sohns nach Verkehrsunfall 10.000,00 Euro angenommen. Dabei hat es ausgeführt, dass das Angehörigenschmerzensgeld niedriger sein müsse als das Schmerzensgeld durch einen Schockschaden.</p>
<p>Das Landgericht Tübingen (Urteil vom 17.05.2019, Gz. 3 O 108/18) hat entschieden: Witwe 12.000,00 Euro; Kinder je 7.500,00 Euro, Bruder 5.000,00 Euro.</p>
<p>Allerdings sind das lediglich erste Entscheidungen, die noch nicht obergerichtliche überprüft worden sind. Hier ist zu erwarten, dass weitere Entscheidungen ergehen werden, die auch über diese Beträge bis zu 25.000,00 Euro hinausgehen aber auch darunter bis zu 2.500,00 Euro liegen können. Wesentlich dabei ist immer wie der eigene Anwalt jeweils argumentiert. Es wird dabei darauf ankommen, wie nah das Näheverhältnis war. Der Tod eines frisch verheirateten Ehepartners wird anders zu beurteilen sein, als der Unfalltod der Schwester, mit der man 30 Jahre keinen Kontakt mehr hatte.</p>
<p><strong>2. Eigenes Schmerzensgeld  wegen Schockschadens</strong></p>
<p>Besonders zu beachten ist, dass neben dem Hinterbliebenengeld auch ein eigenes Schmerzensgeld wegen eines sogenannten Schockschadens in Betracht kommt. Der Schockschaden kann dann geltend gemacht werden, wenn der Betroffene den Tod des nahen Angehörigen unmittelbar an der Unfallstelle miterlebt hat oder später durch die Nachricht über den Tod des Unfallopfers einen Schock erleidet.</p>
<div class="l-section-h i-cf">
<p>Die durch den Unfalltod der Tochter schwer psychisch erkrankte Mutter hat im Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.07.2012 (1 U 32/12) in der zweiten Instanz 15.000,00 Euro an Schmerzensgeld (= Schockschaden) erhalten. Die erste Instanz ist noch von 35.000,00 Euro ausgegangen.</p>
<p>Im Urteil des OLG Frankfurt vom 11.03.2004 (Gz. 26 U 28/98) ging es um eine US-Bürgerin, die aus einem fahrenden Zug ausgestiegen ist und dabei ums Leben kam. Dem Ehemann wurden 15.000,00 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen. Hier wurde ein hälftiges Mitverschulden angenommen, so dass das Schmerzensgeld eigentlich bei 30.000,00 Euro gelegen hätte.</p>
<p>Im Urteil des OLG Nürnberg vom 01.08.1995 (Gz. 3 U 468/95) wurden den Klägern ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 DM (Ehegatte) und von 20.000,00 DM (Kind) zugesprochen. Heute würden Schmerzensgeldbeträge von 25.000,00 Euro und 18.000,00 Euro ausgeurteilt werden.</p>
<p>Das OLG Köln hat in seinem Urteil v. 12.09.2005, Gz. 16 U 25/05 für einen solchen Schockschaden 20.000,00 Euro als angemessen angesehen (bestätigt durch den Bundesgerichtshof, BGH, Urteil vom 18.07.2006, Az. X ZR 142/05).</p>
<p>Das LG Düsseldorf hat diesbezüglich auch schon 25.000,00 Euro ausgeurteilt. (Urteil vom 26. Juli 2018 – 3 O 250/15).</p>
<p>Im Ergebnis ist hier festzustellen, dass das Schmerzensgeld wegen Schockschaden fast schon regelhaft bei maximal 25.000,00 Euro liegt, auch wenn Ausreißer nach oben durchaus immer möglich sind (siehe oben). Aufgrund eines zu berücksichtigen Inflationsausgleichs (auch Indexanpassung genannt) wird es in Zukunft auch Beträge darüber hinaus geben.</p>
<p><strong>3. Vererbtes Schmerzensgeld</strong></p>
