Was Sie unbedingt bei
Gebrauch dieser Tabelle beachten sollten !!!
WICHTIG: Die Höhe des Schmerzensgeldanspruches
richtet sich nach dem Einzelfall. Jede Verletzung hat seine individuellen
Besonderheiten. Daher sind die Schmerzensgeldbeträge nie schematisch
anwendbar. Lassen Sie Ihren Fall vorab von mir überprüfen: Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de
Aufgrund der hohen Nachfrage beachten
Sie bitte...
1) Alle Angaben sind aus der geltenden
Rechtsprechung entnommen. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wurde
ein Inflationsausgleich von 3% jährlich hinzugerechnet.
Ein Beispiel: Im Jahre 1999
hat das Landgericht Köln ein Schmerzensgeld von 30.000,00 Euro ausgeurteilt.
Im Jahre 2009 würde ein Gericht für den gleichen Fall voraussichtlich
39.000,00 Euro (0,03 x 30.000,00 x 10 Jahre) ausurteilen. In der Tabelle
erscheint 39.000,00 und nicht 30.000,00 !
2) Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen
!!! Das bedeutet, dass jeder Fall anders gelagert ist. Daher können
alle
Angaben nur Richtwerte sein für die ungefähre Einordnung
der jeweiligen Verletzungen. Lassen Sie Ihren Fall von mir überprüfen
!!!
3)
Bei der Höhe kommt es im
Wesentlichen auf die Auswirkungen der Verletzung auf die individuelle
Situation des Betroffenen an. Zum Beispiel erhält ein Pianist
oder eine Sekretärin für den Verlust von drei Fingern wesentlich
mehr Schmerzensgeld als ein Fernfahrer, da die berufliche Einschränkung
größer ist.
4) Die Tabelle ist unterteilt in
leicht
500,00
mittel
8.000,00
schwer
30.000,00
Hierdurch soll eine schnelle Einordnung des
individuellen Falls gewährleistet werden.