Rechtsanwalt für Patienten
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Christian Lattorf
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    Was Sie unbedingt bei Gebrauch dieser Tabelle beachten sollten !!!

    WICHTIG: Die Höhe des Schmerzensgeldanspruches richtet sich nach dem Einzelfall. Jede Verletzung hat seine individuellen Besonderheiten. Daher sind die Schmerzensgeldbeträge nie schematisch anwendbar. Lassen Sie Ihren Fall vorab von mir überprüfen: Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de

    Aufgrund der hohen Nachfrage beachten Sie bitte...
     

    1) Alle Angaben sind aus der geltenden Rechtsprechung entnommen. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wurde ein Inflationsausgleich von 3% jährlich hinzugerechnet
    Ein Beispiel: Im Jahre 1999 hat das Landgericht Köln ein Schmerzensgeld von 30.000,00 Euro ausgeurteilt. Im Jahre 2009 würde ein Gericht für den gleichen Fall voraussichtlich 39.000,00 Euro (0,03 x 30.000,00 x 10 Jahre) ausurteilen. In der Tabelle erscheint 39.000,00 und nicht 30.000,00 !

    2) Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen !!! Das bedeutet, dass jeder Fall anders gelagert ist. Daher können alle Angaben nur Richtwerte sein für die ungefähre Einordnung der jeweiligen Verletzungen. Lassen Sie Ihren Fall von mir überprüfen !!! 

    3) Bei der Höhe kommt es im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Verletzung auf die individuelle Situation des Betroffenen an. Zum Beispiel erhält ein Pianist oder eine Sekretärin  für den Verlust von drei Fingern wesentlich mehr Schmerzensgeld als ein Fernfahrer, da die berufliche Einschränkung größer ist. 

    4) Die Tabelle ist unterteilt in 
    leicht

    500,00
    mittel
    8.000,00 
    schwer
    30.000,00
    Hierdurch soll eine schnelle Einordnung des individuellen Falls gewährleistet werden. 
 
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