<p>Der Verstorbene kann in vielen Fällen auch einen eigenen Schmerzensgeldanspruch gehabt haben. Denn bis zu seinem Tod wird er erhebliche Schmerzen, Todesängste und eben gravierende Verletzungen erlitten haben. Selbst wenn er sofort verstorben ist, können Schmerzensgeldbeträge in Betracht kommen. Je geringer die Überlebenszeit ist, desto restriktiver sind die Gericht und erkennen eher kein oder nur ein geringes Schmerzensgeld an. Das OLG Hamm hat für eine Schädelverletzung mit Bewusstlosigkeit und Tod nach 30 Minuten ein Schmerzensgeld von 2.500,00 Euro bemessen (v. 22.02.2001, NVZ 2002, 234). Das OLG Düsseldorf hat aufgrund der Todesangst für eine 10 Sekunden dauernde Absturzphase eines Flugzeugs ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro als angemessen bezeichnet (OLG Düsseldorf v. 12.10.11, Gz. 18 U 216/10).</p>
<p>Wesentlich ist, dass das Schmerzensgeld ein vererbbarer Anspruch darstellt, so dass der nahe Angehörige beim Miterleben des Todes das Hinterbliebenengeld, ein eigenes Schmerzensgeld sowie das vererbte Schmerzensgeld geltend machen könnte.</p>
<p><strong>4. Sonstige Ansprüche nach Tod eines nahen Angehörigen</strong></p>
<p>Nicht zu vergessen sind die Beerdigungskosten, die der Schädiger zu erstatten hat (§ 844 Abs. 1) sowie Unterhaltsansprüche (§ 844 Abs. 2 BGB). Dabei kommen letztere in Betracht bei Minderjährigen, die ein Elternteil  oder bei Ehegatten, die den Hauptverdiener verloren haben. Nicht zu vergessen ist, dass auch Erwachsene gegenüber ihren hilfsbedürftigen Eltern unterhaltspflichtig sind. Wenn also die unterhaltspflichtige Tochter bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt und ein Elternteil finanziell unterstützt oder gesetzlich unterstützen müsste (§ 1601 BGB), so bestünde hier ebenfalls ein Ersatzanspruch gegenüber dem Unfallverursacher.</p>
<p>Nach meinen Erfahrungen aus der Praxis sind die Angehörigen der Opfer oft froh, wenn überhaupt ein Schmerzensgeld gezahlt wird. Dabei sollte man aber Art und Höhe der Ansprüche nicht unterschätzen und einen versierten Anwalt einschalten. Hierzu empfehle ich meine Kanzlei.</p>
<p>24.11.2023</p>
<p>Rechtsanwalt Christian Lattorf</p>
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		<title>Verkehrsunfall &#8211; Schmerzensgeld ohne Anwalt</title>
		<link>https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-in-koeln/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 22 Apr 2020 11:17:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personenschadensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfallrecht]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob es ratsam ist, ohne Anwalt einen Personenschaden und Schmerzensgeld geltend zu machen.</p>
<p>Eigentlich benötigt man alleine für die <strong>Ermittlung des richtigen Schmerzensgeldes</strong> nach einem Verkehrsunfall immer einen Rechtsanwalt. Aber bei geringen Verletzungen wie <strong>Prellungen, Abschürfungen, oberflächliche Bisswunden</strong> oder blaue Flecken wird das Schmerzensgeld nur wenige hundert Euro betragen und bei multiplen Prellungen allenfalls 1.500,00 Euro betragen. Bei einer einzigen Prellung oder Abschürfung wird es eher nicht mehr als 150,00 Euro sein.</p>
<p>Wenn Sie als hierdurch oder durch die Ermittlung des Schmerzensgeld in unserer Schmerzensgeldtabelle die Höhe annähernd herausgefunden haben, <strong>benötigen Sie keinen Rechtsanwalt mehr</strong>. Bei der Verhandlung mit der Versicherung sollten Sie die Verletzungen dramatisieren, da die Gegenseite diese verharmlosen wird. Dann kann man sich besser auf das angemessene Schmerzensgeld einigen. Entscheiden Sie sich hierfür, dann lesen Sie: <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/verkehrsunfall-schadensersatz-schmerzensgeld3/">Unfallregulierung ohne Rechtsanwalt</a>.</p>
