Schmerzensgeldtabelle
Durch das
Anklicken der oben
stehenden Links erhalten Sie einen groben Rahmen für die Höhe
des angemessenen Schmerzensgeldes bei Verletzung des
entsprechenden
Körperteils.
Falls Sie
Ihren Fall nicht
finden, ermittle ich gerne die angemessene Höhe als weiteren Service.
Was Sie
unbedingt bei Gebrauch
dieser Tabelle beachten sollten !!!
1) WICHTIG: Die Höhe
des Schmerzensgeldanspruches
richtet sich nach dem Einzelfall. Jede Verletzung hat seine
individuellen
Besonderheiten. Daher sind die Schmerzensgeldbeträge nie
schematisch
anwendbar. Lassen Sie Ihren Fall vorab von mir überprüfen: Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de
2) Alle Angaben sind aus der
geltenden
Rechtsprechung entnommen. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes
wurde
ein Inflationsausgleich von 3% jährlich hinzugerechnet.
Ein Beispiel:
Im Jahre 2002 hat das Landgericht Köln ein Schmerzensgeld von
30.000,00 Euro ausgeurteilt.
Im Jahre 2012 würde ein Gericht für den gleichen Fall
voraussichtlich
39.000,00 Euro (0,03 x 30.000,00 x 10 Jahre) ausurteilen. In der
Tabelle
erscheint 39.000,00 und nicht 30.000,00 !
3) Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen
!!! Das bedeutet, dass jeder Fall anders gelagert ist. Daher
können
alle
Angaben nur Richtwerte sein für die ungefähre Einordnung
der jeweiligen Verletzungen. Lassen Sie Ihren Fall von mir
überprüfen
!!!
4)
Bei der Höhe kommt es im
Wesentlichen auf die Auswirkungen der Verletzung auf die
individuelle
Situation des Betroffenen an. Zum Beispiel erhält ein Pianist
oder eine Sekretärin für den Verlust von drei Fingern
wesentlich
mehr Schmerzensgeld als ein Fernfahrer, da die berufliche
Einschränkung
größer ist.
5) Die Tabelle ist
unterteilt in
leicht
500,00
mittel
8.000,00
schwer
30.000,00
Hierdurch soll eine schnelle
Einordnung des
individuellen Falls gewährleistet werden.