Abfindung in Mio Höhe

Kanzlei Lattorf erzielt für schwerst geschädigte Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 1,2 Millionen Euro.

In einem Verkehrsunfall einer schwangeren Frau wurde das Embryo schwer geschädigt. 18 Jahre verhandelte die Mutter selbst über das Schmerzensgeld und Schadensersatzleistungen. Dann wurde die Kanzlei Lattorf eingeschaltet und erzielte einen außergewöhnlichen Erfolg.

Im Jahre 1998 erlitt die Mutter der Geschädigten einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Nach der Geburt stellten sich erhebliche körperliche und geistige Defizite des Kinders heraus, die nach gutachterlicher Feststellung auf den Verkehrsunfall beruhten. Das ungeborene Kind war vor dem Unfall gesund.

Da keine Rechtsschutzversicherung vorhanden war, verhandelte die Mutter selbstständig mit der Versicherung, welche auch schnell Vorschüsse zahlte und in den folgenden Jahren auch den behindertengerechten Umbau des Eigenheims bezahlte. Außerdem wurde ein Schmerzensgeld vereinbeint, das leider weit unter demjenigen lag, das angemessen gewesen wäre. Weitere Ansprüche machte sie dann jahrelang nicht geltend. Die Versicherung zahlte immer wieder irgenwelche Heilbehandlungskosten oder Kosten für die erhöhten Bedürfnisse des Kindes. Alleine aus diesem Grund wurde verhindert, dass alle weiteren Ansprüche verjährten.

Mit der Zeit und dem Heranwachsen des Kindes wurde der Mutter klar, dass sie erhebliche pflegerische und medizinische Unterstützung benötigte und zwar auch für die Zukunft. Ferner hatte sie keine Vorstellung davon, was geschehen würde, wenn sie nicht mehr da wäre und die behinderte Tochter auf sich selbst gestellt wäre. Zudem gingen die finanziellen Mittel zur Neige, so dass sie Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten und mit diversen Klagen gedroht wurde. Die Versicherung zahlte nur noch vereinzelt geringe Beträge.

Endlich wurde die Kanzlei Lattorf eingeschaltet. Die Mandantin hatte erhebliche Ansprüche nicht erkannt und daher nicht geltend gemacht. Das Kind hatte erhebliche Ansprüche aufgrund der notwendigen Pflege und Betreuung. Darüber hinaus wurde ein Entgeltausfall berücksichtigt, der spätestens ab dem 20. Lebensjahr angefallen wäre. Denn ohne den Unfall hätte die Tochter unter normalen Umständen Lohnleistungen bezogen, die die Versicherung ersetzten musste. Ferner wäre sie so selbstständig gewesen, dass sie ihren Haushalt eigenständig hätte führen können. Da dies die Mutter laufend erledigt, hatte sie auch einen Haushaltsführungsschaden in erheblicher Höhe.

Durch die Tätigkeit der Kanzlei Lattorf wurde die finanzielle Not der Mandantin beseitigt und im Wege eines Vergleichs die wesentlichen Ansprüche durchgesetzt. Darüber hinaus plant die Mutter mit Hilfe der 1,2 Mio Euro die Gründung einer Einrichtung in Form eine Wohngemeinschaft, in der Behinderte und Gesunde zusammenwohnen. Hierdurch wird die persönliche Situation der Geschädigten dauerhaft gesichert werden.

Schließlich ist festzustellen, dass die gegnerische Versicherung die gesetzlichen Kosten der Kanzlei Lattorf ausgeglichen hat.

Christian Lattorf
Fachanwalt für Medizinrecht