<p><strong>Sie brauchen sicher einen Anwalt</strong>, wenn Sie <strong>Vorerkrankungen</strong> haben und auch dann, wenn Sie etwas älter sind und <strong>normale körperliche Degenerationen</strong> vorliegen. Denn dann wird die Versicherung behaupten, dass die wesentliche Beeinträchtigung durch die Vorerkrankung oder ohnehin durch das Alter entstanden und nicht unfallbedingt seien. Sie benötigen auf jeden Fall einen Rechtsanwalt, wenn es sich um einen <strong>erheblichen Personenschaden</strong> handelt. Wenn der Unfall also schwere Körperverletzungen wie Amputationen, Lähmungen oder Gehirnschäden verursacht hat. Auch wenn psychische Schäden im Vordergrund stehen und die körperlichen Verletzungen eher von leichter Natur waren, benötigen Sie einen Anwalt. Denn häufig nimmt schon der eigene Anwalt Sie nicht ernst oder fragt noch nicht einmal <strong>die psychische Seite des Unfalls</strong> ab, obwohl das PTBS, Schlafstörungen und Depressionen typische Unfallfolgen sind. Die Versicherung bietet dann nur einen geringfügigen Betrag an oder lässt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen.</p>
<p>In den meisten Verfahren mit Verkehrsunfällen kommen wir aber <strong>ohne ein gerichtliches Verfahren</strong> aus.  Schon an unserer Vorgehensweise erkennen die Versicherungen, dass wir auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts <strong>Experten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts</strong> sind. In einem einzigen Forderungsschreiben fordern wir vollständig alle möglichen Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz. Damit vermeiden wir die übliche Salamitaktik der Haftpflichtversicherungen, die immer wieder Teilbeträge auf den Schadensersatz zahlen und versuchen, das Verfahren hinauszuzögern, ohne aber den Schaden voll zu regulieren.</p>
<p>Aufgrund unserer <strong>verhandlungssicheren Strategie</strong> erzielen wir den höchstmöglichen <strong>Erfolg</strong> für unsere Mandanten.</p>
<p>Weil wir ausschließlich auf dem Gebiet des Personenschadensrecht, also dem Schmerzensgeld- und Schadensersatzrecht tätig sind, haben wir eine extrem <strong>hohe Spezialisierung</strong> erreicht. Durch unser Expertenwissen ist die bestmögliche Betreuung unserer Mandanten gewährleistet. Wir lehnen strikt Mandate ab, die nichts mit unserer Spezialisierung zu tun haben und haben hierdurch auf mehr Zeit für den Mandanten.</p>
<p>Nach einem Verkehrsunfall und einem Personenschaden rufen Sie uns an (0221 / 888999-75) oder schreiben Sie uns eine Email (<a href="mailto:info@rechtsanwalt-lattorf.de">Info@Rechtsanwalt-Lattorf</a>). Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf einen Besuch.</p>
<p>Für nähere Informationen klicken Sie sich durch unsere <a href="https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/">Webseite</a>!</p>
<p>Ihr Rechtsanwalts-Team</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>KANZLEI LATTORF</p>
<p>Christian Lattorf (Inhaber)<br />
Fachanwalt für Medizinrecht</p>
<p>Alexander Ley (Angestellter)<br />
Spezialist für das Verkehrsunfallrecht</p>
<p>Venloer Str. 308a<br />
50823 Köln</p>
<p>Tel.:       (0221) 888 999 75<br />
Fax:       (0221) 888 999 76</p>
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